Zweiter Scheinwerfer mit zum Abblendlicht

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    • Offizieller Beitrag

    genau! Das Abblendlicht heißt so, weil da am oberen Rand eine Blende sitzt, die das Licht oben scharf begrenzt und so eine Blendung verhindert. Beim Fernlicht gibt es diese Blende nicht.

    Fernlicht wird mit der gleichen Intensität dazugeschaltet,


    genau das stimmt eben nicht. In der Beschreibung steht ja, dass das Fernlicht "gedimmt" wird. Die Intensität des Fernlichtes ist damit also geringer als beim Abblendlicht und blendet wegen der fehlenden Blende trotzdem. Ob das dann wirklich besser ausschaut? Spürbar mehr Licht bekommt man damit auf jeden Fall nicht auf die Straße.

  • Oh, da bin ich gespannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du von dort eine Antwort erhältst.

    Sehr geehrte Frau XXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Eine
    Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit Gasentladungslampe ist
    erlaubt. Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UN ECE) hat mit der
    Regelung 53 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen (Krad)" in Verbindung mit einer
    Änderung der Regelung 98 "Gasentladungsscheinwerfer" diese für Typgenehmigungen
    von Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt. Diese Regelung gilt nicht für
    Kleinkrafträder.

    Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In der StVZO erlaubt der § 19 Abs.
    (3) 2 eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach der ECE-Regelung Nr. 98 geprüft
    ist und die Einbauanweisungen beachtet werden. Diese erfordern nach der Regelung
    Nr. 53 keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine
    automatische Leuchtweitenregelung nicht erforderlich.

    Weitere
    Informationen können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union L 166/55 vom
    18.06.13 finden. In 6.2.1.2. sind die ECE-Regelungen genannt nach denen ein
    Scheinwerfer bauartgenehmigt sein kann. Neben der Bauartgenehmigung ist
    entscheidend, dass die Anbauvorschriften beachtet werden.

    Ergänzend sei
    noch angemerkt, dass aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
    Infrastruktur eine Eintragung nicht erforderlich ist. Sollten Sie hingegen, den
    Wunsch der Eintragung hegen, müssen Sie dies bei der zuständigen
    Zulassungsstelle vortragen und beantragen. Der Zulassungsstelle obliegt dann
    nach ihrer Einschätzung die weitere Verfahrensweise.

    Ich hoffe dies hilft
    Ihnen weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur
    Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
    Invalidenstraße
    44
    10115 Berlin

    DlHzG
    Nadine
    ______________________________________________
    Macken??? Das sind special effects!

    Einmal editiert, zuletzt von killermaus (31. Januar 2014 um 08:53)

    • Offizieller Beitrag

    8o8o8o8o

    Boaaah! Ich glaub es nicht! Nicht nur dass dir überhaupt geantwortet wurde, ging es auch noch recht flott und auch noch das Thema getroffen. :aaah Respekt!

    Dann darf ich also tatsächlich einen zugelassenen Xenon-Scheinwerfer ohne LWR und SRA anbauen und benutzen, und noch dazu ohne Eintragung. Unfassbar... Leider ist das Angebot derartiger Scheinwerfer quasi nicht vorhanden. Oder gibt es außer bei der BMW noch irgendwo einen Xenon-.Scheinwerfer (Abblend-/Fernlicht) für Motorräder?


  • Dann darf ich also tatsächlich einen zugelassenen Xenon-Scheinwerfer ohne LWR und SRA anbauen und benutzen, und noch dazu ohne Eintragung. Unfassbar... Leider ist das Angebot derartiger Scheinwerfer quasi nicht vorhanden. Oder gibt es außer bei der BMW noch irgendwo einen Xenon-.Scheinwerfer (Abblend-/Fernlicht) für Motorräder?

    Hella Xenon

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

    • Offizieller Beitrag

    das sind doch aber nur Zusatzscheinwerfer von Hella, oder habe ich da etwas übersehen? Ich kann zumindest nirgends etwas von Abblendlicht lesen. Und als Fernlicht darf ich die auch nur dann verwenden, wenn bereits das Abblendlicht Xenon ist (behauptet zumindest Hella).

    Und dann benötigen zugelassene Motorradscheinwerfer noch die spezielle Kennzeichnung für Motorräder, bei Abblend-/Fernlicht "MB"

    EDIT: Ich habe hier eine ausführliche Aufstellung der europäischen Scheinwerfer-Kennzeichnungen gefunden, ist allerdings schon von 2005 und ausgerechnet von den Schweizern...

  • Und dann benötigen zugelassene Motorradscheinwerfer noch die spezielle Kennzeichnung für Motorräder, bei Abblend-/Fernlicht "MB"


    Ähm, wieso das denn? Meine NTV hat einen Scheinwerfer aus dem Zubehör für Golf 2. Passte und macht den gleichen Lichtkegel!

    • Offizieller Beitrag

    blahwas
    Wieso? Da darfst du mich nicht fragen. Aber diese EU-Vorschriften gibt es schon länger. Zumindest theoretisch dürftest du kein Abblend-/Fernlicht-Scheinwerfer ohne "MB"-Kennung an deinem nach EU-Vorschriften zugelassenen Motorrad verwenden. Höchstens vielleicht über eine Einzelabnahme.
    Das wird meistens nicht geprüft bei der HU, und die Polizisten kennen sich da gar nicht aus. Aber du darfst dich halt nicht wundern wenn das bei dir doch mal einer bemängeln sollte... Wie hast du denn eigentlich den Golf-Scheinwerfer eingebaut? Hast du eine andere Maske an der Versys?

    cJarek
    dein Link passt vermutlich nicht, da der zur amerikanische Seite von Hella gehört. Darum steht dort die SAE-Norm auch an erster Stelle. In den USA gibt es meines Wissens auch immer noch kein asymmetrisches Abblendlicht wie in der EU. Ganz am Anfang steht "Additional driving light", also Zusatzleuchte, und in der Anleitung (die auch die deutsche Sprache enthält) wird der Scheinwerfer parallel zum Fernlicht angeschlossen (Anschluss 56a)

    Also auch wenn Xenon theoretisch möglich wäre, es scheint einfach keine Motorrad-Scheinwerfer mit Xenon zu geben (mit Ausnahme von BMW). Daher wird man immer mit einem gewissen Risiko fahren (so wie ich ja auch) wenn man doch Xenon anbaut.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, das hört sich in der Tat gut an :daumenhoch: Auf dem Foto wird zwar ein Halogen-Scheinwerfer gezeigt (Kennzeichnung "HC"), aber die werden dann wohl schon den richtigen Scheinwerfer liefern. Wäre mir allerdings zu teuer zum Nachrüsten...

    Gibt es auch schon LED-Scheinwerfer für Motorräder auf dem Zubehörmarkt?

    EDIT: Hab's schon selbst gefunden... Shin Yo bietet auch bereits LED-Scheinwerfer an.