Und wie Stefan schon sagt, Motorrad fahrn ist ja quasi Hobby,
wenn ich also für 200€ rum die Drossel bekomme, werd ichs machen.
Gut so! Die Wirtschaft sagt in diesen schweren Zeiten Danke, denn sie kann jeden Umsatzzuwachs gebrauchen.
Hä, wie meinst du das? Darf man vor der praktischen Prüfung auf öffentlichen Straßen fahren?
Jawoll und nicht nur vor der Führerscheinprüfung, sondern auch vor der ersten Fahrstunde
Der Ablauf ist ganz einfach, man beantragt auf dem Amt den sogenannten Lernführerschein, der sofort Ausgestellt wird wenn folgende Punkte erfüllt sind, Theorieprüfung bestanden, Augentest i.O. Erstehilfekurs absolviert und keine Vorbehalte gegen das Führen von Motorfahrzeugen bestehen. Hat man bereits eine andere Führerscheinklasse (B alter 2er, C oder D) braucht man nur das Augenattest (nicht älter als 6 Monate) für den Lernführerschein. Dieser Führerschein berechtig die Motorräder der entsprechenden Klasse (A oder A-beschränkt) auf den öffentlichen Strassen innerhalb der CH-Landesgrenze selbständig ohne Aufsichtspersonen zu fahren. Man muss die Grundausbildung bei einer Fahrschule in den ersten 4 Monaten absolvieren, damit der Lernführerschein um 12 Monate verlängert. Innerhalb von 16 Monaten muss dann die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.
Darum ist es in der Schweiz üblich auf dem eigenen Motorad zu beginnen, da die Motorradmiete für mehrere Monate ein teuer Spass ist. Natürlich werden in der Schweiz üblicherweise die Wunschmotorräder zur Probe gefahren, bevor man es kauft, darum legen die Freundlichen auch einem Fahranfänger keine Steine in den Weg, wenn er mit dem Lernführerschein auf Probefahrt gehen will. Es ist auch möglich, dass einer mit Null Motorraderfahrung seine 1.Fahrt auf einem 200 PS Rennhobel absolviert! Der CH-Gesetzgeber vertraut mit dieser Regelung auf die Mündigkeit des Verkehrteilnehmers, was bestätigt wird, da fast alle Neulenker mit einem für sie vernünftigen Motorrad ihre Motorradkarriere beginnen. Im Schnitt hat ein Prüfling über die Zeit bis zur Führerscheinprüfung rund 3'000 km auf dem (eigenen) Motorrad zurückgelegt.
In diesem Zusammenhang ist auch die Unfallstatistik intressant. Wie in der BRD sind die 35- bis 45- jährigen Lenker welche mit grossem Abstand die Unfallhäufigkeitsstatistik (und Geschwindigkeitsübertretungen) anführen, auf Platz 2 folgen die Altersgruppen 25- bis 35-jährigen zusammen mit den 45-55jährigen. Erst abgeschlagen mit einem grösseren Rückstand folgen die verkehrsunerfahren Junglenker im Alter von 18-25 jährig! Bei den PKW's sieht die Sache etwas anders aus, da sind die Junglenker bis 25 die absoluten Rekordmeister.
es ist nun mal so, das man ALLEs erst nach einer Prüfung richtig lernt, durch die Praxis. Egal ob Auto, Töff oder BerufsERFAHRUNG.
Da bin nicht nur ich anderer Meinung. Beim Fahren nach dem Führerschein holt man sich die Routine und verinnerlicht resp. verfeinert das Gelernte. Was man neu danach dazulernt, so die leidige Erfahrung bei 97% der Motorradfahrer, ist nicht Prüfungs- resp. Gesetzeskonform! Zudem besteht keine Notwendigkeit, ein Sturz oder Unfall zu praktizieren, um im nachhinein zu behaupten, dass das Motorradfahren gefährlich ist! Es ist genauso sicher wie die anderen Verkehrsmittel, vorausgesetzt die Motorräder werden so bedient wie in der Fahrschule gelernt und an der Führerscheinprüfung abgenommen.
Grüessli Tramper