Wegfall vorderer Kotflügel ?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • @ Hallo ER-Gemeinde,

    eine Frage an die Stvzo-Wissenden und TÜV-Freunde unter Euch :D

    Welche Richtlinien, Verordnungen oder gesetzliche Regelungen greifen, wenn man die vordere Radabdeckung (Kotflügel) weglässt?

  • 3 Min Google nach motorrad vorderrad kotflügel stvzo

    StVZO § 36a Radabdeckungen, Ersatzräder
    (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend
    wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für
    1. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    von nicht mehr als 25 km/h,
    2. die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt
    wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen
    Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und
    hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,
    3. eisenbereifte Fahrzeuge,
    4. Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße
    (Straßenroller),
    5. Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine
    Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
    6. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    7. die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder
    Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b),
    8. die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von
    Langholz.
    (3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden
    sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen
    standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch 2 voneinander
    unabhängigen Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen
    sein, daß eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere - insbesondere durch Bruch,
    Versagen oder Bedienungsfehler - ausfällt.

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

    Einmal editiert, zuletzt von rossi_kle (9. Dezember 2006 um 15:45)

  • @ Rossi_kle,

    cool 8)

    A B E R :

    Mir fällt nun halt schon länger auf, das Custom Bikes (vorzugsweise Shopper) mitunter keinen Spritzschutz am Vorderrad besitzen.

    Ich möchte an dieser Stelle auch nicht über den Sinn diskutieren.

    Warum dürfen die das ? Ich meine, das sind in den Medien dargestellte Fahrzeuge, mit TÜV....

    Ich hätte da nämlich eine Umbau Idee..... :ups

  • Weglassen gilt nicht, da in § 36a StVZO eine Radabdeckung vorgeschrieben ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (9. Dezember 2006 um 15:59)

  • @ Gruselwolf,

    Hey Rainer, verstehe ich zwar immer noch nicht, aber: Ist es denn dann kein Problem....z.B. einen Enduro Spritzschutz zu montieren?

  • Zitat

    Original von andy65
    Mir fällt nun halt schon länger auf, das Custom Bikes (vorzugsweise Shopper) mitunter keinen Spritzschutz am Vorderrad besitzen.

    ...

    Warum dürfen die das ? Ich meine, das sind in den Medien dargestellte Fahrzeuge, mit TÜV....


    Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

    Was gezeigt wird im Fernsehen, muss keine Zulassung haben. Und was rumfährt, muss in dem Zustand nicht zur Zulassung vorgeführt worden sein. Denn es gibt genug Nasen, die meinen, dass es ein Akt von Mut oder Rebellion ist, sein Fahrzeug in einem Zustand zu haben, der gegen Gesetze verstößt bzw. die Zulassungsbehörden "auszutricksen" - andere nennen es "betrügen".

    Anscheinend brauchen sie das.

    Ein Enduro-Spritzschutz fällt offensichtlich durch die schiere Länge des Schutzbleches/plastiks unter die Maßgabe "hinreichend wirkend"...

    Gruß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

    Einmal editiert, zuletzt von rossi_kle (9. Dezember 2006 um 16:10)

  • Die Vorschriften der StvZO kann man heute weitgehend vergessen, da die meisten Fahrzeuge eine EG-Typgenehmigung haben und für diese die Bauvorschriften der StVZO nicht gelten.

    Beispiel Radabdeckung hinten: alte Motorräder mit deutscher ABE müssen eine haben, neuere mit EG-Typgenehmigung nicht!

    Wie das am Vorderrad ist, weiß ich im Moment nicht, könnte aber nächste Woche nachforschen.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Ne, das ist überhaupt kein Problem, wenn das Material dafür ausgelegt ist und das ist es in Regel, wenn es von einem dementsprechenden Hersteller kommt.

    Siehe Verlängerung vorne von pyramid.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (10. Dezember 2006 um 07:00)

  • @ McBen,

    nimm ne kalte Dusche und ab ins Bett !!! :D

    Wie kann man nur so zappelig und ungeduldig sein =)=)=)

    Kommt Zeit...kommt Rat... kommt Idee und Info.... :bier

  • Zitat

    Original von andy65
    Wie kann man nur so zappelig und ungeduldig sein =)=)=)


    ...Weihnachten naht...

    =)

    Gruß
    Rossi

    Valentino hat mit mir nix ze dunn - der heißt nun mal so, wie mein Spitzname seit über 30 Jahren lautet ;)

    281518.png

  • wie kommt man nur auf solche fragen *kopfschüttel*

    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge.