Lenker verbogen, beim Kauf nicht bemerkt

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  • Habe mir heute Früh beim Kawa-Händler einen neuen Kupplungshebel gek. (Ende war gebogen) und gleich dran bauen lassen.

    Dabei bemerkten wir, das der Lenker verbogen war (ca. 1cm zum Fahrer her auf der linken Seite), vom umfallen her (das sah man beim Kauf bereits, an den Lenkerenden, am Kupplungshebel und am Sturzbügel)!
    Aber der Händler sagte nichts, wegen dem Lenker! Im Kaufvertrag steht drin: "Fahrzeug komplett wie besichtigt leichte Kratzer links"!
    Genau so stand es drin!
    Bezieht sich wie besichtet auf die Kratzer, oder auf das ganze Fzg.?
    Es steht ja nicht: "Fahrzeug komplett wie besichtigt, leichte Kratzer links" (steht aber ohne Komma geschrieben)!

    Was meint Ihr dazu??

    Sitzbank ist auch laut Händler von heute Früh eine niedrige orig. von Kawa, keine Originale ab Werk!

    Habe aber keine 2. dazu bekommen (war ein Fahrschulbike).

    Kann mir da jemand einen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalten soll?

    Habe das Fzg. am 30.06. gekauft und am 04.07. abgeholt, bzw. am 03. angemeldet!

    (Fotos kann ich noch einstellen, falls es erwünscht wäre?)

    Gruss Herbert

    Jedes Mitglied hat seine persönliche Meinung,
    ich habe auch meine eigene Meinung!
    Also nehmt es mir nicht Übel,
    wenn wir nicht gleicher Meinung sind!
    bertlej3

  • Ein Händler hat immer Gewährleistung einzuräumen :denk soviel ich weis.
    Der Ausschluß ist denke ich somit nichtig:
    "Fahrzeug komplett wie besichtigt leichte Kratzer links"!
    wenn du eine Rechtsschutzvers. hast frag einfach da mal nach,
    denn es gibt da auch eine Regel mit 14 Tagen ?(

    :teach: hier mal etwas auf dem I-Net

    ! ! ich bin aber kein Anwalt ! !

    immer Kopf hoch und gegen den Wind f045.gif

    Gruß Handyman g060.gif

    • Offizieller Beitrag

    frag erstmal freundlich nach wegen dem verbogenem lenker.

    danach kannste mit konsequenzen drohen.

    aber
    a kostet son lenker net viel
    b gibs meistens bessere lenker aus zubehör
    c kann ich dir nen originalen lenker in silber günstig anbieten^^

    willkommen.png

  • § 433 I Satz 2

    "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache feri von Sach - und Rechtsmängeln zu verschaffen"

    Und nun hast du gegenüber dem Händler einen Gewährleistungsanspruch, der grundsätzlich 2 Jahre andauert, in Ausnahmefällen ein Jahr.

    Grundgedanke der Gewährleistung ist es, dass der Verkäufer für einen, bei der Übergabe an den Käufer, vorhandenen Mangel an der Sache haftet.

    Nun könnte es schwer werden, dem Händler nachzuweisen, dass der Mangel bereits zu Beginn an der Sache vorlag.
    Da kommt dir das Gesetz aber ein ganzes Stück entgegen.

    Gem. § 476 BGB gilt für Verbrauchsgüterkäufe nämlich eine sog. Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrübergang (in der Regel der Übergabe der Sache an den Käufer - in deinem Fall der 4.7. ) auf, so wird vermutet, dass die Sache von vornherein mangelhaft war. Der Käufer braucht dann nicht die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen, sondern der Verkäufer muss - will er den Gewährleistungsanspruch abwehren - seinerseits die Mangelfreiheit bei Übergabe beweisen. In dupio pro reo - im Zweifelsfall hast du also Recht ;-). Ausser dein Händler beweist das Gegenteil.

    Diese Gewährleistung ist aber immer dann ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt (§ 442 BGB)!!! Daher meine Frage, ob du die Mängel, die du behoben haben möchtest kanntest oder nicht.

    Solltest Du nichts davon gewusst haben, dass dein Bike Sachmängel hat, dann brauchst Du dir über irgendwelche Formulierungen, wie "Gekauft, wie besehen" keine Gedanken machen.

    Denn erstens ist der Käufer grundsätzlich nicht verpflichtet, die Ware auf Mängel zu überprüfen. Ausser Du hast grob fahrlässig gehandelt... aber davon gehen wir jetzt nicht aus ^^

    Und zweitens ist beim Kauf von beweglichen Sachen ein Ausschluss der Gewährleistung nur unter Privatleuten möglich.

    Eine Formulierung im Vertrag, wie
    "Das Fahrzeug wird verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" wäre also beim Kauf von einem Händler so nicht zulässig.


    Ergebnis für dich: Du gehst zum Händler und bittest um Nacherfüllung nach § 439 BGB, aus einem Anspruch aus 433 BGB. ^^


    Sodele, ich hoffe mal geholfen zu haben und der vollständigkeithalber noch folgendes:


    ICH BIN KEIN ANWALT....

    ... aber Jura-Student.

    Dennoch kann ich ja als Privatperson jegliche Gewährleistung / Haftung in Bezug auf meine Aussage ausschließen. ;)

    Linke hand zum gute-nacht-gruß ;)

    Wenn du alles unter Kontrolle zu haben glaubst, fährst du zu langsam - Mario Andretti
    -
    Der Geist ist willig, aber der Motor ist schwach
    -
    Lieber Hubraum, statt Wohnraum. =)


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  • Ein verbogener Lenker ist ein Mangel , den Du nicht kanntest, der nicht unerheblich, sondern sogar sicherheitsrelevant ist und der behoben gehört und zwar vom Händler.

