Verbotenes Scheinwerfer-Design

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  • Oben Abblendlicht macht Sinn. Ist es höher, muss der Winkel steiler nach unten sein um bei gleicher Weite die Fahrbahn zu treffen. Geht das Mop hinten in die Knie (Sozius, Beschleunigung, etc.), besteht nicht so große Blendgefahr. Ist der Lichtstrahl paralleler zur Fahrbahn weil tiefer angebracht, kann bei kleinen Winkeländerungen schon den Gegenverkehr nerven.

  • Für den, den es interessiert:
    Der TE hat recht, es ist nicht erlaubt.
    Die Klebestreifen sind keine zugelassenen Teile und verkleinern die Lichtaustrittsfläche. Die Scheinwerfer sind zugelassen (ist jar klar), aber eben unter den Bedingungen des Originalzustands. Die Veränderung bräuchte also eine Erlaubnis in Form einer ABE (welche die Klebestreifen ja nicht haben können, da Einzelanfertigung).
    Wie schon gesagt worden ist, ist es mit dem "bösen Blick" am PKW vergleichbar. Z.B. der eingeschweißte "böse Blick" muss abgenommen werden. Die Aufsetzblenden haben in der Regel eine ABE und müssen daher nicht weiter abgenommen werden und sind erlaubt. So einfach ist das im Endeffekt zusammengefasst.
    Also nur nachmachen, wie der TE schon vorbildlicherweise sagte, wenn man sich über die Konsequenz im klaren ist.

    • Offizieller Beitrag

    altes Thema...

    so einfach ist das nicht. Es gibt genügend Prüfer die nur dann meckern wenn du in die leuchtaktive Fläche eingreifst. Viele Typen mit "bösem Blick" kapieren das halt einfach nicht.
    Scheinwerfer sind mittlerweile richtig groß geworden und vieles ist nur der Optik wegen vorhanden. Diese Flächen kannst du bekleben oder lackieren. Mechanisch verändern darf man sie natürlich nicht, also keine Löcher rein schneiden

  • pn77
    wie meinst du das mit prüfer meckern? bei der eintragung? da muss er das eben bewerten wie er das für richtig hält.
    aber bevor er das bewertet hat, ist es eben nicht zulässig. da gibts auch kein drumherum und es zählt auch nicht ob es schlimm ist oder nicht.
    man darf da nicht einfach lackieren oder überdecken, wenn das nicht anschließend eingetragen wird.

    und selbst wenn viele prüfer nicht meckern und meinen das wäre so okay ohne eintragung, so ist es da nicht. leider beanstanden prüfer oft einbauten nicht, die zu beanstanden wären und die fahrzeugbesitzer denken dann natürlich verständlicherweise das es so okay sei.

    es bleibt dabei: veränderung = einzutragen oder die zulässigkeit mit genehmigungen zu belegen

    • Offizieller Beitrag

    das Thema wurde hier doch auch schon mal durchgekaut und kann auch in unzähligen anderen Foren nachgelesen werden. Wenn etwas in die aktive Leuchtfläche hineinragt, dann ist das nicht zulässig (beim "bösen Blick" z.B.). Meiner Meinung nach dürfte auch ein Prüfer so etwas nicht nachträglich eintragen weil dadurch die Wirkung des Scheinwerfers verändert wird. Aber anscheinend wird es in wenigen Fällen immer noch gemacht. Anders ist es bei inaktiven Flächen (z.B. schwarz gefärbte Randbereiche). Wenn man die lackiert oder mit Folie beklebt, ändert man überhaupt nichts an der Wirkung des Scheinwerfers, und darauf kommt es schließlich an. Ich weiß, dass das nicht alle so sehen, aber so hat es mir mal ein TÜV-Prüfer hier erklärt. Der hat auch keine Eintragung gefordert weil sich halt nichts geändert hat. Für Lack und Folie benötigt man zum Glück noch keine Eintragung...