Tiefgezogene Hinterradabdeckung

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  • Zitat

    Original von Hellcat
    Ich fürchte, bei einem Händler aus dem EU-Raum ist es schwierig, im nachhinein Unterlagen für unsere Werder-Fans oder TÜV-Prüfer zu bekommen und das sind die, mit denen man sich im Zweifelsfall auseinander setzen muss.


    Soweit wie ich weis, sind Hinterradabdeckungen nicht Eintragungspflichtig, benötigen keine ABE und kein Gutachten da es sich um Schmutzfänger handelt (siehe z.B. hier und hier ). 100% sicher bin ich mir immer noch nicht, ist mir allerdings von einigen sachverständlichen Leuten so gesagt worden. Ich hoffe das ist immer noch so gültig.

    mischa
    Triumph Tiger 1050 ABS K8 und Suzuki SV 650 N ABS K7

    Einmal editiert, zuletzt von mischa (19. Januar 2007 um 00:52)