Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ihr so etwas schon im Forum habt. Ich konnte jedenfalls nichts auf die Schnelle finden. Da die Frage aber öfters hier auftaucht, könnte dies ein Moderator vielleicht mal irgendwo "zentral" einlagern (Techniklexikon?)
Grüssle
Jürgen
Das "E" Prüfzeichen
Dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.
Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Grossbritannien
E12 Oesterreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Daenemark
E19 Rumaenien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russland
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien
E27 Slovakei
E28 Weissrussland
E29 Estland
E31 Bosnien und Herzegowina
E32 Litauen
E34 Bulgarien
E37 Türkei
E40 Mazedonien
E42 Europäische Gemeinschaft
E43 Japan
E45 Australien
E46 Ukraine
E47 Süd Afrika
E48 Neuseeland
Wichtig für die Betriebserlaubnis ist das Prüfzertifikat, aus dem hervorgeht für was das mit der E-Nummer bezeichnete Teil verwendet werden darf !
Zusätzlich müssen die Fahrtrichtungsanzeiger noch die Kennzeichnung "50R" tragen. Dies bedeutet "Für Krafträder zugelassen". Danach folgt dann eine "11" oder "12".
Die "11" bedeutet: Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen.
Die "12" dementsprechend: Für den Betrieb als vordere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen.
Vordere müssen Blinker eine höherer Helligkeitsstufe haben, weil sie nahe am Scheinwerfer angebracht sind und so der Scheinwerfer die Blinker "überblenden" könnte, so dass mal als Entgegenkommender die Blinker nicht bemerkt, auch wenn sie einwandfrei funktionieren...
Und noch was Interessantes:
EG-BE = bei Auspuffanlagen und Spiegeln z.B. wenn das Motorrad auch eine EG-Zulassung hat (hängt vom Baujahr ab) bei Teilen mit EG-BE muß keine Bescheinigung in schriftlicher Form vorliegen oder mitgeführt werden, da viele Teile ohne Bescheinigung geliefert werden.
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis, für Produkte mit ABE muß eine Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, ob das Produkt für das entsprechende Fahrzeug zugelassen ist, mitgeführt werden.
TÜV-Teilegutachten = nach dem Anbau von Teilen mit Teilegutachten "muß das Fahrzeug unverzüglich bei einer entsprechenden Prüforganisation vorgeführt werden!!!" der Prüfer stellt dann nach Prüfung eine Anbaubescheinigung aus. Offiziell heißt es, diese mitführen und beim nächsten Gang zum Straßenverkehrsamt in die Daten eintragen lassen.