Behördenwillkür oder korrekte Vorgehensweise?

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  • Liebe Gemeinde,
    letzten Samstag habe ich eine bauliche Änderung an meiner ERna in den Fahrzeigschein eintragen lassen. (Hintergrund: ich habe ne Behinderung am rechten Bein und meine Fußbremse ist mir durch eine Pneumatik an die Hand gelegt worden, s. Foto). Der Umbau ist natürlich vom TÜV abgenommen und zertifiziert. Für das entsprechende Gutachten habe ich ebenfalls zahlen müssen.

    Die Stadt berechnet mir jetzt nur für den Eintrag in den Fahrzeugschein einen Gebührensatz in Höhe von 164,80 EUR, der sich wie folgt aufteilte:

    1. Ausnahmegenehmigung von EU-Bremsanlagen 153,40 EUR
    2. Bearbeitungsgebühren 11,40 EUR

    Punkt 2 ist unstrittig, aber was ist mit Punkt 1???
    In meinen Augen hat der TÜV mit seinem vorliegenden Gutachten die volle Betriebsfähigkeit meiner Bremsanlage testiert. Auf Nachfrage teilte mir Sachbearbeiterin mit, die Änderung unterliege EU-Recht und der Gebührensatz sei somit von der EU festgelegt – sie würde ihn nur an den „Kunden“ durchreichen.

    Mein Umbauer, der im Jahr hunderte Bikes modiziert und bei seiner Stadt eintragen lässt, meinte nur, so eine Gebühr habe er bei keinem seiner Bikes zahlen müssen.

    Was meint ihr, Recht oder Unrecht?

    Gruß
    Sascha

  • Ich finde das eine Frechheit X( Der Umbau an sich wird ja auch schon nicht billig gewesen sein. Evtl. mal zu einer anderen Zulassungstelle gehen/fahren und mal anfragen was man bezahlen müßte ( Art Kostenvoranschlag holen) Beamte sind ja auch nur Menschen :floet Kann dir ja nur jemand beantworten der mit soetwas zu tun hat.

    Aber - 1. Warum hast du es nicht von deinem Umbauspezialisten eintragen lassen ?(
    2. Hast du dir mal eine Rechnung von ihm (Spezi) zeigen lassen, wo seine Gebühren drauf stehen.

    Gruß Sven

  • Naja, das Thema der "Sondergebühr" stellte sich für mich ja gar nicht. Ich habe schlicht und einfach nicht damit gerechnet, dass da so ein Kostenblock auf mich zukommt. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das sich auch über den Umbauer oder in einer anderen Stadt machen können (habe übrigens keine Ahnung, ob Fahrzeugscheine nur von der am Wohnort des Halters ansässigen Behörde ausgestellt werden können - aber das soll nicht das Thema sein).

    Seine Rechnungen weisen nur die üblichen Verwaltungsgebühren aus. Also sowas um die 10-15 EUR. Das find ich auch okay.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe gerade mal bei einem Kollegen nachgefragt. Der hat nur einen Arm und muss daher jedes Mal seine Autos entsprechend umrüsten. Er kann sich jetzt nicht mehr genau erinnern wie dass das letzte Mal war, aber er ist sich sicher, dass er auf keinen Fall so viel gezahlt hat.

    Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht ganz. Die Arbeit ist doch schon komplett vom TÜV erledigt, Gutachten liegt vor. Es geht doch jetzt nur noch um den Eintrag in den Papieren.

    und Außerdem: Gebührensatz von der EU festgelegt??? Das habe ich auch noch nicht gehört! Gebühren sind meines Wissens in allen Bereichen reine Ländersache.

    Hat denn der TÜV in seinem Gutachten irgend etwas geschrieben in welcher Art und Weise die Fahrzeugpapiere zu ergänzen sind?

    Ich würde mir auf alle Fälle die Rechtsgrundlage erklären lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

  • pn77:
    Ich mache beides, das Schreiben ist schon formuliert. Ich möchte gerne die Rechtsgrundlage kennen und wissen, welche Leistung der Mehrgebühr gegebenüber steht. Desweiteren würd ich gerne die Gebührenverordnung dazu sehen. Daher, Einspruch ist formuliert und wird heute mit Einschreiben/Rückschein versendet. Dann schauen wir mal weiter.

    Mein Auto ist im übrigen auch mit einem Gaspedal links umgerüstet, hier hab ich für die Eintragung KEINE zusätzliche Gebühr bezahlt.

    Einmal editiert, zuletzt von Sasato (16. Oktober 2009 um 13:02)