Rabattaktion?

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  • Moin!
    Sagt mal, wie sieht das jetzt aus mit den 10 % und vor allem der Zulassung? Die Aktion läuft ja bis zum 28.2. ist ja auch völlig ok, aber warum muss das Motorrad bis dahin zugelassen sein?
    Also ich würde mir dann nämlich jetzt gleich ein mit 10 % rabatt holen, mein altes Bike in zahlung geben und den rest in bar auf den Tisch legen. Dann würde ich es bei meiner Freundin bis Mai in die Garage stellen (dann erst ab dann darf ich ungesdrosselt fahren) und gut ist!
    Das muss doch gehen oder?
    Habt ihr da vielleicht ne ahnung?

    Schöne Grüße
    Freddie

    eeeeeeeooooooooo! babaeeo! Living on my own!

  • Sicherlich kannst Du dir das Motorrd holen und in die Garage stellen.
    Du kannst auch im Februar schon ein Saisonkennzeichen für März oder April holen

    "Geiz ist NICHT geil"
    es vernichtet Arbeitsplätze und ruiniert die Menschen
    und wenn die guten Händler weg sind
    fährst DU 200 Kilometer zum Werkstatt-Service!!

  • Danke für die schnelle Antwort! :D
    Aber leider werde ich mir kein Saisonkennzeichen für März oder April holen, denn ich darf erst ab dem 15. Mai ungedrosselte Maschinen fahren, und den Heckmeck mit drossel reinbauen, gutachten, eintragen und dann in drei Monaten wieder ausbauen tue ich mir nicht an! *g*
    Nee Nee, dann lass ich das Maschinchen schön in der Garage stehen und kauf es mir nächste Woche mit den schönen 10 Prozent!
    Schön dass das geht! Habe ich auch nicht wirklich verstanden, warum es bis dahin zugelassen sein musste.......
    Aber noch was: gilt diese Aktion nur für Maschinen, die der Händler direkt vor Ort hat oder allgemein, also auch für Maschinen, die er noch bestellen muss?

    eeeeeeeooooooooo! babaeeo! Living on my own!

    Einmal editiert, zuletzt von Freddie Mercury (2. Februar 2006 um 20:32)

  • Es muss gewährleistet sein dass das komplette Geschäft bis zum 28.02.2006 abgewickelt ist.

    Es gibt keine KARENZZEIT !!!!!!!

    "Geiz ist NICHT geil"
    es vernichtet Arbeitsplätze und ruiniert die Menschen
    und wenn die guten Händler weg sind
    fährst DU 200 Kilometer zum Werkstatt-Service!!

  • Nach Aussage meines Händlers muss der Kaufpreis bis Ende Februar überwiesen sein. Wann ich die Maschine im Endeffekt anmelde ist nach seiner Auskunft egal.

    Nachtrag: Wie sollte das auch gehen. Du bezahlst und bekommst den Fahrzeugbrief - fertig. Wann Du anmeldest bekommt Kawa garnicht mit. Die Zulassungstelle informiert nur die Versicherung, mehr nicht.

    Gruß
    Braunbär

    Einmal editiert, zuletzt von Braunbaer (3. Februar 2006 um 18:20)

  • Oftmals bezwecken Auto- und Motorradhersteller mit solchen Aktionen auch, daß die Statistiken getunt werden. Also je mehr z.B. ER6's gerade jetzt gekauft werden, desto besser sieht der Marketshare von Kawasaki aus und desto mehr wird das neue Motorrad in den Medien erwähnt ( gute Werbung für weitere Käufer ).


    Gruß
    Kai

  • Das stimmt so nicht ganz. Natürlich gibt das Straßenverkehrsamt Kawasaki keine Auskunft, aber die Garantie läuft ab dem Tag der Erstzulassung und somit weiß Kawasaki indirekt doch Bescheid. Ich soll z.B. meinem Händler eine Fotokopie vom Schein machen, wenn sie angemeldet ist, damit der Garantieanspruch läuft.

  • Hallo zusammen,

    ich habe meinem Händler unter anderem auch wegen der Rabattaktion, mit der Bezahlung und dem Ganzen so ist. Laut ihm ist das folgendermaßen:
    Die Maschine wird/wurde in der Zeit vom 11+12/2005 mit einem Topcase ausgestattet, und in den Monaten 01+02/2006 gibt es 10% Rabatt. Wenn der Händler auf einen Kaufpreis Rabatt gibt, geht das von seiner Gewinnmarge ab. In den Rabattierten Monaten hilft Kawasaki den Händlern und übernimmt einen Teil (wie viel hat er mir nicht gesagt) des Rabatts, damit den der Händler nicht alleine tragen muss, da ja die Werbung mit den 10% von Kawasaki kommt und nicht von einem Händler. Kawasaki will dafür allerdings sichergehen, dass die Maschinen in dieser Zeit auch bezahlt werden, und schreibt somit vor, dass die Maschinen bei den Händlern stehen sollen, damit die wiederum die Fahrgestellnummer und den dazugehörigen Besitzer an Kawasaki melden können. Dies ist nur dann sicher, wenn der Kunde bezahlt hat. Ob das Bike allerdings auch zugelassen sein muss kann ich nicht sagen, kann aber wiederum egal sein, da Kawasaki das Geld bekommen hat und somit auch der Besitzer fest steht.

    P.S.
    Kawasaki gibt die Möglichkeit, die Garantie auf insgesamt 3 bzw. 4 Jahre zu verlängern (K-Care). Dazu kann man seinen Händler ansprechen, damit er einen anmeldet. Für < 750ccm kosten 12 Monate mehr 185 EUR und 24 Monate (also insgesamt 4 Jahre) 230 EUR. Es gibt keine Kilometerbegrenzung und keine Begrenzung wie viele Garantieansprüche man in dieser Zeit geltend gemacht werden können. Diese Garantie betrifft nur für Defekte, die auf Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Tritt der unwahrscheinliche Fall ein, wird der Defekt kostenlos behoben. Verschleißteile sind natürlich nicht eingeschlossen.

    MfG
    Promac