Das war knapp!!

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  • HHX, ich brauch nicht nochmal lesen ;)
    Stimmt schon was ich geschrieben habe.


    Dann müssten die beiden Motorradfahrer ja links über den Rest Gegenfahrspur überholen wollen um gefährdet zu werden wenn das Auto weiter zurücksetzt. Oder das Auto wollte in selbe Fahrtrichtung. Aber auch dann müssten die beiden Motorräder ja auch überholen wollen um gefährdet zu werden.

    So wie ich den Eingangspost verstehe, lässt er nur folgendes Szenario zu.

  • Dass die Darstellung der Situation von AS4 nicht korrekt ist.
    Oder was soll deine Frage mir sagen? Dass wir garnicht darüber diskuttieren müssen? Mag sein.
    Es gibt sicher viele Möglichkeiten beide Parteien zu Verteitigen und mit der Rechtslage kenne ich mich, und wohl 95% der User hier nicht wirklich aus.
    Über den Ausgang entscheidet hier ja auch niemand.


    - Edit -
    Ich kann meinen Beitrag zu diesem Thema eindampfen auf:
    Ich finde, dass der Autofahrer den Motorradfahrern den entstandenen Schaden zu ersetzen und evtl. Schmerzenzgeld zu zahlen hat. Ich sehe den Autofahrer in der Schuld, weil er in den fließenden Verkehr gefahren ist und dabei gleich zwei Fahrzeuge übersehen hat.

    Damit kann man es ja mal gut sein lassen und schauen wie es ausgeht. :peace

    Einmal editiert, zuletzt von HHX (26. März 2014 um 21:08)

  • Du hast vollkommen recht, egal wies aussieht...

    Der eine Motorradfahrer war zu nah am anderen dran, konnte nicht mehr anhalten und hat deshalb einen Verstoß gegen § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 StVO begangen...


    § 3
    Geschwindigkeit

    (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


    § 4
    Abstand

    (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.


    Da brauch man eigentlich nicht diskutieren ;)


    Gruß Flo

  • Sehen ganz toll aus die §§ .. ich werde jetzt keine Gesetzestexte durchforsten aber ich bin mir sicher, dass der Autofahrer nicht einfach in den fließenden Verkehr fahren darf. Weil das könnte auch in dem Moment passieren, in dem die Motorradfahrer überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, zu bremsen. Ich sage keineswegs, dass die Motorradfahrer alles richtig gemacht haben. Aber deine Sichtweise ist einfach sehr undifferenziert.

  • SecretAgent007, würd ich gern... Aber dafür reicht mein bescheidener Realschulabschluss nicht ;)


    Eigentlich kanns mir ja scheiß egal sein...

    Isses mein Motorrad und mein Fuß?! Gott sei dank nicht ;)


    Also macht wat ihr wollt :D


    Grüßliiii Flo

  • dass der Autofahrer nicht einfach in den fließenden Verkehr fahren darf.

    Darf er auch nicht. Wenn der erste Fahrer drauf geknallt wäre, hätte der Autofahrer schuld gehabt. Aber: das erste Moped ist nicht draufgeknallt, ergo hat der Autofahrer keine Schuld an dem Unfall.

    Das zweite Moped ist auf das erste draufgefahren, wegen nicht angepasster Geschwindigkeit/Abstand. Der zweite Fahrer ist schuldig - er hat für Abstand zu sorgen, §4 StVO.

    Letzendlich hätte der erste Fahrer auch z.B. wegen einem Ast auf der Fahrbann bremsen können.

  • Endlich mal ein Beitrag. 8o

    Ja, stimmt. Habe ich so noch nicht gesehen.
    Falls es so war, dass die beiden gestaffelt gefahren sind und deswegen der hintere Motorrad-Fahrer nicht den regulär notwendigen Abstand eingehalten hat, fände ich es jedenfalls besonders ärgerlich, weil er vom Auto gezwungen wurde nach rechts auszuweichen. Bei nem Hindernis auf der eigenen Fahrbahn, wäre eine Kollision untereinander ja wohl nicht aufgetreten.
    Interessiert mich auf jeden Fall, wie das im Endeffekt bewertet wird.

    Edit:
    Falls die beiden nebeneinander gefahren sind, gilt das mit dem Abstand wohl auch nicht mehr. KLICK

    Einmal editiert, zuletzt von HHX (26. März 2014 um 22:46)

  • Auf ein plötzlich auftauchendes Hindernis kann man keinen Sicherheitsabstand halten!
    Für mich ist klar der Autofahrer Schuld. Es hat überhaupt nichts zu sagen das der eine ERnafahrer stoppen konnte. Das bedeutet nur das er besser gebremst hat. Das gleiche gilt wenn ein KFZ die Fahrbahn wechselt ohne zu schauen ob frei ist. Da gibt es auch keinen Sicherheitsabstand den man einhalten könnte.

