Beiträge von Raffi

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    Hi,

    Deine Erfahrungen widersprechen komplett dem:

    Bericht

    Ich fahre z.Zt. noch das Original und wenn der runter ist
    hatte ich aufgrund des o.a. Threads auch den MPR2 in´s Auge gefasst.
    Reifenmontage und oder Luftdruck nicht korrekt??
    Vielleicht kann Dir jemand der erfahreren Fahrer weiterhelfen.
    Gruß,
    Raffi

    Zitat

    Original von McBen
    im endeffekt, wehe du fährst mal über ne rote ampel, dann setzt die polizei<p> gott und die welt in aktion um dich dran zu kriegen, macht aber sone <p>kranke frau mein smart systematisch kaputt könnense nix machen...<p>
    egal ob die frau uns vorher schon gedroht hat, handgreiflich wurde oder <p>sonstwas...<p>
    unter aller sau wenn ihr mich fragt...<p>

    Tut mir echt leid, wegen Deinem Ärger, aber was Du da oben schreibst ist kann ich nicht nachvollziehen. Fährst Du über eine rote Ampel, hat die Polizei i.d.R. auch Beweise dafür. (Foto/Zeugen etc)
    DU jedoch hast nur Vermutungen, das es die Tusse gewesen sein müsste. Das jedoch reicht leider nicht.
    Hat Dir die Tusse mit einem Verbrechen gedoht? Dann könntest Du sie anzeigen (§241 StGB).
    Androhen von Prügel reicht dabei allerdings nicht.
    Und wenn sie handgreiflich würde und Du hättest einen Zeugen dafür, könntest Du sie ebenfalls anzeigen.
    Also, lass Dich verprügeln, dann klappts auch mit der Polizei =)
    Hat die Tusse eigentlich ein Auto??

    Raffi

    Hi,
    bei mir habe ich einen Romatech-Kennzeichenhalter verbaut, bei dem
    konnte man ohne Probleme die originalen Blinker anmontieren.
    Nur leider kam ich dann später auf die Idee, Kellermänner haben zu
    wollen. Die dafür nötigen Adapter musste ich mir selber bauen.
    Also, wenn Du die originalen Blinker beibehalten willst, kann ich den Romatech-Halter empfehlen, Anbau war einfach und sieht gut aus.
    Raffi

    Hi,

    habe den Montageständer von BS-Motorparts (für hinten).
    Bin zufrieden mit dem Teil. Racingadapter hatte ich mir direkt mitbestellt
    (10mm-Gewinde)
    Der EBay-Shop von denen ist etwas gewöhnungsbedürftig, direkten Kontakt hatte ich nicht, aber es funktionierte alles einwandfrei.

    Gruß,
    Raffi

    Hi,

    diese Adapterplatten (ich habe sie von Polo) haben bei meinem Romatech-Halter nicht gepasst (siehe auch den Thread von PFeuerteufel, dort sind auch Fotos von den Dingern dabei).
    Darum meinte ich, er soll sich für die Wunschblinker die er möchte gleich den passenden Halter besorgen.

    Gruß
    Raffi

    Hi,
    schau Dir Deinen neuen Kennzeichenhalter genau an bevor Du kaufst.
    Hatte einen Romatech gekauft welcher die originalen Blinker
    der Versys aufnimmt. Später dann wollte ich Kellermänner für hinten
    und stellte fest, die haben so ein Gewinde wie Deine Wunschblinker.
    Damit das dann alles passte, musste ich mir aus Stahlblech entsprechende Adapter sägen/feilen/schleifen/lackieren :rolleyes:

    Blinkrelais austauschen halte ich pers. für besser als die Geschichte mit den Widerständen. Das ist hier im Forum auch mehrfach beschrieben.

    Solltest Du Dir aus versehen eine 3poliges kaufen obwohl Du nur ein 2poliges benötigst, brauchst Du nur den 3. Pol mit Masse (z.B. Rahmen) verbinden, dann funzt das auch.


    Raffi

    PFeuerteufel war schneller mit seiner Antwort, genau den Thread hatte ich gemeint.

    Hallo ahaspharus,
    fahre auch eine Versys und habe auch schon ABS-Erfahrung gemacht, allerdings bewusst und mit voller Absicht u.a. auf Sand.
    Habe in einem Industriegebiet, wo auch die prakt. Fahrübungen für die Prüfung stattfanden, ein Stück Fahrbahn gefunden welches nun aufgrund einer Baustelle auf einer länge von etwa 50m mit feinem Sand bedeckt ist. Bin erst mit ca. 10-15km/h ganz leicht in die Bremse (nur vorne) danach mit ca. 30km/h etwas stärker (auch nur vorne). Der 2. Bremsvorgang entspricht etwa der Art, wie ich im öffentl. Strassenverkehr auch gebremst hätte und dort schlug das ABS voll zu.
    Der Bremsweg verlängerte sich gegenüber 30km/h auf sauberem Asphalt um einiges, allerdings wäre ich ohne ABS und weiterhin gezogener Bremse (vorne) wohl nicht auf der Versys sitzengeblieben. :irre:
    Die gleichen Tests, mit ähnlichen Ergebnissen, habe ich bei nasser Fahrbahn (ohne Sand) gemacht. Der Unterschied zum Sand war nur, das dort wesentlich stärkeres Bremsen nötig war um das ABS auszulösen. Deine Erfahrung auf welligem Untergrund kann ich bisher nicht bestätigen. Das könnte aber meiner Meinung u.a. auch am Gesamtgewicht Fahrer/Maschine und evtl. an der Einstellung der Federung liegen. Bei mir ist Federungsmässig noch alles original ab Werk eingestellt.
    Ich weiss, das die Werte Schwachsinn sind, aber ich komme im Moment nicht zum Austesten, welche Einstellungen für mein Gewicht sinnig sind.
    Getestet habe ich auf einer Asphaltpiste mit Wellen und Aufrissen durch Baumwurzeln, etwa 10m lang bei ca. 25-30 km/h
    Gruß,
    Raffi

