Mobile Blitzer - Umfrage

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  • Hallo,

    kein Problem, da du 100% unter 25 drüber bleibst. 80 Euro.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • @ greenarrow

    deine Aussagen sind unwahr, in keinem Zusammenhang stehend oder völlig veraltet!

    Die seit Jahren meist verwendete Riegl FG21-P zeichnet mit dem angeschlossenen Camcorder den gesamten Messvorgang in Echtzeit auf. So ist leicht zu erkennen, ob es um eine Fehlmessung wie du es behauptest handelt oder ob zu 99,8% korrekt die Fahrgeschwindigkeit ermittelt wurde.


    Der rote Punkt in der Bildmitte kann deckungsgleich auf einem Motorradscheinwerfer auf über 1000 Meter Entfernung gebracht werden und die Geschwindigkeit des so erfassten Motorrades kann auf Distanzen von bis zu 1 km ermittelt werden. Der ganze Vorgang wird auf Video aufgezeichnet und kann jederzeit als Bildbeweis herangezogen werden. Darum ist deine Aussage, dass 30% der Verfahren wegen (möglicher) fehlerhafter Messung eingestellt werden seit einigen Jahren überholt. Mir ist keine Behörde in Deutschland bekannt, die aktuell ein Riegl Oldtimer ohne die Möglichkeit der Viedoaufzeichung einsetzt.

    In diesem Fred geht es nicht um die Lasermessgeräte wie das FG21-P, sondern um die Lasergeräte die meist in zivilen Zweispurfahrzeugen eingebaut werden. Und die können im Modulsystem erweitert werden, dass damit nicht nur Laser gestütze Geschwindigkeitsmessungen durch geführt werden können (beide Fahrrichtungen und bis zu 5 Fahrspuren gleichzeitig), sondern auch andere Verstösse auf Video dokumentieren können.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • naja punkt hin, punkt her.. Ich denke nicht das der Laserstrahl die dicke dieses Punktes wiederspiegelt.
    Es ist eine einfache Zielhilfe! Ich denke ein Motorrad auf 1 Km entfernung ist deckungsgleich zu dem punkt,, während der Laserstrahl mit seinen paar mm schnell mal am Kopf oder an der Front vorbei rast. Das kann die Aufzeichnung auch nicht wiederlegen da, aus meinen Augen, der Masstab viel zu groß in diesem Gerät ist. Alles nur vermutungen auf den ersten Blick mit keinerlei Quellen!

    lime6

    Naja innerhalb der Ortschaft grad beim Überholen -.- Bin noch in der probezeit ;) hab schon vorsichtig in der alten Fahrschule angefragt ...

  • FinnMusix

    Die gestzliche Grundlage für die Messtechnik ist die Typengenehigung in der selbst die Bedienungsanleitung zum Gerät genehmigt wird.

    Es ist auch auf eine Distanz von 1000 Metern exakt möglich, den Motorradscheinwerfer oder das Kennzeichen mit dem Punkt in Deckung zu bringen. Zudem dürfen nur von den Behörden ermächtigte Personen, welche die für die Einrichtung, Bedienung und
    Wartung der Mess- und Zusatzgeräte erforderlichen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse erworben haben, Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • @ tramper

    danke für die Belehrung, gut daß Du die Community vor meinen haltlosen Un- und Halbwahrheiten bewahrst .... :hiJetzt frage ich doch einfach mal nach, Du hast ja anscheinend interessante und sicher auch fundierte Infos dazu:

    Nun, letzten Samstag wurde mein Kumpel mit seinem BMW mit genau diesem Lasermeßgerät der Fa. Riegl gemessen (daher auch meine naiven und evtl. unwahren Behauptungen), eine Aufzeichnung existiert auf Nachfrage seinerseits nicht, es kam nur die Begründung, daß er das wohl schon glauben müsse, der Messende sei ja Beamter und sein Kollege Zeuge. Die Beamten sahen nach seiner Aussage nicht so aus, als hätten sie sich aus dem Polizeimuseum bedient.

    Hast Du auch ein praktisches Beispiel zu diesem Gerät oder stammen Deine Informationen aus der Schweiz? Denn dort hat das Gerät mit Aufzeichnung sehr wohl eine Zulassung (bis 600m). Seit wann hat das genannte Gerät (in Deutschland) eine gerichtlich anerkannte Möglichkeit der Aufzeichnung, wo wurde sie (nachweislich, alles andere ist Gerede...so wie meines) eingesetzt oder gar für eine Strafbemessung herangezogen, bitte Quelle nennen....interessiert mich tatsächlich.

