Motorradangebot bekommen, kaufen oder nicht kaufen??! Diverse Umbauten...

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  • Und was mag der TÜV zu so nem Powercommander von Dynojet sagen? Das Ding ist zwar schnell rausgenommen, aber trotzdem!? Und wie sieht es wegen dem Leovince SBK ohne Kat aus? Da steckt ja nun anstelle der Lambdasonde der Eliminator drauf...

  • Ich glaube eine umgebaute KW erkennt niemand, außer Superman mit seinem Röntgenblick! :D


    Durch TÜV und Kontrollen auf alle Fälle, aber Versicherungen aktivieren des Öfteren Supermänner mit Röntgenblick nach einem Unfall ;)
    Ohne Kat wird es schwer eine ASU zu bekommen könnte ich mir vorstellen. Hast du den alten Auspuff noch?

  • Dann gibts doch kein Problem und der Kaufpreis wird ja immer besser ...
    Auspuff tauschen, PC abbauen und hoffen das die Maschine dann noch rund läuft :D
    Dann steht einem TÜV/ASU doch nichts mehr im Weg würde ich meinen.

  • Wie reagieren eigentlich Versicherungen bzw. Gerichte beim Erlöschen der Betriebserlaubnis im Falle eines Unfalls, wenn dies auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen ist?

    Beispiel 1: Ich bohre ein Loch in meinen Auspuff und die ABE erlischt dadurch, weil das Ding laut ist.

    Beispiel 2: Ich steigere die Leistung des Motors durch eine schärfere Nockenwelle und die ABE erlischt dadurch.

    Hat es im Falle eines Unfalls das gleiche Gewicht? Kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Die Leistungsänderung müsste doch eher als kausale Ursache für einen Unfall gesehen werden, als ein Loch im Auspuff.

  • Hat es im Falle eines Unfalls das gleiche Gewicht? Kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Die Leistungsänderung müsste doch eher als kausale Ursache für einen Unfall gesehen werden, als ein Loch im Auspuff.

    Nein, obwohl es wird immer gern pauschal behauptet, dass bei nicht genehmigte Änderungen und Unfall man automatisch Schuld hat.
    Soweit ich mich erinnern kann (bin mal durch paar Urteile gestolpert vor langer Zeit) ist es so, dass nachgewiesen werden musst, dass kein Umbau den Schaden hätte verhindert werden können (oder eventuell anders herum).

    Angenommen dir nimmt jemand die Vorfahrt weg und du fährst nicht schneller als erlaubt, dann trägt der Unfallverursacher den kompletten Schaden.
    Stellt angenommen der Prüfer fest, dass die genannten Punkte auf dein Moped zutreffen, dann bekommst du zusätzlich dazu eine Anzeige.


  • Angenommen dir nimmt jemand die Vorfahrt weg und du fährst nicht schneller als erlaubt, dann trägt der Unfallverursacher den kompletten Schaden.
    Stellt angenommen der Prüfer fest, dass die genannten Punkte auf dein Moped zutreffen, dann bekommst du zusätzlich dazu eine Anzeige.


    Es sollte auch keinen Unterschied machen wenn man zu schnell gewesen wäre. Die Mitschuld dürfte durch das Tuning auch nicht höher ausfallen als ohne. Eine höhere Geschwindigkeit kann man auch ohne Tuning erreichen. Anders wäre es evtl. bei einem Unfall bei Topspeed oder beim Beschleunigen, da wirkt eine Leistungssteigerung ja.

  • Du hast recht, nur, wird nachgewiesen, dass du zu schnell warst, dann bekommst du eben eine Teilschuld abgeladen.

    ICh würde es auch so sehen, dass eine Leistungssteigerung schnell Bestandteil des Verfahrens wird und einem zur Last gelegt wird.

  • Du hast recht, nur, wird nachgewiesen, dass du zu schnell warst, dann bekommst du eben eine Teilschuld abgeladen.


    Genau das habe ich ja geschrieben ;) ... die Teilschuld wird durch Tuning dann auch nicht größer.

    Wenn es tatsächlich Richter gibt die Motorradfahrer verurteilen wäre mir das einen weiteren Rechtsstreit wert. Mit welchem Umstand sollte das begründet werden? Dann wären Fahrradfahrer, Rollerfahrer, Rollstuhlfahrer, Skater etc. auch eine "besondere Gefahrengruppe".

  • Teilschuld kann ich nur zustimmen, das ist aber noch gar nicht das Schlimme an der ganzen Sache. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zunächst den Schadensanteil des Unfallgegners, nimmt dann jedoch den Versicherungsnehmer, also mich in Regress und klagt die Schadenssumme im schlimmsten Fall bei mir Zivilrechtlich ein. Hierzu muss ich mich wieder verteidigen und nachweisen, dass die Leistungssteigerung nicht ursächlich für den Unfall war, d.h. dass ich evtl auch ohne Leistungssteigerung zu schnell hätte sein können. Dann wird vom Richter entschieden, und in der Regel wird dann der Versicherungsnehmer einen Anteil der Schadenssumme übernehmen müssen. Dazu gabs auch schonmal ein paar Urteile im Zusammenhang mit Tuningmaßnahmen. Alles in allem Recht kompliziert, aber so könnte es aussehen. Was davon in der Praxis wieder auf einen zukommt steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

  • Nun ja, Power Commander ist sicherlich ein "Heisses Eisen". Auch weil dieser in die Motorsteuerung eingreift und man die Mappings selber aufspielt und bearbeiten kann(Also Laienarbeit). Eine KW ist da schon was anderes, und sicher kein Problem, da diese nachweislich von Leuten mit Ahnung verbaut worden ist.
    Da Motorräder Saugmotoren haben, fällt die Leistungsausbeute bei Tuning sehr gering aus (Ohne signifikante, mechanische Motorumbauten wie bei der KW). Heisst für den Power Commander: Da dieser die Leistung des Motors im Optimalfall nur minimal verbessert, führt dieser eher unwahrscheinlich zu einem höheren Unfallrisiko(auch weil die Umgewöhnung sehr klein ausfällt). ^^

    Der Richter würde wahrscheinlich sagen: Sie haben rum gepfuscht, also haben sie mindestens eine Teilschuld. :thumbdown:

    Grüße ER-Steve

  • Hat der Powercommander nicht im fall des LeoVince SBK, welcher verbaut ist nicht einfach nur die Aufgabe das Gemisch anzureichern, da der Motor sonst zu Mager laufen würde und die Verbrennungstemperatur zu heiß wäre?