Eigenbau Topcaseträger Versys

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hi Loide :hi

    Prima Ideen/Umsetzungen hier:
    Spätestens wenn ich ab nächstem Jahr mit Navi unterwegs sein sollte, wird diese Form der "Tagesgepäck Verwahrung" auch für mich interessant! :heil:

    Dann dann will ich endlich mal Orange sehen wenn ich nach vorne sehe und nicht immer nur den Tankrucksack! :D

    Beste Grüße auch an Alle Forrester!!! :punk
    Wäre gerne dabei gewesen, habe aber Dienst! :headshake
    Ritsch ;)

    Beste Grüße
    Ritsch ;)

  • Zitat

    Original von Marc-30 ich denke du liegts da ehr falsch mit deiner ansicht. und ich glaub ich weiss es :)


    .. laberlaberlaber.

    ich WEISS es! weil ich nicht einfach mal mitposte, sondern mich seit 25 jahren mit motorradumbauten beschäftige.

    gepäcksysteme unterliegen definitiv keiner vorschrift! das ist NICHT MEINE MEINUNG, sondern DEUTSCHES und EUROPÄISCHES RECHT. ENDE.

    btw, eine auflistung für die (noch)nichtwissenden stand erst dieses jahr (märz?) in "motorrad".

    solange du nur "meinst zu wissen", lass dir ruhig mal 'was von wissenden sagen. .. hauptsache mal was gepostet :floet

    der frühe Vogel kann mich mal :)

    Einmal editiert, zuletzt von Get Naked (17. Juni 2009 um 13:48)

  • ne ne, er glaubt er weiss es :freak


    sorry, musste jetzt sein. :bier

    LG, Berry

    Einmal editiert, zuletzt von berry (17. Juni 2009 um 14:21)

  • *lach*

    jagusch/hänschel, ein verkehrsrechtskommentar mit umfangreicher urteilsnennung. da kann man so einiges lesen :)

    aber ja auch gut zu wissen, dass man ja demnach jedes teil verändern kann bzw neue halterungen oder andere eigenkonstruktionen die doch im fahrbetrieb einerseits das gewicht der last als auch noch dem druck des fahrtwindes zu widerstehen haben und darüber hinaus bei einem motorrad sich wesentlich auf das fahrverhalten auswirken, einfach so ranbauen darf. warum nur war ich so blöd und hab mir ein gepäckträgersystem gekauft, was so teuer war und darüber hinaus noch ne be hat. und warum hat der hersteller das nur gemacht ? fragen über fragen :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Marc-30 (26. Juni 2009 um 16:25)

  • Da hilft au hkein Nachkarteln, Gepäckträgersysteme waren schon immer von der StVZO ausgenommen.

    Wenn die Firmen sich ihr GS oder Tüv-Zeichen geholt haben, dann aus Werbezwecken. Ein BE brauchen sie jedenfalls nicht und haben sie noch nie gebraucht.

    Wir haben unser Träger früher auch "hochlastverstärkt" und mal schnell beim Schlosser um die Ecke weitere Verstrebungen einschweßen lassen oder komplette Halter für Zarges-Boxen anfertigen lassen (gab es nämlich anno 1979 für die XT 500 in keinem Laden zu kaufen).

    Damit sind wir schon immer zum TÜV etc., weil es eben keine Vorschriften für Gepäcksysteme gibt.

    Du bist für die Ladungssicherung verantwortlich, daß ist dann kein Ausrüstungs- sondern ein Verhaltensverstoß, wenn Du leichtfertigt Ladung verlierst, weil du unfachmännisch zu schlechte Schrauben oder ungeeignetes Material verwendet hast oder zu schlecht geschweißt hast.

    Also grabt den Klappstuhl wieder ein. Was so ist, ist eben so.