    Nochmal: Bitte nenne wenigstens eine nachprüfbare Quelle.... das gebietet schon die Fairness.

    Viele Grüße

    Stefan


    "...also verließ ich die Stadt und öffnete das Gas...." (Zonko)

    Einmal editiert, zuletzt von greenarrow (19. Juni 2012 um 00:01)

  • Jetzt frage ich doch einfach mal nach, Du hast ja anscheinend interessante und sicher auch fundierte Infos dazu:


    Die haben wohl alle hier im Forum, oder hast du jemals bei einer Radarkontrolle, das Beweisfoto angucken können :?: Selbst beim ProViDa ist es nicht möglich, den Foto- oder Videobeweis am Anhalteposten zu bekommen, sondern erst, wenn die Aufzeichnungen auf der Wache aufgearbeitet wurden, obwohl zur Belehrung die noch nicht beweiskräftige Videofahrt angeschaut werden kann.

    Wenn du nähere Infos in schriftlicher Form willst, verweise ich auf die Quellen wie die Infoschriften und Bedienungsanleitung des Herstellers, Typenprüfung, Statistisches Bundesamt usw. Den Grund warum du nicht an alle Infos im Internet kommst ist wohl allen wohl bekannt => Copyright und/oder Nutzungsbestimmungen.

    Aber all das Technische Wissen hilft einem nicht weiter, wenn man die relevanten Gesetze, Verordnungen und Verfahren nicht kennt. Zudem sind nicht die Kommentare von Rechtsanwälten zu einem rechtmässigen Urteil im Internet intressant, sondern die Urteilsbegründung der Richter, die ebenfalls nicht im Internet zu finden sind, sondern nur in kostenpflichtigen Netzwerken elektronisch zur Verfügung stehen.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • An den Geräten zweifel ich nicht das die funktionieren sondern eher an den "Beamten".

    Lizensen, Vorbildungen, Titel hin oder her,, ich hab auch einen Führerschein aber bekomms trotzdem hin verkehrswiedrig zu fahren. Ich habe echt nichts gegen solche Blitzertower weil die einfach ihre Arbeit machen, aber so ein Beamter der 3 stunden herumsteht und halt doch iwan mal faul, müde, oder daheim stress mit der Frau hat, ist mir einfach zu unsicher. Ich weiß doch selber wie ich in der Arbeit ab und an meine Tage habe und bin froh das meine "Patzer" keine großen Auswierkungen haben da spätestens die Sekretärin "Stopp" sagt, aber bei einem Beamten ?

    Aber vielen Dank für deine vielen, ausführlichen Beiträge!

  • @ tramper

    Naja, das ist jetzt aber doch etwas ausweichend geantwortet....So leicht kommst Du mir nicht davon. Mit 20 hätte ich mich von Deiner selbstsicheren Art vielleicht noch beeindrucken lassen und erschreckt den Mund gehalten. Ich bin aber weder 20 noch unsicher noch leicht zu beeindrucken....und ich wehre mich auch gerne und mit Nachdruck gegen derart persönliche und unhöfliche Äußerungen eines offensichtlich intelligenten Menschen, der aber seine soziale Kompetenz seinem IQ angleichen sollte.

    Wenn mich jemand öffentlich der Lüge bezichtigt (etwas anderes ist lt. Duden nämlich die Unwahrheit nicht), dann sollte er das aber besser auch belegen können. Ich gehe also nicht davon aus, daß Du Deine Behauptungen belegen kannst, sonst hättest Du es Deinem Post ja getan. Ich mache es Dir einfach, ich kann meine nämlich belegen. :hi

    In Deutschland (und darum geht es) ist die PTB (kannst Du unter google.de finden) für die Zulassung solcher Geräte zuständig. Ich empfehle folgenden, öffentlich zugänglichen Link der zugelassenen Geräte und ihrer Eigenschaften. http://www.ptb.de/de/org/1/13/13…t.htm#laser_tab Das Riegl hat offensichtlich keine Zulassung mit Aufzeichnung in Deutschland. Was Du vermutlich meinst ist die schweizerische Zulassung. Siehe dieser Link http://www.admin.ch/ch/d/ff/2006/4055.pdf Nachdem wir aber nicht über die Schweiz reden, ist das nicht von Interesse.

