Verwirrung um Leistungsbeschränkung

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  • Hallo,

    am 29.02.08 habe ich meinen Auto-Führerschein gemacht und bin dann ein paar Monate mit nem pinken Übergangslappen durch die Gegend gedüst, bis ich dann am 28.8.08 meinen Motorradlappen hinterhergelegt habe und dann endlich auch Mopped fahren durfte!

    Nun meine Frage: Darf ich meine Erna zum 1.3.10 entdrosseln, oder muss ich noch warten?

    Auf meinem Führerschein sieht es so aus:

    Werd ich nicht schlau draus, welches Datum nun relevant ist usw.... Danke schonma:D

  • ganz einfach: du darfst erst nach 2 Jahren offen fahren. also genau 2 jahre nach deiner motorradprüfung.
    wie du auf den 1.3.2010 kommst verstehe ich nicht....

  • Dieses Jahr hat nach Adam Riese keinen 29.2, deswegen bin ich einfach mal vom 1.3. ausgegangen ... wo steht denn wann ich meine Prüfung gemacht habe ... versteh ich noch immer nicht ganz .. ist das nun das Kästchen oben links? Oder hätte ich mir das aufschreiben sollen, wann ich Prüfung hatte?^^

    • Offizieller Beitrag

    ohhhhh man.. sorry aber.. du hast doch in der fahrschule gelernt für welche kurse du dich anmeldest. und gemacht hast du.. na....? richtig..

    glasse a, bzw a beschränkt für motorrad ( letzteres in deinem falle )und b um den pkw zu fahren. die klassen hinter denne ein datum steht sind die klassen die du schon eher erworben hast zum beispiel a1 ( bzw früher 1b ) um 125´er zu fahren. die felder wo ein stern hinter ist, konnten aus aktuellem grund nicht mit einem datum versehen werden, weil der führerschein halt vor der führerscheinprüfung generiert wird. somit trägt der prüfer in dieses nette weisse kästchen oben linke das datum der erfolgten praktischen prüfung ein. soll heissen, deine zeit als fahrer mit kindersicherung endet am 29.08.2010.

    übrigens möchte ich mal nebenbei anmerken das selbst wenn man eine woche vor seinem 25. geburtstag seine prüfung macht, muss man dennoch die vollen 2 jahre mit kindersicherung fahren. und wo wir jetzt schonmal nen fahrschulfred auf haben.. warum den ausgerechnet der 25. geburtstag?!?


    sry für die oberlehrer nummer, aber da kann man ja wohl echt mit ein bisschen logischem überlegen drauf kommen.;-)

    dennoch liebe grüsse und die sechs monate schaffst du auch noch

  • oben links ist das Datum an dem Du deinen "neuesten" Führerschein bekommen hast, dieser ist bei Dir der A, alle anderen vorherigen sind jeweils mit dem erwerbsdatum eingetragen.

    Und 28.08.08 + 2 Jahre ist wann? Schnaggelt´s?


    Edit sagt: Da war wohl einer schneller...

    2 Mal editiert, zuletzt von rushy (22. Februar 2010 um 23:22)

  • joa nö ich wollte nur mal auf Nummer sicher gehen, da mir keiner meiner Kollegen 100%ig sagen konnte, was das nette Sternchen zu bedeuten hat, und das sind keine Nullpen wie man jetzt vielleicht annehmen könnte :D.
    War mir nur nicht klar ob das auf das Auto oder Ausgabedatum bezogen war ... bevor ichs entdrossel und nicht darf ... xD

    Ja sehr schön den Oberlehrer raushängen lassen, solch einen Tonart kannste dir getrost sparen, hatte zwischendurch Armbruch etc., da verschwimmen schonma die Ereignisse ...

    Aber nett dass man hier für eine solche Frage direkt so angeraunzt wird -_-

  • Jetzt hab ich auch noch ne Frage,

    ich fahr seit 3 Jahren offen aber weiß nicht, ob ich meinen Führerschein umtragen muss. Bei mir ist wie bei diesem Foto hier auch ein Sternchen beim kleinen A-Klasse Motorrad? Wollen die Polizisten ein Sternchen beim großen? oder reicht das Datum?

    Gruß

  • Morgen !

    Es reicht das Datum wann du den A- Schein gemacht hast. Wie bei ninjafreak das Datum oben links + 2 Jahre ! Die von der Rennleitung wissen das aber auch !

  • O.O na toll.....sry falls ich nerv, aber mich interessiert die gleiche frage ^^
    hab meinen beschränkten moped schein august letzten jahres bestanden.(war zu dem zeitpunkt 23,5 jahre alt) nun dachte ich ich könnte mit 25 offen fahren =).
    aber ich hab grad den oberlehrer beitrag gelesen udn bin enttäuscht =(
    heisst ich darf erst mit 25,5 jahren offen fahrn -.-*
    (lappen im august 09 bestanden...heisst august 2011 kommt die drossel raus?!? O.o)
    gemeiiiinheit -.-*
    danke fürs zuhörn und die antworten ^^

  • Aber selbst in der Oberlehrer-Antwort scheint ein Fehler drin zu sein :)
    Denn ungedrosselt darf ab dem 28.8. und nicht erst am 29.8. gefahren werden.