Hallo! Ich habe mir heute schon mal für die Anmeldung im Februar die Papiere mit Doppelkarte von der Huk angefordert.
Was mir aber eben eingefallen ist und ich heute vergessen habe zu fragen:Ist bei der Teilkasko von Motorrädern auch ein Wildunfall abgedekt,so wie bei Auto´s?
Danke!!
Teilkasko Motorrad auch bei Wildschäden verantwortlich?
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§ 12 Abs. 1 Nr. I, (d):
ja, Teilkasko ("Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von... oder Pferden, RIndern, Schafen oder Ziegen") -
Danke!Gut zu wissen das es bei Motorrädern auch so ist
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Wichtig in diesem Zusammenhang sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft (bei weit über 100 verschidenen Versicherern variieren auch die Bedingungen sehr stark). Bei meinem Versicherer (und Arbeitgeber) sind Beispielsweise ALLE Tierschäden, nicht nur Wildschäden oder von ausgesuchten Tieren (z. B. Schafe) versichert.
Es soll auch Versicherer geben die gewisse Risiken bei Zweirädern einschränken oder auch ausschließen.Gruß,
André -
öhm... Pferde, Schafe, Ziegen und Rinder sind aber kein Wild im Sinee des Gesetzes... springt bei solchem Getier nicht die Haftpflicht des Besitzers ein? Als Wild werden doch Rot und Schwarzwild genannt...
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Zitat
öhm... Pferde, Schafe, Ziegen und Rinder sind aber kein Wild im Sinee des Gesetzes... springt bei solchem Getier nicht die Haftpflicht des Besitzers ein? Als Wild werden doch Rot und Schwarzwild genannt...Richtig: Rammst Du ein Pferd, zahlt die Teilkasko nicht, da kein Haarwild. Überfährst Du eine Robbe, zahlt die TK den Schaden an Deinem Mopped.
Die Haftpflicht zahlt, wenn Du einen Unfall mit dem Pferd verursacht. Die Haftpflicht zahlt aber nur für das Pferd (bzw. dem Besitzer), nicht für Dein Mopped!
Auszug aus dem Bundesjagdgesetz.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/__2.htmlAls Haarwild gelten:
Wisent (Bison bonasus L.),
Elchwild (Alces alces L.),
Rotwild (Cervus elaphus L.),
Damwild (Dama dama L.),
Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
Rehwild (Capreolus capreolus L.),
Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
Steinwild (Capra ibex L.),
Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
Schwarzwild (Sus scrofa L.),
Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
Schneehase (Lepus timidus L.),
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
Murmeltier (Marmota marmota L.),
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
Luchs (Lynx lynx L.),
Fuchs (Vulpes vulpes L.),
Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
Baummarder (Martes martes L.),
Iltis (Mustela putorius L.),
Hermelin (Mustela erminea L.),
Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
Dachs (Meles meles L.),
Fischotter (Lutra lutra L.),
Seehund (Phoca vitulina L.);Gruß
Braunbär -
Zitat
Als Haarwild gelten:
Wisent (Bison bonasus L.),
Elchwild (Alces alces L.),
Rotwild (Cervus elaphus L.),
Damwild (Dama dama L.),
Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
Rehwild (Capreolus capreolus L.),
Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
Steinwild (Capra ibex L.),
Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
Schwarzwild (Sus scrofa L.),
Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
Schneehase (Lepus timidus L.),
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
Murmeltier (Marmota marmota L.),
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
Luchs (Lynx lynx L.),
Fuchs (Vulpes vulpes L.),
Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
Baummarder (Martes martes L.),
Iltis (Mustela putorius L.),
Hermelin (Mustela erminea L.),
Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
Dachs (Meles meles L.),
Fischotter (Lutra lutra L.),
Seehund (Phoca vitulina L.);Gruß
Braunbärund was ist wenn ich nen bären anfahre? deiin name passt ja schon irgendwie^^
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Zitat
Original von pickypalla
und was ist wenn ich nen bären anfahre? deiin name passt ja schon irgendwie^^Dann brauchst Du neben Teilkasko und Haftpflicht auch noch eine gute Krankenversicherung, weil Du dann nämlich mit meinen Tatzen einen Schlag an den Hinterkopf bekommst *ssszzz...bafff*
LG
Braunbär -
Zitat
Original von JetEngine
öhm... Pferde, Schafe, Ziegen und Rinder sind aber kein Wild im Sinee des Gesetzes... springt bei solchem Getier nicht die Haftpflicht des Besitzers ein? Als Wild werden doch Rot und Schwarzwild genannt...deswegen heißt es ja "Haarwild... _oder_ ...
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Zitat
Original von Kaiwasaki
deswegen heißt es ja "Haarwild... _oder_ ...
Also nochmal zur Klarstellung:
Es ist /!\ ausschlaggebend /!\ was in den Versicherungsbedingungen steht!
Wird ausdrücklich auf Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetztes Bezug genommen, dann sind Schäden durch die dort benannten (und hier auch schon aufgezählten) Tiere versichert.
Steht in den Bedingungen (wie bei der Gesellschaft, bei der ich arbeite):
"...durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs
mit Tieren...", dann sind damit ALLE Tiere, also auch Federvieh, Exoten, Haus- und Nutztiere etc gemeint.Zum Thema Haftpflicht des Besitzers:
- Sind Nutztiere die Schadenverursacher, dann muss hier der Geschädigte dem Eigentümer nachweisen (Beweislast umkehr), dass dieser den Schaden durch sein Verhalten (z. B. nicht regelmäßig die Zäune kontrolliert o. ä.) ermöglicht hat. Praktisch ist das sehr schwierig bis unmöglich, d. h. die Haftpflicht des Besitzers leistet nicht und man bleibt auf seinem Schaden sitzen.- Sind Haustiere die Verursacher, dann ist es etwas einfacher: Sofern eine Tierhalterhaftpflicht besteht (nur bei Pferden und Hunden), dann leistet diese in der Regel... Bei nicht versicherungspflichtigen Tieren (z. B. Katzen) bleibt man wieder auf seinem Schaden sitzen.
- Alle nicht im Bundesjagdgesetz stehenden Wildtiere, wie z. B. große Vögel, haben keine Besitzer und bei Schäden durch diese muss man die Kosten auch selber blechen... Mir ist schonmal ein Greifvogel gegen den Autokotflügel (bei ca. 120 km/h) geflattert: ca. 600,- Euro Schaden, die ich selber zahlen musste, weil ich damals noch "Haarwild" im Vertrag stehen hatte.
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ein anruf bei der huk - mit bereits vor dir liegender versicherungsscheinnummer - wird deine frage zu 100% korrekt beantworten^^ tele-nummer ist in den dir zugesandten unterlagen vorhanden....