Glaub mir, nicht alles was du auf der Liste bekommst ist tatsächlich kaputt. Bei sowas schneiden die Händler immer mit was nur geht. Z.B (Kann auf jedes Teil zutreffen): Händler sagt Kawa das ABS Steuergerät ist defekt (was es eigentlich nicht ist) ---> Kawa genehmigt es ----> Händler bekommt ein neues, Kosten 0 Euro ----> Steuergerät wird nicht verbaut (oder vl. doch, dann hat er eben dein altes was immer noch Funktioniert) ----> Kommt einmal eine Erna ohne Garantie mit defekten ABS Steuergerät wird dann eben deins verbaut und der Händler verrechnet an den Besitzer der Maschine ohne Garantie den vollen Preis. Der Händler hat somit 0 Ausgaben und verdient länge mal breite und macht den Kunden vl. noch glücklich indem er sagt: "Für die zum Spezialpreis" und paar Euro nachlässt.
ER-6n on Fire - Wochenende im Ars**!
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mseidler -
10. Mai 2009 um 18:29 -
Erledigt
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F A L S C H!!
Kawasaki verlangt das die altteile mindestens 3monate aufgehoben werden, alle 1/4 jahr kommt einer von GA abteilung und kontroliert dies, hat er händler keine alteile zu dem jehweiligen GA-Antrag vorzuweisen, dann siehts schon sehr düster aus und der händler kann mit viel ärger und folgen für die weiteren vertragsbestand von Kawa rechnen, was übrigens für fast alle marken zutrifft in der zweiradbranche!!
oft werden bauteilgruppen benötigt um "einen" schaden zu beheben bzw wenn ein bauteil verbaut ist und gummieschellen oder bestimmte stecker ein zweites mal nicht werwendbar sind bzw die wahrscheinlichkeit besteht das diese kaputt gehen, werden diese von kawa schon im vorraus mit dazu komissioniert.
servus
ZitatOriginal von Philipp
Glaub mir, nicht alles was du auf der Liste bekommst ist tatsächlich kaputt. Bei sowas schneiden die Händler immer mit was nur geht. Z.B (Kann auf jedes Teil zutreffen): Händler sagt Kawa das ABS Steuergerät ist defekt (was es eigentlich nicht ist) ---> Kawa genehmigt es ----> Händler bekommt ein neues, Kosten 0 Euro ----> Steuergerät wird nicht verbaut (oder vl. doch, dann hat er eben dein altes was immer noch Funktioniert) ----> Kommt einmal eine Erna ohne Garantie mit defekten ABS Steuergerät wird dann eben deins verbaut und der Händler verrechnet an den Besitzer der Maschine ohne Garantie den vollen Preis. Der Händler hat somit 0 Ausgaben und verdient länge mal breite und macht den Kunden vl. noch glücklich indem er sagt: "Für die zum Spezialpreis" und paar Euro nachlässt. -
Ich gebe meinem Vorredner recht
und ein Zulieferer zahlt mittlerweile
einen Faktor der so zw. 5 - 110 mal das Schadteil kostet
dh. ein Teil des ich für 100€ verkaufe kostet mich dann auch mal schnell 10.000€da wird mitlerweile schon etwas genauer hingeschaut
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@ Philipp
sorry - aber du träumst....!!!
Mit Garantien verdient ein Händler kein Geld.
Ich bin bei mir in der Firma unter anderem für Garantieabwicklungen zuständig.
Das mache ich in der Regel nach "Feierabend" oder am Wochenende - als Freizeit=
beschäftigung, da die Tagesarbeitszeit zum Geld verdienen genutzt werden muß.Der Lohnanteil, den Händler vom Hersteller bekommen, ist kein Lohn (lohnt sich nicht!!!)
Das ist Schmerzensgeld !
Die Arbeitszeit mit Auftragsannahme, Diagnose, Probefahren, Putzen, Teilenummern
raussuchen und bestellen und Garantieantragsformulare ausfüllen, Garantieteile
einlagern....... wird von Hersteller als pauschale Vorgabe festgelegt und entspricht
in den seltensten Fällen der Realität. Und für die meist zu knapp vorgegebene Zeit
wird auch nicht der Stundensatz bezahlt, den der normale Kunde bezahlt......Und an den verbauten Garantieteilen ist auch nichts verdient, da in der Regel nur der
reine Einkaufspreis erstattet wird (der muß aber vom Händler in Vorkasse erst einmal
bezahlt werden !!!).Garantieteile müssen für mehrere Monate (1/2 Jahr bis 9 Monate....) als Nachweis zur
Kontrolle eingelagert werden. Oft müssen defekte Teile auch direkt an den Hersteller
eingeschickt werden. Der zahlt zwar das Porto - aber aus dem Lager raussuchen,
Verpacken und zur Post bringen macht auch kein Heinzelmännchen.......Meist muß der Händler in Vorkasse für die Teile gehen - die Kosten werden erst einige Zeit
nach Abschluß der Garantiearbeiten erstattet (können aber bei "Unklarheiten" oder
"Ungereimtheiten" noch nach Monaten wieder zurückgefordert werden).
Händler die bei Kontrollen auffallen, kommen auf eine "schwarze Liste" und werden in
Zukunft sehr scharf kontrolliert......Deshalb - kleine Garantien wie ein paar rostige Schrauben oder ähnliches Kleinzeug
bezahlen die Händler häufig aus eigener Tasche, da die Antragsbearbeitung mehr kostet,
als der mögliche Erstattungsbetrag.Als Händler ist man auch nur Kunde beim Hersteller....... und der muß Geld verdienen !
Micha
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Markus
10. September 2018 um 23:15 Hat das Thema aus dem Forum Kawasaki ER-6n / Z650 nach Kawasaki ER-6n / Z650 - allgemeine Themen verschoben. -