  • Es ist eindeutig die erste Motorradfahrerregel verletzt worden. Und zwar sich so im Strassenverkehr zu bewegen, als wäre man unsichtbar. Dann wären die Beiden nicht davon ausgegangen, dass der Autofahrer sie gesehen hat, sondern er hat sich nicht gesehen. Dann hätten sie gebremst und wären rechtzeitig zum Stehen gekommen.
    Wenn in einer Gerichtsverhandlung der Kollege die Situation genau so schildert, wird er kein Recht bekommen oder der Autofahrer eine kleine Teilschuld, da er ja zugegeben hat, dass sie bremsen wollten, dachten der Autofahrer hat sie gesehen und dann wieder Gas gegeben haben. Da er sie doch nicht gesehen hat oder nicht sehen wollte, ist Pech.

  • Für mich ist klar der Autofahrer Schuld.


    Sehen die Gerichte anders. Ähnlichen Fall hatte ich letztes Jahr:
    Ich stehe an der Ampel, rechts neben mir ein Fahrrad. Ampel springt auf grün um, fahre langsam an, Fahrrad versucht nach links abzubiegen und fährt vor mein Auto, ich mache eine Vollbremsung. Tschechische Autos bremsen besser wie deutsche, und ich habe auf einmal einen M3 im Kofferraum.
    Wir rufen die Polizei, die kommen auch ganz schnell, die Fahrradfahrerin fängt an mit „meine schuld, ich bezahle alles“, der Polizist guckt sie doof an, schreibt nur die Daten von ihr ab und schickt sie nach Hause. Der M3 Fahrer bekommt ein Knöllchen, seine Versicherung zahlt meinen Schaden. Halbes Jahr späte werde ich als Zeuge geladen, der M3 Fahrer versucht den Schaden auf die Tante mit dem Fahrrad abzuwälzen. Verhandlung dauert ganze 15 Minuten – Tante wird freigesprochen – der M3 Fahrer hat so zu fahren, dass er IMMER rechtzeitig zu stehen kommt.

  • Innerorts muss man nur eine Sekunde Abstand halten. 1s wird dir maximal zugestanden, bis Du anfängst zu bremsen. Wenn der erste Fahrer schneller reagiert, sagen wir mal in einer halben und der zweite erst in einer Sekunde, dann hast schon 7,5m der 15m Abstand innerorst überbrückt, bis der zweite überhaupt anfängt zu bremsen. Und wer zuerst bremst steht auch eher, d.h Du fährst auf.

    Anhand der Regel "Mindestabstand" würde ich mal stark davon ausgehen, dass der zweite Motorradfahrer eine Teilschuld hätte, denn er hat zwar den Mindestabstand eingehalten, aber eben auch nur diesen. Im Fall einer solchen Situation würde der Richter vermutlich erwarten, dass man präventiv den Abstand vergrößert und die Geschwindigkeit drosselt.

    Finde ich zwar einen Treppenwitz, ist aber so. Kenne auch genug Fälle im Bekanntenkreis, wo ich mir ans Hirn gelangt habe, was da gerichtlich entschieden wurde.

    cJarek: Das ist abhängig vom Richter. Mein Bruder hat letztes Jahr sein Auto auf einer geraden Straße vor dem Haus seiner Freunding geparkt. Es war Tag. Sichtweite ca. 500m. Trotzdem ist eine Frau ungebremst in sein geparktes Auto gefahren. Aufgrund der Tatsache, dass man prinzipiell immer in halber Sichtweite stehen bleiben können muss, würde ich meinen, das ist ein todsicherer egal was sonst noch für Randbedingungen bestehen. Rate mal wie es ausging? Mein Bruder hat am Ende 20% selbst bezahlt, weil er im Parkverbot stand (das erst seit kurzem dort aufgestellt war, Jahrelang war dort parken vorm Haus erlaubt).

    Meine Frau hatte eine ähnliche Situation, allerdings ist da der Fahrradfahrer QUERVERKEHR einfach bei Rot drüber, als die Ampel gerade grün wurde und da hat die Polizei gesagt, der Radler wäre zwar Schuld, nur war der schon über alle Berge und am Ende blieb es dann doch an meiner Frau hängen...

