Rückstrahler - Platzierung

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hi!
    Ich wollte mal fragen, ob ich den Rückstrahler ("Katzenauge") auch über das Kennzeichen machen darf (also gesetzlich gesehn)

    So siehts gerade aus:


    und so würd ichs gerne haben:


    Meint ihr das geht?

    Aus einem gequältem Arsch kommt nie ein fröhlicher Furz.....

  • Ja Du darfst . . . Ist bei vielen Mopis Serienmäßig so . . .

    Mein Tuning Tipp: Friss die Hälfte statt Carbon . . . :lachen

    versys-online.gif

  • laut gesetz darf der nur maximal 90 cm ueberm boden sein. ich hab den bei meiner N auch ueberm nummernschild.

    Einmal editiert, zuletzt von SteMo (28. April 2008 um 19:28)