Farbe des KFZ im Schein - Auto ja Motorrad nicht

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  • Nábend,

    Ich hab da 3 Fragen zu den " Neuen " KFZ-Scheinen oder im Amtsdeutsch Zulassungsbescheinigung Teil I

    a) warum steht beim Auto die Farbe des Wagens drin und beim Motorrad nicht ???

    b) Wenn ich die Farbe des Auto´s jetzt ändere, muß ich das auch eintragen lassen ???

    c) was schreiben die den rein, wenn ich Flip-Flop Lack benütze :omm

    Gruß

    K&K

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

    • Offizieller Beitrag

    Steht in der Zulassungsbescheinigung nicht der Farbcode drin? Ich muss da nachher mal nachsehen, aber die Farbe steht so viel ich weiß nicht drin.

    Und den Farbcode findest du auch am Typenschild am Kfz wieder. Daher sollte das Papier auch nach einer Umlackierung immer noch zum Typenschild passen.

  • Zitat

    Original von McBen
    lackierungen sind nicht eintragungspflichtig^^

    Hattte heute mal ein Gespräch mit einem netten Menschen von der Dekra

    zu A :

    die farben einens Motorrades werden deshalb

    nicht eingetragen, da manche eigentlich keine Grundfarbe haben siehe z.B. hier

    zu B :

    wird die Grundfarbe eines KFZ ( außer Krad !!! ) geändert, muß diese im KFZ-Schein neu eingetragen werden

    zu C :

    Flip-Flop Lackierungen werden unter " FlipFlop " eingetragen aber mit ihren Grundton den man sieht unter nicht Berücksichtigung der Lichteinstrahlung !!!!

    gruß

    K&K

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

    Einmal editiert, zuletzt von Knödel & Kurven (10. Mai 2008 um 22:56)