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  • Hat jemand Erfahrungen mit der Wertminderung nach einem unverschuldeten Unfall? Also wie ist es bei finanzierten Fahrzeugen, steht es da der Bank oder dem Fahrer (mir) zu? Bei Leasingfahrzeugen steht es ja der Bank zu, wäre ja aber bei Finanzierungen unlogisch...

    LG, Little

    :omm

  • Die Wertminderung steht dem Halter zu. Die gegnerische Versicherung zahlt an dich. :]
    War zumindest vor 6 Jahren bei mir so. :D

    Wir suchen Bessermacher, keine Besserwisser.

    • Offizieller Beitrag

    also wenn man ein fahrzeug least, leiht man es ja sozusagen fuer eine bestimmte zeit,
    wenn du etwas finanzierst, hast du es ja sozusagen schon gekauft, also gehört es dir und du bekommst auch des geld.
    so hab ich des verstanden, lass mich aber gerne etwas besserem belehren...

  • Zipp hat recht, die Wertminderung steht dem Halter zu. Schließlich bekommt er bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeuges wegen eines Unfallschadens weniger Geld zurück, bzw. muss eine höhere End Zahlung leisten. Das betrift aber nicht nur Unfälle sondern jeden einzelnen Kratzer.

    Gruß aus Nordhessen
    Detlef :hi

  • wertminderung gibt es aber nur, wenn auch repariert wurde, oder ?
    wie sieht das bei abrechnung nach kostenvoranschlag aus ?
    wertminderung ja oder nein ?

    warum tun wir das ? weil wir's können !

  • Hallo little,

    hatte dieses Jahr schon das Vergnügen eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. :irre: Hierfür gibt es Formeln die jeder Anwalt nachsehen kann, wie hoch die Wertminderung ist. Diese ist abhängig von dem Alter des Fahrzeugs und dessen Wert. Leider sind die Versicherungen nicht sehr zahlungsfreudig und wollen einen damit abspeisen, daß bei einem Motorrad ja alle defekten Teile getauscht werden und daher keine Wertminderung vorliegt. :bye Hier hilft meistens nur die Androhung einer Klage durch einen Rechtsanwalt, damit das Geld gezahlt wird. :teach:

    So war es zu mindest bei mir. Wünsche Dir viel Glück.

    Gruß

    mseidler :bier

  • @ McBen:

    Rein theoretisch ja! Jetzt kommt aber das große ABER. :omm Jeder Unfall muß einem potentiellen Käufer eines Kraftfahrzeugs (PKW, KRAD, etc.) genannt werden. Ein Käufer wird den Preis bei einem voran gegangenen Unfall immer drücken! X( Daher ist die Wertminderung angebracht. Denk nur mal an die Aussage "Sturz und Unfallfrei" die geht einfach nicht mehr. :grmpf:

    Grüße

    mseidler
    :bier

    • Offizieller Beitrag

    da hab ich ne frage, mir is mein mopped mal umgefallen, und auf den sturzpads gelandet, es sind keine kratzer oder dergleichen zu sehen und ich hab auch sonst nix! dran verändert.

    muss ich nun sage, sie is mir mal umgefallen?!?!
    sehe nicht ein, daß dadurch der preis gelindert werden sollte, wenn kein schaden oder dergleichen vorhanden ist...

  • @ nacked- oldie
    Wertminderung gibt es in jedem Fall.
    Bei Abrechnung nach Gutachten, gibt es den Betrag OHNE Mehrwertsteuer. Wird später eine Rechnung nachgereicht, wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt. :]

    @ McBen
    Jein. Bei Unfällen gibt es eine Mindestsumme, ab dieser muß der Unfall dem Käufer mitgeteilt werden.
    So genannte Bagatellschäden müssen nicht erwähnt werden. :super
    Unfallfrei kannst du also bestätigen,
    UMfallfrei wäre gelogen. :yeah:

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