Fahrt zur Zulassungsstelle

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  • Mein Motorrad raubt mir in letzter Zeit alle Nerven, obwohl es noch tief eingemottet ist...

    Ich habe mein Saisonkennzeichen von 04 - 10 auf 03 - 11 ändern lassen. Meine Doppelkarte ist von der Versicherung gekommen. Jetzt muss ich ja nur noch bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen. Darf ich z.B am 01.03.2008 jetzt mit falschem Kennzeichen (also 04 - 10) auf direktem Wege hinfahren und die dann ändern lassen? Oder ist es nicht erlaubt?

    Ich habe bisher gegensätzliche Meinungen gehört. Die Versicherung hat gesagt es ist erlaubt, die Sachbearbeiterin von der Zulassungsstelle hat aber gesagt es ist nicht zulässig. Was stimmt denn jetzt? Und wo könnte ich es theoretisch nachlesen, so dass ich es schwarz auf weiß habe?

  • Hallo Mike,

    wo du das nachlesen kannst, kann ich dir leider auch nicht sagen.
    Aber grundsätzlich traue ich da eher der Zulassungsstelle als der Versicherung.
    Denn immerhin: Auch wenn die Versicherung zusagt, dass sie dein Moppi für den verlängerten Zeitraum versichert, dann ist sie deswegen noch lange nicht zugelassen. Man kann ja auch nicht nur mit der Doppelkarte ein nicht zugelassenes Auto bewegen. Da muss dann ein rotes Kennzeichen dran.

    Aber die kleinen Grünen wissen das sicher auch.
    Ruf da doch einfach mal an. Die können ganz nett sein.


    Liebe Grüße
    Heike

    Zweizylinder - alles andere ist Autofahren :freak

    Einmal editiert, zuletzt von Ezra (21. Februar 2008 um 16:50)

  • § 10 FZV:

    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    § 9 FZV:

    Zitat

    Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.

    Ich denke, es ist schon erlaubt.

    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • ich hab auch mal ein Motorrad abgemeldet und bin dann nach Hause haupsache das Ding hat ein Nr.schild drann :] das geht glaub ich auch wenn zum Tüv mußt

    Eine V in Candy Lime Green :peace

  • Zitat

    Original von MikeMike82
    Mein Motorrad raubt mir in letzter Zeit alle Nerven, obwohl es noch tief eingemottet ist...

    Ich habe mein Saisonkennzeichen von 04 - 10 auf 03 - 11 ändern lassen. Meine Doppelkarte ist von der Versicherung gekommen. Jetzt muss ich ja nur noch bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen. Darf ich z.B am 01.03.2008 jetzt mit falschem Kennzeichen (also 04 - 10) auf direktem Wege hinfahren und die dann ändern lassen? Oder ist es nicht erlaubt?

    Ich habe bisher gegensätzliche Meinungen gehört. Die Versicherung hat gesagt es ist erlaubt, die Sachbearbeiterin von der Zulassungsstelle hat aber gesagt es ist nicht zulässig. Was stimmt denn jetzt? Und wo könnte ich es theoretisch nachlesen, so dass ich es schwarz auf weiß habe?

    Habe meine ganzjährig angemeldet. Der Unterschied zum Saisonkennzeichen sind in dieser Klasse doch nur Kleckerbeträge fahre mit 35% weil 32Jahre Unfallfrei. :floet

    Wer bremst verliert  :bier Gruss Peter

  • Klasse! :super Das selbe steht mir nämlich auch bevor. Von Saison auf Ganzjahr und ich fahr am 01. bzw. 03.03 auch mit Saisonkennzeichen rum. Ist auch egal...Deckung laüft ja ab dem 01.03. und amtl. Kennzeichen ist auch vorhanden. :toeff