    Nach meinem persönlichem Rechtsempfinden nach ist der Verursacher immer schuld. Egal ob Abstand ja oder nein, wenn der Verursacher nicht scheiße gebaut hätte, wäre gar nicht erst was passiert. Die ganzen Regelungen mit "wenn Du nicht, dann" sind doch nur dazu da die Leute auf ultra vorsichtig zu trimmen und damit den volkswirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Und nicht, weil der Schuldige weniger Schuld hat.

    @TE: Gute Besserung!

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  • Mein Bruder hat am Ende 20% selbst bezahlt, weil er im Parkverbot stand (das erst seit kurzem dort aufgestellt war, Jahrelang war dort parken vorm Haus erlaubt).

    Da hatte er aber einen ganz schlechten Anwalt!
    Auch wenn ein Objekt dich behindert (hier ein Auto im Parkverbot), es gibt dir noch lange nicht das Recht es zu demolieren.
    Die Rechtsprechung in der Sache ist eigentlich eindeutig.

    Gleiche Logik wie beim Fall von cJarek geschildert.

    Nach meinem persönlichem Rechtsempfinden nach ist der Verursacher immer schuld. Egal ob Abstand ja oder nein, wenn der Verursacher nicht scheiße gebaut hätte, wäre gar nicht erst was passiert. Die ganzen Regelungen mit "wenn Du nicht, dann" sind doch nur dazu da die Leute auf ultra vorsichtig zu trimmen und damit den volkswirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Und nicht, weil der Schuldige weniger Schuld hat.

    Zum Glück werden die Urteile nicht nach Hinz & Kunz Meinungen gefällt.
    Der Verursacher ist immer der, der die Vorfahrtsregeln missachtet hat.
    Trotzdem lässt sich eine Teilschuld auf die anderen Unfallteilnehmer abwälzen, wenn klar nachgewiesen werden kann, dass sie sich nicht korrekt verhalten haben.

    Nicht umsonst ist der Paragraph 1 an der Stelle recht schwammig formuliert.


  • Halbes Jahr späte werde ich als Zeuge geladen, der M3 Fahrer versucht den Schaden auf die Tante mit dem Fahrrad abzuwälzen. Verhandlung dauert ganze 15 Minuten – Tante wird freigesprochen – der M3 Fahrer hat so zu fahren, dass er IMMER rechtzeitig zu stehen kommt.


    Das ist eine ganz andere Baustelle denn dann hat der M3 Fahrer (trotz haushoch überlegener Qualitätsbremsen) nicht genug Sicherheitsabstand zu dir gehalten. Völlig logisch das die Tusse nicht belangt wird. Es wäre ganz anders wenn du ins Fahrrad reingefahren wärst, so wie es eben hier der Fall ist :teach:
    Bei deinem Fall zählt eindeutig wer hinten drauffährt hat Schuld.

    Einmal editiert, zuletzt von chiefcom (27. März 2014 um 12:58)

  • Ist ziemlich genau das gleiche: keiner der beiden Motorradfahrern ist in das Auto reingefahren.
    Auch hier knallt das hintere Fahrzeug in das Vordere.


    Gesendet mit iEtwas

  • Das würde bedeuten, der Seitenabstand der einzuhalten ist ist auch festgelegt? Zu einem Fahradfahrer ist 1m Abstand zu halten, wie ist es dann wenn man in der gleichen Spur fährt? Er ist ja offensichtlich nicht hinten rein gefahren sondern musste seitlich ausweichen. Die Sache ist somit doch nicht unbedingt klar zu beantworten und hängt wohl eher vom Richter ab ...

  • 1,5 Meter, wenn sich die Regeln sich nicht geändert haben sollte seit meiner letzten Fahrprüfung.

    Ich wollte ja eigentlich nicht mit diskutieren, aber in dem Fall, wenn ich alles richtig verstanden habe, trägt der Motorradfahrer eine "Teilschuld", da er/sie kein Sicherheitsabstand eingehalten hat.

  • Leute ist ja süß von euch das ihr euch da jetzt so drüber den Kopf zerbrecht aber ist ja nun auch nicht so wichtig. Nochmal zur Auflösung:

    wir sind versetzt gefahren und mein Kollege am äußeren Fahrbahnrand. Der Autofahrer kam vorne links aus einer Auswahrt raus blieb stehen, ergo fuhren wir ein Stück weiter. Dann fährt er auch weiter, mein Kollege bremst und es kann sein, da mich das im nachhinein auch wundert, dass er eher um stehen gekommen ist, dass ich kurz aufs Tacho oder wo auch immer hingeschaut hab. Als ich dann wieder nach vorne geschaut hab war ich überrascht und hatte die Wahl eher Richtung Auto oder Richtung Motorrad zu steuern deswegen das andere Motorrad gestriffen.
    Aber seine Haftpflicht bezahlt ja von daher :whistling:


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