Parken - Wo - Und was ist "erlaubt"...

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Richtig ist: Parken wo auch PKW parken kann/darf.

    ABER: STVO ist kein Gesetzbuch, von daher duerfen Staedte/Gemeinden es anders auslegen.

    Bspw. ist in Berlin erwuenscht, dass Motorraeder auf den Fussgaengerwegen geparkt werden, wenn dadurch niemand behindert wird.
    AFAIK ist das allederings nur in Berlin ueblich - aufgrund mangelnde Parkplaetze fuer PKWs.

    Heiko: Du meinst sicherlich die privaten Waechter a la Parkraeume - ich kaufe sowieso nicht mehr bei Geschaeften, die solche dubiosen Firmen beauftragen. Dazu gibt es ja genug Beschwerden und Berichte.

    Westender: 2 Minuten vor Ultimato? Du haettest glaube ich noch 15min - die darf man ja ueberschreiten.
    BTW Einfach kein Parkschein loesen, kostet nur 5 statt 15 wenn man die Zeit ueberschreitet ;)

    VG

  • [...]
    Auf dem Bürgersteig (wie es viele machen) ist es eigentlich strickt verboten (außer Schilder erlauben es).
    [...]
    Was erlaubt ist und was von den Politessen toleriert wird sind zwei paar getrennte Schuh...

    Genau das ist das Problem. Entweder man erkundigt sich vorher oder vor Ort, was geduldet ist oder man beißt in den sauren Apfel und zahlt.

    [...]
    Bspw. ist in Berlin erwuenscht, dass Motorraeder auf den Fussgaengerwegen geparkt werden, wenn dadurch niemand behindert wird.
    AFAIK ist das allederings nur in Berlin ueblich - aufgrund mangelnde Parkplaetze fuer PKWs.[...]

    In Köln und Bonn ist das auch so. Zumindest da, wo Parkplätze Mangelware sind. Aber auch da gilt: bestraft werden kann man für reguläres Parken mit Parkschein nicht, fürs Parken auf dem Bürgersteig schon.

  • Mit der Suchfunktion habe ich keine Treffer erzielt,

    Die Regeln für gesetzeskonformes Parkieren eines Motorrades findest du nicht in einem Motorradforum, sondern in den Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen und Reglemente des Bundes, Länder, Kommunen und privaten Grundbesitzers.

    Es würde diesen Fred sprengen, alle Parkregeln innerhalb der BRD für die Motorräder aufzuzählen, da es über zweihundert verschiedene Regelungen gibt.

    Mit dem Auto parke ich Regelkonform, soll heißen, auf erlaubten Stellplätzen, mit oder ohne Parkschein, je nach Vorderung.

    Mit dem Motorrad funktioniert es genauso :daumenhoch:


    Nun ist es mit dem Mototrrad so, dass man auch auf öffentlichen Parkplätzen Stellen findet, an denen kein Auto parken kann, aber mein Möpp problemlos Platz findet. Muss ich auf so einem Stell-Eckchen auch einen Parkschein lösen, oder wie ist das geregelt?

    Da es sich um einen bewirtschafteten Parkplatz handelt, gilt ausserhalb der Parkfelder ein Parkverbot, auch für Motorräde! Parkierst du ordnungsgemäss innerhalb eines markierten Parkfeldes, musst du einen Parkschein lösen, den du z.B. mit einem Klebestreifen am Motorrad befestigst, oder irgendwo am Motorrad anklemmst. Die Gefahr bei dieser Art zu Parken ist, dass der Parkschein nicht immer gut sichtbar am Motorrad verbleibt, und ohne gültigen oder gut sichtbaren Parkschein die Kontrolleure ein Knöllchen ausstellen.

    Damit heißt es auch, wenn du auf der Parkfläche parkst, auch außerhalb der Parkmarkierungen, müsstest du eigentlich einen Parkschein lösen. Es sei denn, dass die Parkscheine nur für die gekennzeichneten Flächen gelten. (Bsp.: Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen mit Parkschein) (Bsp.: Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen mit Parkschein)

    Kurz und Bündig; ausserhalb der bewirtschafteten Parkfelder gilt ein Parkverbot, auch wenn man ein Parkticket löst! Ein Fahrzeug darf nur innerhalb der Markierung des Parkplatzes abgestellt werden, ist ein Fahrzeug z.B. breiter oder länger als das Parkfeld selbst, darf es nicht abgestellt werden!

