keine Nummernschildbeleuchtung

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  • Hi Gemeinde,
    ich war kürzlich auf einem Harleytreffen und habe festgestellt, die meisten haben keinerlei Nummernschildbeleuchtung. Natürlich war die Rennleitung Vorort und hat kräftig Kasse gemacht aber auch hier wurde nie die fehlende Beleuchtung moniert - hab mir das ne Weile angesehen.

    Auf Nachfrage beim Spezialisten in Grün dann die Aussage: Momentan gibt es kein klar geregeltes Gesetz, welches die Beleuchtung definiert. Ist eine drann, muss sie je nach Bj. den Richtlinien entsprechen.
    Auf die Frage, ob es bis zu einem bestimmten Bj. geht oder wie/was genau hat er dann abgewunken. Also keine Aussage...

    Ich selbst hab bei meiner Harley auch noch nie eine Nummernbeleuchtung drann gehabt und mich haben sie seshalb auch noch nie aufgehalten - hab auch so mehrfach schon Tüv gemacht aber ich dachte immer, das liegt an den ganzen Eintragungen und das es da unter ging?!

    Jetzt meine Frage: Hat irgend jemand da eine genauere Info drüber? Ab wann oder bis wann man das vernachlässigen kann? Ich mein, die Platten strahlen eh wie ein Weihnachtsbaum, wahrscheinlich merkts sowieso keiner aber ich hätte wenigstens bei der ERna ein komplett legalen Bock.

    Danke und Grüße,

    badabum


    Edit:
    ... also ich bin in meiner Recherche etwas weiter gekommen, folgendes scheint zuzutreffen:

    Es gab einen StVZO § 60, der im zuge der EU-Harmonisierung und der neuen FZV als weggefallen im Text steht. Dieser hat die Beleuchtung des Nummernschildes für alle Fahrzeuge geregelt. Nachdem es diesen Eintrag/Verordnung im Moment nicht gibt steht da jetzt nur noch sowas wie: "Fahrzeuge mit vier Rädern müssen eine Kennzeichenbeleuchtung haben". (sehr frei zitiert) - das heißt, für Böcke gibts derzeit keine Regelung und man kann beleuchten oder auch nicht! Falls man beleuchtet, darf kein sichtbar weißes Licht nach hinten strahlen und niemand darf geblendet werden, etc. aber das ist eh alles klar.

    Wer also ein Rücklicht ohne NS-Beleuchtung haben will, bitteschön :)

    Ich hoffe ich hab jetzt nicht dazu beigetragen, das die Lücke bald geschlossen wird, weil jetzt alle nicht mehr beleuchten :wand

    Grüße, badabum

    Edit:
    So, ein letztes mal, der Richtigkeit halber - Hab grad die Rennleitung direkt angerufen um halbwissen zu vermeiden:

    Also, lt. Spezialisten wie beschrieben, beleuchten oder nicht, steht einem frei, da keine Regelung!
    ABER: ist eine Beleuchtung dran, muss sie funktionieren und auch den Richtlinien entsprechen, die gibts ja dann schon noch!

    Schön das ihr euch so rege beteiligt habt =)

    Gute Fahrt, badabum

    3,..2,..1,.. :bier Prost!

    3 Mal editiert, zuletzt von badabum (4. August 2008 um 13:42)

  • Hallole, bin auch schon diverse Fundstellen am prüfen, das dauert aber immer etwas länger, da ich das nur zwischendurch machen kann.
    Ich hab in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) §10 früher StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) §60 nachgesehen, und darin steht ganz eindeutig, daß alle Kraftfahrzeuge am hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung dran haben müssen, die geeignet ist, daß man das Kennzeichen noch aus 20 m Entfernung lesen kann.
    Die Leuchten für Krafträder müssen der Richtlinie 76/760/EWG entsprechen.

    Daß Krafträder garkeine brauchen lese ich so nicht aus der Verordnung.
    Ich habe aber auch nur die Version vom November 2007 vorliegen. Sollte sich die Grundlage verändert haben, muß ich auf die nächste Ergänzungslieferung warten.

    RALF

    ...allzeit gute Fahrt... :)

  • Das Problem war jetzt eine Zeitlang, dass die STVZO nicht mehr galt und statt dessen die FZV kam. Erst wurde nur das Zulassungsverfahren geändert und die Ausrüstungsvorschrifren waren noch nicht erlassen. Das seht Ihr an den Neuen Zulassungspapieren (Brief gibt es keinen mehr).

    Es steht auch nicht so drin, dass es ein SEPARATE Beleuchtung sein muss, sondern dass eine Beleuchtung da sein muß, die die Bedingungen erfüllt. Setzt man jetzt das Kennzeichen z.B. an einen Romatech-Halter direkt unter der Rückleuchte und ist diese unten mit klarem Kunststoff ausgefertigt, dann könnte die Beleuchtung des KZ ausreichend sein, wenn von der Rückleuchte genügend Licht nach unten fällt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Gruselwolf (4. August 2008 um 19:44)

  • Zitat

    Original von Gruselwolf
    ... direkt unter der Rückleuchte und ist diese unten mit klarem Kunststoff ausgefertigt ...

    So sind einige serienmässigen Rückleuchten gebaut und spenden genügend Licht um das Kennzeichen aus einer Distanz von 10 Metern zu lesen.

    Zum deutschen und EU Gesetzgebung ist zu sagen, dass momentan beide gültigkeit in der BRD haben. Aber das Moppi muss voll und ganz einer Gesetzgebung in allen Punkten der Beleuchtung entsprechen. Ein Mischmasch der beiden ist nicht zulässig.

    Gruss Tramper

    Stay safe all time

  • Hallo in der Zukunft. Ich habe gerade diesen Fred aus 2008 gefunden.

    Kann mir bitte mal jemand sagen, ob sich die Gesetzeslage hierzu konkretisiert hat? Muss ein Motorrad eine Kennzeichenbeleuchtung haben?

    Eigentlich war ich auf der Suche nach Tipps, wie man die LED montiert, welche mit den Romatech KZH geliefert wird... und da stoße ich über diesen Fred. :denk

    Edit: Hat sich erledigt. Die LEDs des Rücklichtes beleuchten das Kennzeichen aus meiner Sicht nicht ausreichend.

    Also doch die mitgelieferte LED ranfriemeln.

    Einmal editiert, zuletzt von DEU_Fischkopf (21. März 2015 um 15:18) aus folgendem Grund: Hat sich erledigt...