Indirekte LED/SMD Beleuchtung

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  • Hey ihr Profis hier,

    habe von einem anderen Projekt her noch LEDs und SMDs übrig.
    Die strahlen blau und ich wollte die gerne hinter der Verkleidung als indirekte Bike Beleuchtung anbringe. Haben einen 12V Anschluss (Sicherung etc alles bedacht), aber ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?
    Ich meine, es ist ja keine Beleuchtung die nach aussen hin abstrahlt sondern indirekt hinter der Verkleidung sitzt und das Bike in einem sanften Blauton erstrahlen lässt.

    Habt ihr da ein Plan ob das erlaubt ist?

    Grüße ausm Rhein-Main-Gebiet
    Tobi
    ;)
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    "Auto oder Motorrad?"

    "Ich kann beides :lachen"


    454283.png


    Wird man überholt kann man den Vordermann jagen, denn das macht mehr Spass :D 8)

  • Ich gehe mal davon aus, dass die StVZO nicht zwischen "direktem" und "indirektem" Licht unterscheidet - abgestrahltes Licht ist Licht.

    Vielleicht hilft dir dies weiter:


    http://www.tuev-sued.de/uploads/images…50730/1_104.PDF


    Achja hab da noch was gefunden :aetsch: :
    §17 StVO:

    Zitat

    (4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelbrote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden.

    Das Vergnügen macht sich über kurz oder lang immer bezahlt.
    William Shakespeare, (1564 - 1616)

    ER-6n 2011, schwarz

    Einmal editiert, zuletzt von Kawalier (1. März 2012 um 23:59)

  • also mir wurde letztens gerade erklärt dass man beim auto beispielsweise den fußraum auch blau beleuchten darf, solange man von außen die LEUCHTQUELLE nicht sehen kann

    ob das stimmt und ob das auch für moppeds gilt weis ich nicht .. kannst es ja an nen extra schalter klemmen

  • Egal ob man es sieht oder nicht.
    Es ist nicht erlaubt. Wenn du das also nutzen möchtest dann Bau
    einen Schalter zwischen oder mach das Ding wie ich mit ner Fernbedienung
    an und aus :gabba

    "Überhol ruhig, dich zu jagen macht mehr Spaß!!!"

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt da irgend so eine Forderung, dass die Fahrzeugerscheinung durch eine Beleuchtung nicht verändert werden darf (oder so ähnlich...). Damit ist gemeint, dass keine Beleuchtung (außer den normalen, zugelassenen Leuchten) angebaut werden darf, die den Blick anderer Verkehrsteilnehmer vom normalen Erscheinungsbild ablenkt. Dabei wird nicht unterschieden ob außen oder innen.
    Die Fußraumbeleuchtung, die man von außen während der Fahrt nicht sieht, ist daher zulässig. Ein beleuchteter Miniweihnachtsbaum, den man durch die Scheiben sieht (wie bei den Brummis oft), ist nicht zulässig. Das Gleiche gilt dann auch für deine Beleuchtungsidee => nicht zulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von pn77 (2. März 2012 um 12:39)

  • Hallo,

    Kumpel wurde mal wegen einer dezenten blauen Weihnachtsbeleuchtung angemotzt.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.