Teilkasko Motorrad auch bei Wildschäden verantwortlich?

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  • Hallo! Ich habe mir heute schon mal für die Anmeldung im Februar die Papiere mit Doppelkarte von der Huk angefordert.
    Was mir aber eben eingefallen ist und ich heute vergessen habe zu fragen:Ist bei der Teilkasko von Motorrädern auch ein Wildunfall abgedekt,so wie bei Auto´s?
    Danke!!

    Allzeit gute Fahrt :super
    Gruss Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Z750-Fan (18. Januar 2007 um 19:23)

  • § 12 Abs. 1 Nr. I, (d):
    ja, Teilkasko ("Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von... oder Pferden, RIndern, Schafen oder Ziegen")

  • Wichtig in diesem Zusammenhang sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft (bei weit über 100 verschidenen Versicherern variieren auch die Bedingungen sehr stark). Bei meinem Versicherer (und Arbeitgeber) sind Beispielsweise ALLE Tierschäden, nicht nur Wildschäden oder von ausgesuchten Tieren (z. B. Schafe) versichert.
    Es soll auch Versicherer geben die gewisse Risiken bei Zweirädern einschränken oder auch ausschließen.

    Gruß,
    André


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)

  • öhm... Pferde, Schafe, Ziegen und Rinder sind aber kein Wild im Sinee des Gesetzes... springt bei solchem Getier nicht die Haftpflicht des Besitzers ein? Als Wild werden doch Rot und Schwarzwild genannt...

    vorsicht... Anfänger

  • Zitat


    öhm... Pferde, Schafe, Ziegen und Rinder sind aber kein Wild im Sinee des Gesetzes... springt bei solchem Getier nicht die Haftpflicht des Besitzers ein? Als Wild werden doch Rot und Schwarzwild genannt...

    Richtig: Rammst Du ein Pferd, zahlt die Teilkasko nicht, da kein Haarwild. Überfährst Du eine Robbe, zahlt die TK den Schaden an Deinem Mopped.

    Die Haftpflicht zahlt, wenn Du einen Unfall mit dem Pferd verursacht. Die Haftpflicht zahlt aber nur für das Pferd (bzw. dem Besitzer), nicht für Dein Mopped!

    Auszug aus dem Bundesjagdgesetz.
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__2.html

    Als Haarwild gelten:
    Wisent (Bison bonasus L.),
    Elchwild (Alces alces L.),
    Rotwild (Cervus elaphus L.),
    Damwild (Dama dama L.),
    Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
    Rehwild (Capreolus capreolus L.),
    Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
    Steinwild (Capra ibex L.),
    Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
    Schwarzwild (Sus scrofa L.),
    Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
    Schneehase (Lepus timidus L.),
    Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
    Murmeltier (Marmota marmota L.),
    Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
    Luchs (Lynx lynx L.),
    Fuchs (Vulpes vulpes L.),
    Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
    Baummarder (Martes martes L.),
    Iltis (Mustela putorius L.),
    Hermelin (Mustela erminea L.),
    Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
    Dachs (Meles meles L.),
    Fischotter (Lutra lutra L.),
    Seehund (Phoca vitulina L.);

    Gruß
    Braunbär


  • und was ist wenn ich nen bären anfahre? deiin name passt ja schon irgendwie^^

    Es ist verboten den Toten die Hoden zu verknoten

    :taetschel: :bier

  • Zitat

    Original von pickypalla
    und was ist wenn ich nen bären anfahre? deiin name passt ja schon irgendwie^^

    Dann brauchst Du neben Teilkasko und Haftpflicht auch noch eine gute Krankenversicherung, weil Du dann nämlich mit meinen Tatzen einen Schlag an den Hinterkopf bekommst *ssszzz...bafff* :)

    LG
    Braunbär

  • Zitat

    Original von JetEngine
    öhm... Pferde, Schafe, Ziegen und Rinder sind aber kein Wild im Sinee des Gesetzes... springt bei solchem Getier nicht die Haftpflicht des Besitzers ein? Als Wild werden doch Rot und Schwarzwild genannt...

    deswegen heißt es ja "Haarwild... _oder_ ...

  • Zitat

    Original von Kaiwasaki

    deswegen heißt es ja "Haarwild... _oder_ ...

    Also nochmal zur Klarstellung:
    Es ist /!\ ausschlaggebend /!\ was in den Versicherungsbedingungen steht!
    Wird ausdrücklich auf Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetztes Bezug genommen, dann sind Schäden durch die dort benannten (und hier auch schon aufgezählten) Tiere versichert.
    Steht in den Bedingungen (wie bei der Gesellschaft, bei der ich arbeite):
    "...durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs
    mit Tieren...", dann sind damit ALLE Tiere, also auch Federvieh, Exoten, Haus- und Nutztiere etc gemeint.

    Zum Thema Haftpflicht des Besitzers:
    - Sind Nutztiere die Schadenverursacher, dann muss hier der Geschädigte dem Eigentümer nachweisen (Beweislast umkehr), dass dieser den Schaden durch sein Verhalten (z. B. nicht regelmäßig die Zäune kontrolliert o. ä.) ermöglicht hat. Praktisch ist das sehr schwierig bis unmöglich, d. h. die Haftpflicht des Besitzers leistet nicht und man bleibt auf seinem Schaden sitzen.

    - Sind Haustiere die Verursacher, dann ist es etwas einfacher: Sofern eine Tierhalterhaftpflicht besteht (nur bei Pferden und Hunden), dann leistet diese in der Regel... Bei nicht versicherungspflichtigen Tieren (z. B. Katzen) bleibt man wieder auf seinem Schaden sitzen.

    - Alle nicht im Bundesjagdgesetz stehenden Wildtiere, wie z. B. große Vögel, haben keine Besitzer und bei Schäden durch diese muss man die Kosten auch selber blechen... Mir ist schonmal ein Greifvogel gegen den Autokotflügel (bei ca. 120 km/h) geflattert: ca. 600,- Euro Schaden, die ich selber zahlen musste, weil ich damals noch "Haarwild" im Vertrag stehen hatte.


    Saisonende ?( -> noch nie gehört... ;)

  • ein anruf bei der huk - mit bereits vor dir liegender versicherungsscheinnummer - wird deine frage zu 100% korrekt beantworten^^ tele-nummer ist in den dir zugesandten unterlagen vorhanden....