Urteil: Kein Schadensersatz bei Auffahrunfall

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

    • Offizieller Beitrag

    Nachricht von "feeds.feedburner.com"

    Dieses Urteil des OLG Frankfurt am Main hat Brisanz, denn es betrifft im Kern alle Motorradfahrer die sich in Gruppen zu mehreren Fahrern für eine gemeinsame Tour zusammenschließen. Der Sicherheitsabstsand wird dabei häufig bewusst vernachlässigt, um den Anschluss nicht zu verlieren. Aber ohne einvernehmliche Einhaltung des üblichen Sicherheitsabstandes ist im Fall eines Unfalls von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen. Eben das hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am 18. August 2015 entschieden (Aktenzeichen 22 U 39/14). Motorradunfall in der Gruppe schließt einen Schadensersatz aus Konkret ging es bei dem Urteil um dieses Szenario: Eine Gruppe von vier Motorradfahrern war auf einer […]

    The post Urteil: Kein Schadensersatz bei Auffahrunfall appeared first on Motorrad News Blog.

    Ähnliche Artikel:

    1. Motorradunfall Umfrage

    Gruß Markus :hut

  • Markus,
    könntest du bitte die aktuellsten Recherchen zur Winterreifenpflicht einpflegen? Dein Blogbeitrag von 2011 ist ein wenig angestaubt. Dankeschön!

    Gruppenfahrten mit Auffahrunfall ohne genügenden Abstand = selber Schuld. So wirklich neu ist das nicht, oder?

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

  • Ist n alter Hut und selbsterklärend. Wer mit mir zusammen gefahren ist wird wissen, dass ich mich freihalte, insbesondere an unübersichtlichen Stellen. Formationsflug ist halt Risiko. Meine Hasentheorie bezieht sich insoweit auch auf andere Motorräder.

  • Ich finde man sollte hier schon differenzieren und an sich wäre ich schon dafür, dass der Hintermann die Pflicht hat, Abstand zu wahren, so wie beim Auto auch. Wenn man selbst keinen Abstand hält und dann einem hinten drauf gefahren wird, ist das noch verständlich, wenn ich aber Abstand halte und mein Hintermann nicht, sehe ich das so nicht ein.

    566519_5.png

  • Wenn du den Sicherheitsabstand einhältst ist die Formation ja schon aufgelöst und das Urteil greift wegen der dort anderen Situation nicht, da du ja dann nicht mehr Nummer 2 oder 3 bist, sondern wieder Nummer 1. Also alles gut.

    Grundsätzlich sind Diskussionen über von der Presse interpretierte Urteile eh Unsinn. Man muss sich entweder in die Urteilsbegründung einlesen oder sich auf eine fachlich kompetente Auswertung des Verfahrens stützen. Alles andere ist Murks.