Liebe Gemeinde,
letzten Samstag habe ich eine bauliche Änderung an meiner ERna in den Fahrzeigschein eintragen lassen. (Hintergrund: ich habe ne Behinderung am rechten Bein und meine Fußbremse ist mir durch eine Pneumatik an die Hand gelegt worden, s. Foto). Der Umbau ist natürlich vom TÜV abgenommen und zertifiziert. Für das entsprechende Gutachten habe ich ebenfalls zahlen müssen.
Die Stadt berechnet mir jetzt nur für den Eintrag in den Fahrzeugschein einen Gebührensatz in Höhe von 164,80 EUR, der sich wie folgt aufteilte:
1. Ausnahmegenehmigung von EU-Bremsanlagen 153,40 EUR
2. Bearbeitungsgebühren 11,40 EUR
Punkt 2 ist unstrittig, aber was ist mit Punkt 1???
In meinen Augen hat der TÜV mit seinem vorliegenden Gutachten die volle Betriebsfähigkeit meiner Bremsanlage testiert. Auf Nachfrage teilte mir Sachbearbeiterin mit, die Änderung unterliege EU-Recht und der Gebührensatz sei somit von der EU festgelegt – sie würde ihn nur an den „Kunden“ durchreichen.
Mein Umbauer, der im Jahr hunderte Bikes modiziert und bei seiner Stadt eintragen lässt, meinte nur, so eine Gebühr habe er bei keinem seiner Bikes zahlen müssen.
Was meint ihr, Recht oder Unrecht?
Gruß
Sascha