unfall

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  • hallo @ all !
    falls jemand interesse hat , wie das mit dem unfall ausgegangen ist ...
    zur erinnerung, mein sohn hatte am 07.10. den unfall ... am 18.01. ist das ganze erst zum abschluss gekommen.
    da die schuldfrage geklärt war,hatte ich mir eingebildet unsere forderungen alleine gegenüber der gegnerischen versicherung formulieren zu können ! konnte ich auch ... :irre , nur dass das die gegnerische versicherung nicht gejuckt hat. auf telefonate, mails etc wurde gar nicht oder nur nach mehrmaligem nachfragen reagiert. das ganze stagnierte !
    am 09.11. schaltete ich dann eine anwältin ein (danke noch mal für die empfehlung aus dem forum), die nach übersendung aller unterlagen alles in die hand nahm. ich bekam dann nur noch mails oder post, um über den stand der dinge informiert zu sein. die ganzen verhandlungen glichen einem basar, über die höhe der forderungen wurde gefeilscht.
    letztendlich haben wir ersetzt bekommen : das fahrzeug zum neupreis (zugelassen im september), die beschädigte motorradkleidung (schleifspuren), den helm wg aufprall und schmerzensgeld für die verletzungen in unterster höhe der als angemessen geltenen beträge.
    nutzungsausfall ist die versicherung nicht bereit gewesen zu zahlen, da sie meinen sohn aufgrund der verletzungen als nicht fahrfähig eingestuft hat.
    lt der anwältin wäre alles weitere nur noch gerichtlich durchzusetzen, worauf ich aber keine lust habe mehr!
    als tipp nur ... nicht zu lange warten mit einschalten eines anwalts! vielleicht hätten wir uns einen monat sparen können.

    aber eigentlich hoffe ich natürlich, dass hier alle möglichst unfallfrei fahren... es geht nur so schnell manchmal!

    lg stella :hi

  • Hallo Stella,

    aus eigener Erfahrung hätte ich dir auch direkt zum Anwalt geraten... ich hatte mal den gleichen Fall, wo alles klipp und klar war, weil LKW mir die Vorfahrt genommen hat und mein Auto einmal vorne plattgemacht hat... uns ist da mit viel Glück nichts passiert... Sachlage war klar, auch laut Polizei...

    Reaktion der Versicherung 6 Wochen später! Stress, Ablehnung der Kostenübernahme, Ersatzwagen nur widerwillig und irgendwann war ich dann auch an einem Punkt angekommen, da hat's gereicht... Folge: Anwalt für Verkehrsrecht genommen, (im Übrigen ist für ADAC Mitglieder immer eine Fachanwalt in der Nähe, für eine Erstberatung kostenlos) der hat dann alles geklärt - auch als die Versicherung dann im Nachhinein die Autovermietung um 280 EUR prellen wollte und diese den Betrag von mir haben wollte... Sch*** Zürich Versicherung...!!! -soviel Werbung muss sein-

    Die Lehre daraus... gütlich versuchen, aber wenn die Versicherung nicht anstandslos und schnellstmöglich den eigenen, unverschuldeten Schaden regulieren will... -> Anwalt nehmen, denn den müssen die auch bezahlen!!

    Ich habe für die Regelung durch den Anwalt keinen Cent bezahlt und bis auf kleine Abstriche wurde alles berücksichtigt und bezahlt. Das verbucht man dann unter "Erfahrung"

  • auch als die Versicherung dann im Nachhinein die Autovermietung um 280 EUR prellen wollte und diese den Betrag von mir haben wollte... Sch*** Zürich Versicherung...!!! -soviel Werbung muss sein-

    In diesem Punkt kann ich die Versicherung aber auch verstehen. Wenn jemand aufgrund eines Unfalles einen Leihwagen nimmt, der wahrscheinlich durch die gegnerische Versicherung bezahlt werden wird, dann verlangen die Leihwagenfirmen Mondpreise. Das kannst du nicht mit den Kosten vergleichen, die die Leihwagenfirma dir in Rechnung stellt, wenn du dir mal ein Auto mieten solltest. Hier versuchen die Leihwagenfirmen eher die Versicherung zu prellen, als umgekehrt. Da sprechen wir dann auch von einer Verdopplung bzw. Verdreifachung der Preise für Mietwagen. Und zahlen tun wir das alle, nämlich durch höhere Versicherungsprämien.
    Vor ein paar Jahren gabs auch mal ein Gerichtsurteil, damit sollten die Kosten gedeckelt werden, die die Leihwagenfirmen der Versicherung in Rechnung stellen können.

    2000 hatte ich mal einen unverschuldeten Unfall, da hat sich die Firma Si.. angeboten, sämtliche Formalitäten bezüglich der Regulierung meines Schadens zu übernehmen. Die wollte quasi als Anwalt für mich fungieren. Sowas habe ich da auch noch nicht erlebt. So im Nachhinein weiß ich auch wieso die das so wollten.