    Ich gehe zu Deinen Gunsten davon aus, daß es sich bei Deiner Einschätzung meiner Person nur um eine Überreaktion handelt, würde aber eine kurze Richtigstellung bzgl. Unwahrheit begrüßen....ich gebe aber zu, daß ich soviel Größe nach den Verbalattacken gegen mich nicht wirklich erhoffe.....aber überrasche mich und alle anderen hier doch einfach :)

    Viele Grüße

    Stefan


    "...also verließ ich die Stadt und öffnete das Gas...." (Zonko)

  • Das Riegl hat offensichtlich keine Zulassung mit Aufzeichnung in Deutschland. Was Du vermutlich meinst ist die schweizerische Zulassung.

    Das von mir erwähnte RIEGL FG21-P ist in deinem Link aufgeführt und somit in Deutschland typengeprüft und zugelassen. Leider sind auf der verlinkten Liste keine typengeprüfte Dokumentationsgeräte wie Video oder Fotokameras aufgeführt. Nach deiner Logik hat also keine einzige aufgeführte Anlage eine zugelassene Bilddokumentation, was bedeuten würde, dass kein einziges Foto oder Video als Beweis existiert. Wir alle wissen aber, dass dem nicht so ist. Zudem ignorierst du den Hinweis der Physikalisch -Technische Bundesanstalt, dass nur die wichtigsten der zugelassenen Geräte mit dem zugehörigen Messprinzip und der Adresse des Zulassungsinhabers zeigt die folgende Liste (Stand: 27. Juni 2007):[/u]


    Du kannst bei meinen Aussagen oder Angaben davon ausgehen, dass ich sie auf das jeweilige Land und deren Gesetzgebung, in diesem Fred also nur auf Deutschland, beziehe.

    Zudem ist die Typenprüfung durch das schweizerische Bundesamt für Metrologie auf der ganzen Welt annerkannt, die deutsche Typenprüfung durch die Physikalisch -Technische Bundesanstalt hingegen z.B. von den USA und der Schweiz sowie weiteren Ländern nicht annerkannt werden.


    Wenn mich jemand öffentlich der Lüge bezichtigt (etwas anderes ist lt. Duden nämlich die Unwahrheit nicht), dann sollte er das aber besser auch belegen können.

    Der zutreffende Fachbegriff heisst übrigens wahre Lüge und kommt aus der Psychologie. Wahr ist dass das RIEGL FG21-P auf der Liste der zugelassenen und typengeprüften Geräte aufgeführt ist, die Lüge ist deine Aussage, dass das Riegel mit serienmässigen Anschluss für die Videodokumentation offensichtlich keine Zulassung hat.


    An den Geräten zweifel ich nicht das die funktionieren sondern eher an den "Beamten".

    Du sprichst ein wahres Wort gelassen aus :daumenhoch:

    Es ist selten, dass die typengeprüfte Technik versagt oder ungesetzlich arbeitet, sondern wie in allen Lebensbereichen der Faktor Mensch.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

    Einmal editiert, zuletzt von Tramper (19. Juni 2012 um 23:55)

  • Danke, klingt doch schon viel besser. Auf dieser Ebene kann man diskutieren.

    In der PTB-Liste Stand Dezember 2011 steht übrigens nichts anderes http://www.ptb.de/cms/fachabteil…ete.html#c19096 . Aber ich denke wir lassen das jetzt einfach, ich verliere den Spaß daran. Mir ging es primär um einen etwas anderen Ton.

    Viele Grüße

    Stefan


    "...also verließ ich die Stadt und öffnete das Gas...." (Zonko)

  • Du editierst Deine Aussagen in wesentlichen Teilen also 20min nach meiner Antwort...dazu brauche ich also nichts weiteres mehr zu sagen. Schade, denn das hast Du sicher nicht nötig. :thumbdown: Ende der Kommunikation.

    Viele Grüße

    Stefan


    "...also verließ ich die Stadt und öffnete das Gas...." (Zonko)

    • Offizieller Beitrag

    Leute ich geh mal wieder dazwischen.

    Hört auf Euch gegenseitig einen vor den Bug zu schießen.

    @ Tramper

    Jeder hier hat sicher eine andere Meinung und sieht gewisse Dinge anders wie andere.

    Da braucht man aber nicht verbal jemanden zu attakieren oder der Lüge zu bezichtigen.

    Sollte das hier nun weiter gehen verschwindet auch der Thread wieder.