    Andererseits muss er Dir keine normale Sitzbank besorgen, daß ist Deine Sache, daß du das Bike mit der niedrigen Bank gekauft hast. Das ist schließlich kein Mangel, da musste er Dich auch nicht aufklären.

    Allerdings hätte er Dich freundlicherweise aufklären können, dass es da noch zwei höhere Varianten gibt. Die muss man sich halt besorgen, wenn man sie benötigt.

    Die Fahrschule hat vielleicht wieder eine neue ER laufen und benötigt die Bänke noch oder hat die Bänke über Ebay vertickert.

    Der Beginn einer wundervollen Beziehung !!!

  • Zitat

    Original von Gruselwolf
    Ein verbogener Lenker ist ein Mangel , den Du nicht kanntest, der nicht unerheblich, sondern sogar sicherheitsrelevant ist und der behoben gehört und zwar vom Händler.

    Was ich noch nicht verstehe: hast du die Maschine vom Haendler, oder von der Fahrschule gekauft? Wenn vom Haendler, dann setz ihn auf den Topf, wenn von der Fahrschule wuerde ich freundlich wegen eines neuen Lenkers anfragen, allerdings: Eine Fahrschulmaschine ist fast mit Sicherheit mal umgefallen. Wenn sie Kratzer hat ist sie mit Sicherheit umgefallen. Wenn der Kupplungshebel dann noch eine Macke hat kann man schon beinahe davon ausgehen, das auch der Lenker einen mitbekommen hat. Da wuerde ich mich schwertun der Fahrschule boese Taeuschungsabsicht zu unterstellen.

    Vegetarier essen das Essen von meinem Essen.

  • Also, erstmals Danke für die Antworten! War sehr hilfreich für mich! Danke!

    Ich habe bei der Besichtigung gesehen, dass...

    - die Lenkerenden abschürfungen hatten, bzw. auch schon Rost darauf saß,
    - der Kupplungshebel war verbogen, so das mein kleiner finger nicht mehr ausreichend Platz hatte,
    - auf "beiden" Seiten (beide Seiten identisch, von den spuren, deshalb nur 1 Foto drin) haben die Sturzbügel mehrere Abdrücke von einem Umfall, aber jedoch keine Schürfungen sichtbar
    - an der hinteren Verkleidung unter dem sitz ist auch ein kleines Stück, das Beschädigt ist. Sieht aus, so wie wenn man sich mit den nackten Knieen auf dem Teer/Sand kniet,
    - beide Spiegel haben leichte Schürfungen an der ganzen Fläche

    Er sagte, beim Kauf, das es bereits mal Umgefallen war, jedoch keinen Unfall gehabt habe!

    Er sagte mir auch, das bei 10.000km ein vorgezogener Kundendienst gemacht wird/ist! Aber wie ich das Bike geholt hatte, war der Chef nicht da und die Frau hat gesagt, das jedoch nur eine Durchsicht gemacht wurde, sonst nichts! Aber da habe ich Sie auch schon darauf angesprochen, da dies bei der ersten Probefahrt gesagt wurde!

    Ich werde mal ein paar Fotos machen und dies hier einfugen, sobald ich diese gemacht habe!

    Ich habe dem Händler gestern eine E-Mail geschrieben, wo ich dies auch geschildert habe! Wenn er mir bis mittwoch keine Antwort schickt, dann setze ich mich mit dem vorbesitzer in Verbindung!

    War auch gestern beim Händler (Kawa-Händler) und dieser sagte, das es normal sei, wenn der neue Besitzer sich mit dem vorbesitzer in Verbindung setzt, wegen rücksprachen und so!

    Grüsse Herbert

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    bertlej3

    5 Mal editiert, zuletzt von bertlej3 (13. Juli 2008 um 14:16)

  • Immer das Gespräch suchen ! Wenn dein Händler sich quer stellt, kannst du immer noch weitere Schritte einleiten.
    Lenkertausch bestimmt - Sitzbank nööö, aber schreib mal, was daraus geworden ist.

    P.S.:
    eine Fahrschulmaschine würde ich ebenso wenig kaufen wie einen Vorführer, hoffentlich hast du wenigstens beim Preis ein absolutes Schnäppchen gemacht :floet

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Hallo,

    ich sage mal, der Preis war okay!
    Da ich 2 kleine Kinder habe, habe ich auf so kleine Schönheitsfehler nicht geschaut!
    Es war ein neuer Vorderreifen drauf, wurde kostenlos aufgemacht, den Kundendiest habe ich dazu bekommen, sowie ein neuer Tüv!

    Ich habe nur beim Abholen bemerkt, das die Aussage über den kundendienst zweideutig sind!
    Die Frau sagte, das "nur" eine Durchsicht gemacht wurde, bei der Probefahrt wurde gesagt, das der 12.000er KD vorgezogen und gemacht wird (Chef war bei Übergabe nicht da).

    Vom Motor her, usw. stand das Bike, bis auf die Schönheitsfehler Top da! Preis 4.500 Euro! EZ: 3/06 mit ABS, 10.000km (auf 34PS gefahren), laut Händler hat diese FS auch das Kettenspannen in der Werkstatt machen lassen!

    Habe eben nicht viel Auswahl an Händlern gehabt, da ich mein Quad dran gegeben habe! (Quad mag ja nicht jeder)!

    Laut Arbeitskolegen sei das ein sehr zuverlässiger Händler!

    Gruss Herbert

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    bertlej3