Strafen ohne Drossel?

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    • Offizieller Beitrag

    ich will son FAS machen, freiwilliges aufbau seminar, da laberste und laberste und musst 1 jahr weniger probezeit machen.
    haet ich des früher gemacht wär ich jetzt schon fertig mit der probezeit :(...

    btw haet ich damals des motorrad gehabt, hät ich keine verlängerung bekommen... blödes kennzeichen vorne grml.

  • labern kannste ja :freak
    ob das alleine aber reicht ?
    eine gewisse einstellung wäre auch nicht verkehrt :floet:grmpf:

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Bist du dir sicher, dass du deine Probezeit verkürzen kannst? Davon habe ich bis jetzt nie was gehört und das bezweifel ich auch irgendwie. Es gibt doch nur freiwillige Seminare zum Punkteabbau, aber wenn es sowas für Probezeit geben würde wäre das ziemlich interessant, auch wenn meine eh in einem Monat zu Ende ist, dank meine 125er ;)

    MfG
    Chris

    A friend in need is a friend indeed.

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  • Zitat


    welche strafen muss ich erwarten wenn ich ohne drossel unterwegs bin (keine probezeit mehr)

    Wenn Du eine 34PS-Drossel entfernst, aber den "A beschränkt"-Führerschein hast, dann ist das: Fahren ohne Führerschein. Konsequenzen dürften bekannt sein.

    Wenn Du die Drossel entfernst, aber "A unbeschränkt" hast (z.B. im Versicherungsprämie zu "sparen"), dann verlierst Du den Versicherungsschutz bzw. die Versicherung nimmt Dich im Versicherungsfall in Regress. Außerdem ist das natürlich Betrug.

    Gruß
    Braunbär

  • @ Ben

    "Nur in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg wird das FSF bis auf weiteres nicht angeboten."

    Dann ist es ja aber kein Wunder, dass ich davon noch nichts gehört habe ;)

    Aber zum Glück ist in Oldenburg auch nicht soviel los was Blitzer angeht, sodass ich mir darüber sorgen machen sollte, zumal ich mit meiner 125er eh schon geblitzt wurde, aber ich kein Knöllchen bekommen habe, weil sie mich von vorne geblitzt haben. :D

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  • Warscheinlich wieder fahren ohne Versicherungsschutz, er sollte also wenn er deine N fahren will 34 PS behalten :)

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  • Ist eigentlich schnell argumentiert.

    Sie ist minderjährig und somit kann sie keinen rechtsgültigen Vertrag abschliessen. Genauso kann sie ihren Führerschein ohne das Einverständnis der Eltern mitttels Unterschrift nicht bekommen.

    Für minderjährige Kinder haften die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Darum müssen sie die Verträge (mit)unterschreiben.

    Die 5000 kommen vielleicht daher, dass ein 16 jähriger Mensch bereits eine gewisse Verträgsfähigkeit eingehen kann, die für das Alter eine gewisse Summe nicht übersteigt. Die liegt aber im dreistelligen Bereich, und eng an ihr eigens regelmässiges Einkommen gebunden ist. Volle Vertragsfähigkeit erreicht man in Deutschland erst mit 18 Jahren, also mit der Volljährigkeit.

    In den AVB's (Allgemeine Vertragsbedingungen), dem Kleingedruckten bei Versicherungsverträgen steht die Grobfahrlässigkeitsklausel mit dem Regressanspruch drinnen. Der Vertrag giltet zwischen den beiden Vertragsparteien, die Unterschrieben haben. Da deine Tochter nicht Volljährig ist, kann sie keine Verträge rechtsgültig unterschreiben! Somit ist der Vertrag nicht rechtsgültig und die Versicherung muss ohne Vertrag keine Schadenszahlungen leisten. Da der Schaden aber durch das Handeln deiner Tochter entstanden ist, kommen die Eltern in die Verantwortung den Schaden vollumfänglich zu bezahlen. Und du als Vater kannst keinen Regress auf deine Tochter nehmen, da sie noch Minderjährig ist.

    Hat aber ein Elternteil den Vertrag unterschrieben, ist der Vertrag rechtsgültig und die Versicherung kann voll und ganz Regress nehmen und zwar auf die volljährige Person die den Vertrag unterschrieben hat.


    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (4. Januar 2009 um 01:01)

  • cool, das mit der verkürzung wußt ich auch noch nicht. Mal schauen ob das hier in der Umgebung auch gibt für meinen Ziehsohn. Der würd sich freuen :P