Titel sollte alles sagen. Wie hoch ist die Strafe für extra Licht am Motorrad?! Kommt mir bitte nicht quer mit "du bist doch wahnsinnig", weiß ich. Es ist Kindisch und unnötig, gefährdet den Straßenverkehr und ich bin ganz Böse, klar, verstanden. Dass ich es auf die Leichte Schulter nehme, klar, auch verstanden.
mir gehts dabei eigentlich nicht um die Nutzung im Straßenverkehr (ist ja nun wirklich etwas krank) sondern mehr um die "Lichteffekte" wenn man mal abends im Sommer mit den Kumpels am Sportplatz steht und quatscht. Die Berüchtigte "Unterbodenbeleuchtung" hat es mir damals bei meinem Roller angetan, dort hatte ich LED Strips hinter die Verkleidung geklebt, sodass die Kröte von innen Strahlte. Nun hab ich an sowas ähnliches am Motorrad gedacht, so in einem schönen Kawasaki Grün, welches dann so (Hehe, mit APP gesteuert) durch die Löcher in der Verkleidung strahlt.
Das es Strafbar ist, sowas betriebsbereit am Motorrad zu haben, weiß ich. Allerdings gibts ja nen paar einschränkungen bezüglich des "Betriebsbereit". Der ganze Spaß ist ja um Grunde genommen nur montiert. Sollte man mich anhalten und den Schalter sehen und ihn Probieren, passiert nix. Das Licht geht nur an, wenn ich auf meiner APP dann auf "An" drücke. Zählt wahrscheinlich trotzdem als "Betriebsbereit", oder?!
Der TÜV wird mir den Hals umdrehen, das weiß ich, dafür kommts der Spaß natürlich wieder raus.
Freue mich auf Antworten, da ich in dem Bereich der StVO nicht sehr bewandert bin