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    Einmal editiert, zuletzt von mongobongo (27. Januar 2011 um 13:09)

  • In diesem Punkt kann ich die Versicherung aber auch verstehen. Wenn jemand aufgrund eines Unfalles einen Leihwagen nimmt, der wahrscheinlich durch die gegnerische Versicherung bezahlt werden wird, dann verlangen die Leihwagenfirmen Mondpreise. Das kannst du nicht mit den Kosten vergleichen, die die Leihwagenfirma dir in Rechnung stellt, wenn du dir mal ein Auto mieten solltest. Hier versuchen die Leihwagenfirmen eher die Versicherung zu prellen, als umgekehrt...

    Sorry wenn dir wiederspreche, aber das ist totaler Unsinn. Es ist seit geraumer Zeit geregelt, welche Sätze und welche Ersatzfahrzeuge bezahlt werden müssen... und in meinem Fall wollte ich eben diese Problematik vermeiden und habe die Versicherung um Zuweisung einer Autovermietung ihrer Wahl gebeten, die mir dann auch genannt wurde. Und DANN hat die Versicherung im Nachhinein die selbst genannte Vermietung nicht bezahlen wollen...

    Hab schon echt einiges erlebt, aber dannach hatte ich auch keine Lust mehr - Anwalt genommen und dann war von meiner Seite Schluss mit Höflich... :boxen

  • Sorry, aber kompletter Unsinn ist das nicht. Du hast ja selbst festgestellt, dass es seit einer Weile geregelt ist. Und das habe ich ja auch mit dem Gerichtsurteil gemeint. Und auch du schienst dir ja dieser Problematik bewusst zu sein, sonst hättest du ja nicht versucht dieser aus dem Weg zu gehen. Und wer sagt dir denn, dass die Autovermietung nicht versucht hat, beim TE die Mondpreise zu verlangen?
    Also bitte nicht sofort schreiben, dass alles "kompletter Unsinn" ist!


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  • Und wer sagt dir denn, dass die Autovermietung nicht versucht hat, beim TE die Mondpreise zu verlangen?
    Also bitte nicht sofort schreiben, dass alles "kompletter Unsinn" ist!

    Leider sind trotz Gerichtsurteil die Sätze für Unfallersatzwagen leider immer noch längst nicht geregelt und bieten allerlei Anlass zu juristischen Auseinandersetzung. Denn auch die Gerichte und Versicherungen sind nicht überall einheitlich. Man findet hier Berechnungen nach Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste, Mixberechnung aus beiden oder Pi mal Daumen. Am Oberlandesgericht Köln hatten sogar zwei Senate des gleichen Gerichts unterschiedlich entschieden (hatte mir mal meine bundesweit tätige Anwältin so erklärt - zu der ich gerne den Kontakt bei Bedarf vermittle. Sie fährt selber Mopped - fand ich sehr sympathisch).

    Das Grundproblem ist, dass die Vermietfirmen tatsächlich überhöhte Unfallersatztarife anbieten. Wenn man nicht dringenst auf den Wagen angewiesen ist, sollte man sich lieber den Nutzungsausfall auszahlen lassen und nach Alternativen für die Reparaturzeit suchen (CarSharing, ÖPNV, Sixty - oder bei uns eben das Motorrad).

    Allerdings stimme ich groundone zu, dass die Züricher da wirklich nicht kundenfreundlich gehandelt hat. Erst eine Vermietung empfehlen, die vermutlich auch noch ein Abkommen mit der Versicherung hat und dann den Kunden mit der Klärung der Kostenübernahme im Regen stehen lassen. Da war es gut, dass der Anwalt denen auf die Finger geklopft hat.

    Ich freue mich auch, dass Stellas Sohn noch einiges ersetzt bekommen hat. Den Nutzungsausfall hätte er wohl erst bekommen, wenn er geklagt hätte. Das ist aber erst mit einer guten Verkehrsrechtsschutz zu empfehlen (empfehlenswert: ADAC ohne Selbstbeteiligung). Leider spekulieren die Versicherungen eben drauf, dass die Leute mürbe werden und keine Lust auf den Gang vor den Kadi haben.

    Deshalb bin ich froh, dass ich die Rechtsschutzversicherung habe. Da konnte ich sofort alles an die Anwältin übergeben und konnte entspannt auf die Zwischeninfos über die "üblichen" Verhandlungsrunden warten (1. Versicherung bietet Taschengeld an, 2. Versicherung erkennt Gutachten größtenteils an, aber zickt noch rum 3. Versicherung hat kurz vor Klageeröffnung alles anerkannt, 4. Das Geld ist auf dem Weg auf mein Konto :D ).