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  • Freigaben?! Wen interssieren denn heute noch Freigaben? Ich dachte, mit der neuen Euro-Norm wäre das mit der Markenbindung dahin un wir hätten nur noch die Grössenbindung... ?(

    Aber die Seite sieht echt witzig aus! =)

    Is das Mopped gesund, freut sich der Mensch! :D

  • Hallo Kjaki.

    Auch weiterhin dürfen nur die Reifen und Typen gefahren werden die Eingetragen oder freigegeben sind.

    Bei der ER6 ist meines Wissens nach nur die Größe eingetragen und wir können somit zwischen den Marken und Typen frei wählen. :P

    VG Andi

  • Jawoll, eigentlich können wir fahren was wir wollen , da in der Übereinstimmungserklärung und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nichts unter Punkt 22 eingetragen ist und doch zieht KAWA irgendwie den Schwanz ein und schreibt in der Betriebsanleitung Seite 129:

    Zur Gewährleistung der Fahrsicherheit und -eigenschaften dürfen nur empfohlene Standardreifen mit vorschriftsmäßigem Luftdruck aufgezogen werden.
    Als Standardreifen ist nur der ominöse Dunlop D 221 zu finden.

    Obwohl nichts in der Übereinstimmungserklärung zu finden ist, steht dort weiterhin:

    Für Vorder- und Hinterrad Reifen der gleichen Marke verwenden.

    Jetzt stellt sich die Frage:

    1. sollte ich mich aus Gründen der Gewährleistung daran halten?

    2 Von wem empfohlen ? Reicht es, wenn ein Reifenhersteller sagt, mein Reifen ist gut für die ER-6

    Jetzt kommt es noch komplizierter in Punkto ABS:

    Seite 60 der Betriebsanleitung:

    "Die in der ABS-Anlage integrierten Steuergeräte vergleichen die Fahrzeuggeschwindigkeit mit der Raddrehzahl. Da nicht den Vorgaben entsprechende Reifen die Raddrehzahl beeinflussen können, würden diese u.U. eine "Verwirrung" der Steuergeräte bewirken, wodurch sich der Anhalteweg u.U. verlängert.

    ACHTUNG !

    Die Verwendung von nicht den Vorgaben entsprechenden Reifen kann zu einer Fehlfunktion des ABS und einer Verlängerung des Bremsweges führen. Der Fahrer könnte als Ergebnis davon einen Unfall erleiden. Immer die für dieses Motorrad vorgegebenen Serienreifen verwenden."

    Ja was tun wir jetzt ???

    In der Garantiezeit nur diese Marke fahren ? Als ABS-Fahrer nie einen anderen Reifen fahren?

    Also nehmen wir mal an, ich verkaufe jetzt die ER mit ABS und der Käufer kriegt von mir keine Betriebsanleitung, weil ich die verschusselt habe, dann muss dieser davon ausgehen, dass er alle Marken aufziehen kann, die er will. Also können wir das eigentlich auch.

    Trotzdem ist man beruhigter, wenn ein Hersteller sagt, dass ein Reifen schon o.k. ist für die jeweilige Kiste, gerade mit ABS.

  • Also bei der ABS-Version würde ich mich strikt an den von Kawa vorgegebenen Dunlop halten, da das ABS-Steuergerät auf ihn (Reifenumfang) programmiert ist. Sollten später Freigaben für andere Reifentypen explizit für die ABS-Variante der ER erfolgen, kann man natürlich darauf wechseln. Allerdings werden die kaum von der lieblos gemachten und vor Informationen nur so strotzenden Webseite Kawasakis kommen. :grmpf:
    Da muß man bei den Reifenherstellern selber klicken und sich die meist als *.pdf angebotene Freigabe ausdrucken und für die Rennleitung unterwegs mitführen. Am Besten ist noch ein Händlerstempel/Unterschrift auf diesem Dokument, dann kann eigentlich nix mehr schiefgehen.
    Die ABS-lose Version der ER dürfte hier unkritischer sein, die Freigabe des Reifenherstellers (auch mit Stempel/Unterschrift) würde ich aber auch immer dabei haben.