    Mein Fahrschullehrer hat das schöne Beispiel gebracht, dass er sich mit einem Freund eine PKW-Stellplatz teilte und ein Ticket an ein Mopped klemmte.
    An dem zweiten Mopped fanden Sie dann ein Knöllchen (obwohl gleicher Parkplatz) :pinch:

    Jedes Fahrzeug muss einen eigenen Parkschein lösen, ausser am Automaten kann man die Parkplatznummer eingeben oder jeder Parkplatz hat seine eigene Parkuhr, dann gilt die Parkgebühr für den Parkplatz!

    Das kann von Stadt zu Nachbarstadt verschieden sein, und wenn Du Pech hast, von Knöllchenverteiler zu Knöllchenverteilerin. Auslegungssache.......

    Es ist absolut keine Auslegungssache, denn die Gesetze sind für alle Gleich ... nur für manche Gleicher :P Wer mit gesundem Menschenverstand, genauer Kenntnis der Verkehrssituation vor Ort und den gesetzlichen Regelungen parkiert, wird selten ein Knöllchen bekommen. Rund 60% der Parkknöllchen gebe ich zurück, weil der Knöllchenschreiber auch nicht immer alle Gesetze kennt und oft die falschen Gesetze anwendet.

    Was ich defintiv weiß, dass man in Deutschland laut dem Gesetz NICHT AUF DEM BÜRGERSTEIG/GEHWEG parken darf.

    Damit liegst du falsch, ein GENERELLES PARKVERBOT AUF GEHWEGEN existiert in keinem einzigen Gesetzbuchparagraphen, nur viele Regelungen verhindern das generelle Parken auf Gehwegen. Zudem sind nie alle legalen Parkmöglichkeiten mit einer Verkehrstafel oder Bodenmarkierung auf der Verkehrsfläche signalisiert, selbst in Ortschaften.


    n kassel gibts in der innenstadt 2 Parkplätze für Motoräder,... kostenlos... wenn ein paar Tage schönes Wetter ist... und nat. in erster linie Samstags hat man da dann aber schlechte karten weil sie einfach voll sind ...

    Letztes Jahr parkierte ich legal und GRATIS in einem Parkhaus mitten in Kassel :P

    Die Regeln beim parken sind für beide Fahrzeuge die Gleichen.

    Nur beim allgemeinen Hinweissignal "Parkieren gestattet" ist deine Aussage zutreffend. Die Hinweistafel Parkplatz kann unter dem Buchstaben P zur Spezifizierung ein Fahrzeugsymbol hinzugefügt werden. Damit gilt die Parkberechtigung ausschliessliech für diese Fahrzeugklasse, so z.B. für Fahrräder, Motorfahrräder, Motorräder, PKW'S, Wohnmobile, LKW's, Reisebusse usw.

    Richtig ist: Parken wo auch PKW parken kann/darf.

    Nicht überall wo PKW's parken dürfen, dürfen auch Motorräder, LKW's oder Fahrräder parkiert werden! Wenn du dein Motorrad auf einen PKW Parkplatz parkierst, bekommst du zu Recht ein Knöllchen :aetsch:

    ABER: STVO ist kein Gesetzbuch, von daher duerfen Staedte/Gemeinden es anders auslegen.

    Die StVO ist sehr wohl das wichtigste Gesetzbuch im Strassenverkehr an das auch Kommune (Gemeinde/Stadt), Ordnungsamt, Polizei und Richter (Judikative) halten müssen wie wir Motorradfahrer.

    In Deutschland gibt es Gesetzesbücher (z.B. BGB), Verordnungen (z.B. StVO) und Reglemente (z.B. Parkplatzreglement) in denen die Regeln (Gesetzgebung) die im Rechtsstaat gelten festgehalten werden. Die unterschiedlichen Begriffe für die Gesetzessammlungen bestehen darin, wer und wie die Regeln festgelegt werden. Die Regeln für das Parkieren bestimmt nur teilweise der Bundestag oder Bundesrat (im §12 StVO), der weitaus grössere Teil der Regeln bestimmt die Verwaltung der Kommune (Gemeinde) in der Parkplatzverodnung oder Parkplatzreglement. Dabei dürfen die Parkplatzverordnungen oder Parkplatzrreglemente der Kommunen nicht gegen die StVO verstossen oder sie abändern, sondern nur ergänzen oder erweitern!

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time