@ Hallo ER-Gemeinde,
eine Frage an die Stvzo-Wissenden und TÜV-Freunde unter Euch
Welche Richtlinien, Verordnungen oder gesetzliche Regelungen greifen, wenn man die vordere Radabdeckung (Kotflügel) weglässt?
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@ Hallo ER-Gemeinde,
eine Frage an die Stvzo-Wissenden und TÜV-Freunde unter Euch
Welche Richtlinien, Verordnungen oder gesetzliche Regelungen greifen, wenn man die vordere Radabdeckung (Kotflügel) weglässt?
3 Min Google nach motorrad vorderrad kotflügel stvzo
StVZO § 36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend
wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht für
1. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 25 km/h,
2. die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt
wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen
Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und
hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,
3. eisenbereifte Fahrzeuge,
4. Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße
(Straßenroller),
5. Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
6. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
7. die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder
Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b),
8. die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von
Langholz.
(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden
sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen
standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch 2 voneinander
unabhängigen Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen
sein, daß eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere - insbesondere durch Bruch,
Versagen oder Bedienungsfehler - ausfällt.
@ Rossi_kle,
cool
A B E R :
Mir fällt nun halt schon länger auf, das Custom Bikes (vorzugsweise Shopper) mitunter keinen Spritzschutz am Vorderrad besitzen.
Ich möchte an dieser Stelle auch nicht über den Sinn diskutieren.
Warum dürfen die das ? Ich meine, das sind in den Medien dargestellte Fahrzeuge, mit TÜV....
Ich hätte da nämlich eine Umbau Idee.....
Weglassen gilt nicht, da in § 36a StVZO eine Radabdeckung vorgeschrieben ist.
@ Gruselwolf,
Hey Rainer, verstehe ich zwar immer noch nicht, aber: Ist es denn dann kein Problem....z.B. einen Enduro Spritzschutz zu montieren?
ZitatOriginal von andy65
Mir fällt nun halt schon länger auf, das Custom Bikes (vorzugsweise Shopper) mitunter keinen Spritzschutz am Vorderrad besitzen....
Warum dürfen die das ? Ich meine, das sind in den Medien dargestellte Fahrzeuge, mit TÜV....
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Was gezeigt wird im Fernsehen, muss keine Zulassung haben. Und was rumfährt, muss in dem Zustand nicht zur Zulassung vorgeführt worden sein. Denn es gibt genug Nasen, die meinen, dass es ein Akt von Mut oder Rebellion ist, sein Fahrzeug in einem Zustand zu haben, der gegen Gesetze verstößt bzw. die Zulassungsbehörden "auszutricksen" - andere nennen es "betrügen".
Anscheinend brauchen sie das.
Ein Enduro-Spritzschutz fällt offensichtlich durch die schiere Länge des Schutzbleches/plastiks unter die Maßgabe "hinreichend wirkend"...
Gruß
Rossi
Die Vorschriften der StvZO kann man heute weitgehend vergessen, da die meisten Fahrzeuge eine EG-Typgenehmigung haben und für diese die Bauvorschriften der StVZO nicht gelten.
Beispiel Radabdeckung hinten: alte Motorräder mit deutscher ABE müssen eine haben, neuere mit EG-Typgenehmigung nicht!
Wie das am Vorderrad ist, weiß ich im Moment nicht, könnte aber nächste Woche nachforschen.
servus
Tom
was hast du diesmal vor andy?
Ne, das ist überhaupt kein Problem, wenn das Material dafür ausgelegt ist und das ist es in Regel, wenn es von einem dementsprechenden Hersteller kommt.
Siehe Verlängerung vorne von pyramid.
@ McBen,
muss erst Klarheit haben, bevor ich hier Mist erzähle !
erzaehl einfach deine idee, was tüv etc dazu sagt klären wir später
@ McBen,
nimm ne kalte Dusche und ab ins Bett !!!
Wie kann man nur so zappelig und ungeduldig sein
Kommt Zeit...kommt Rat... kommt Idee und Info....
ZitatOriginal von andy65
Wie kann man nur so zappelig und ungeduldig sein
...Weihnachten naht...
Gruß
Rossi
ZitatOriginal von rossi_kle
...Weihnachten naht...Gruß
Rossi
so bin ich des ganze jahr, wenn es um etwas geht was mich interessiert^^
wie kommt man nur auf solche fragen *kopfschüttel*
ja genau des will ich ja auch wissen...
aber ich bekomm keene antwort...
*traurigbin*