    Gruß Karsten

    Einmal editiert, zuletzt von Karsten (26. Februar 2006 um 07:53)

  • Die Reifen können schon einen gewissen Einfluss auf das ABS haben. Der kann allerdings nicht besonders groß oder gar gefährlich sein, sonst hätte der ER mit Sicherheit eine Reifenbindung eingetragen. Ich glaube nicht, daß sich Kawa oder die Stelle die die Betriebserlaubnis erteilt hat, darauf verlässt, daß alle brav die Betriebsanleitung studieren.

    Die Angaben in der Betriebsanleitung dienen wohl hauptsächlich dazu, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche an Kawa abzuwehren - falls jemand völlig ungeeignete Reifen montiert, z.B. vorn einen Rennreifen und hinten einen Enduroreifen.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Dat mit dem ABS find ich jetzt aber schon blöde... Aber auch verständlich, da Kawasaki die ER mit verschiednen Reifen getestet und dementsprechend auch homologiert hat. Und da scheint der D221 wohl die beste Wahl gewesen zu sein.
    Naja, find den ja auch nich schlecht, aber einfach zu teuer... :grmpf:

    Mal schaun, in ein paar Monaten werden wir neue Pellen brauchen und bis dahin werden sich noch einige Alternativen auf tun.

    Ach ja, das der Voder- und Hinterreifen der gleichen Marke und Modell entsprechen sollen, das braucht man nun wirklich keinem mehr zu sagen... ;)

    Is das Mopped gesund, freut sich der Mensch! :D

  • so weit ich weiß hat die ER-6F aber Bridgstonereifen drauf ,oder habe ich mich da so verguckt als ich bei meinem Händler war. ?(
    Also kann man den Reifen doch auch auf der ER-6N fahren ,ist doch das gleiche Motorrad oder sehe ich jetzt was falsch.Bin ja nicht so drin in dem Thema.

  • Ja, auf der F sind Bridgeston BT019/020 drauf. Diese sind lt. Bridgestone auch für die N freigeben.
    Bei den Herstellern laufen die Freigabeverfahren, z.B. Metzeler Roadtec Z6.
    Ansonsten glaube ich, dass es so ist wie ntvrider schreibt.
    Die Abweichungen im Umfang sollten bei gleicher Dimension doch nicht größer sein, als die Abweichung durch den Verschleiß. "Verwirrt" ja nicht nur das ABS, sondern auch den Tacho.

    mfG. Jo

  • Mitführen brauch ich keine Dokumente bei anderer Bereifung, da ja keine Reifenbindung vermerkt ist. Also dem kontrolierenden COP interessiert nur die richtige Grösse.

    Eine Freigabe ist in unserem Fall (ABS-Fahrer) nur dahingehend interessant, weil ein Hersteller sagt, dass man mit ruhigem Gewissen diesen Typ Reifen aufziehen kann.

    Der Umfang spielt auch keine Rolle. Wie schon gesagt, der Verschleiß ist ja auch da. Was jedoch erhelblich eine Rolle spielt, ist die Gummimischung.

    Bei einer härteren Mischung verlängert sch der Bremsweg. Da will sich Kawa halt nichts ans Zeug flicken lassen und schreibt dies mal so eben in seine BA.

    Übrigens, weil ich das gelesen habe. Ich muss auch nur das gleiche Reifenpaar (Marke) fahren, wenn es in der Typ-Genehmigung steht. Ansonsten kann man auch schon auf eine andere Marke wechseln, wenn der Hinterreifen am Ende ist.

    Interessant ist jedenfalls, dass auf der F der Bridgestone montiert ist.
    Kommt Zeit, kommen Freigaben