    Sorry, das "ratter ratter" hatte ich überlesen. Wenn damit das regeln des ABS gemeint war, habt ihr natürlich Recht. Irgendwie verwirrt mich aber "da kam nix rein garnix..." Vielleicht beschreibt André1 ja nochmal etwas eindeutiger, wie´s abgelaufen ist.
    Raffi

    pn77: Meinst bestimmt das hier, oder?

    McBen: Ist es nicht so, dass das ABS bei rutschiger Strasse und blockieren der Räder regelt, so dass trotzdem noch Bremsleistung vorhanden ist? Er schrieb das KEINE Bremsleistung vorhanden gewesen ist. Und ein pulsieren im Hand- oder Fußbremshebel hätte er beim einsetzen des ABS auch merken müssen.

    So langsam mache ich mir wirklich Sorgen. Das wäre dann nun schon der 2. Fall, in dem die Bremse komplett versagt.

    Raffi

    Hi,
    Ich würde den Bock nicht mehr anfassen, bevor nicht ein Gutachter
    der gegnerischen Versicherung da war. Wenn Du mit dem Teil durch die Gegend fährst, sieht das aus Sicht des Gegners sicherlich nicht gut aus. Und so lange Du nicht weisst, welche Flüssigkeiten Deine Maschine verloren hat, lass sie wirklich besser stehen.
    Raffi

    Meistens rennen solche Typen nachdem sie wieder klar in der Birne sind, zum nächstbesten Anwalt und drehen dort die ganze Story erstmal um. Gerade in diesem Fall wo es um Punkte, Fahrverbot etc. gehen wird. Nimm Dir, sobald Du mehr Infos von der Polizei bekommst, mal einen Termin bei einem Anwalt und lass Dich beraten. Zahlt auf jeden Fall Deine Verkehrsrechtschutz sofern Du eine hast.

    Raffi

    Stefan:
    Da hat der Kollege von der LaPo wohl einen schlechten Tag gehabt (oder er ist grundsätzlich so unfreundlich).
    Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt eine Straftat dar, die von Amts wegen immer verfolgt wird. (Offizialdelikt). Von daher wird nach einer Halterfeststellung, welche die Polizei anhand des amtl. Kennzeichens des Tatfahrzeuges gemacht hat, erstmal gegen den Halter ermittelt und von Amts wegen Strafantrag bei der zuständigen STA gestellt. Wenn der Wagen bzw. die Kennzeichen nicht geklaut sind UND eine Haftpflichtversicherung besteht, sieht es sicherlich schonmal ganz gut aus. Du bekommst irgendwann einen Anhörungsbogen als Geschädigter, bzw. wirst zu einer Anhörung /Befragung zur Polizei geladen. Evtl. musst Du wegen der begangenen KV (einfache Körperverletzung) noch Strafantrag stellen, weil Antragsdelikt. Vielleicht macht der Richter das auch alles in einem Abwasch. Mach Dich nicht verrückt, solche Idioten gibt´s wohl immer wieder. Allerdings war der hier wohl richtig blöd, sich so dermassen gehen zu lassen. Vermtl. Alk :bier oder Drogen 8o im Spiel, wer weiss..

    Raffi

    Ich denke mal, seine Versicherung (Haftpflicht) MUSS den Schaden zahlen, holt sich nach der Verurteilung die Kohle von ihm aber wieder.
    Wenn der Typ angezeigt wurde, alle Schäden an Sachen und Gesundheit dokumentiert wurden (ganz wichtig: Arzt aufsuchen!!!!) und Zeugen Deine Angaben bestätigen können, hat der Typ verloren.
    Der Typ dürfte aufgrund seines Verhaltens bestimmt schon polizeilich in Erscheinung getreten sein. Der Richter wird sich sicher auf ihn freuen!
    :floet

    Gruß,
    Raffi

    Die Tatsache, dass Du Deine eigene Fahrt mittels Kamera abfilmen willst ist definitiv nicht verboten.
    Kritisch wird es nur, wenn Du entweder durch das Filmen selbst oder durch die Art der Anbringung der Kamera Dich oder andere gefährdest, oder durch die Kamera eine Gefährdung/Behinderung/Unfall verursacht wird.

    Gruß,
    Raffi

    Moin,
    als Angehöriger der, wie Ihr das nennt, "Rennleitung" würde ich einem Biker auf jeden Fall zurückgrüssen. Ich kann ja mal fragen, ob es unter unseren 2-rädrigen Kollegen so etwas wie eine Absprache gibt, was das Grüßen angeht.
    Ein generelles Verbot des Grußes ist mir nicht bekannt. Verursacht jemand wegen des Grußes einen Unfall oder ein anderer VK-Teilnehmer wird gefährdet, greift §1 (2) StVO.
    pickypalla: Hmm, dann scheinst Du wohl irgendwas verkehrt gemacht zu haben, oder? :floet
    Gruß,
    Raffi