Austausch - Auspuff - AU

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  • Weis ja ned, ob das hierher gehört. In der aktuellen "Motorrad" ist ein Bericht mit einem Interview zum Thema Abgasuntersuchung für Motorräder.

    Recht interessant ist die Aussage eines Spezialisten, dass im Augenblick lediglich die Neuzulassungen 2006 ein echtes Problem bekommen können, da die Schlüsselnummer im Fzg.-Schein die Abgaswerte so niedrig einstuft. Wenn dann eine andere Auspuffanlage verbaut, kann dieser Wert nicht mehr eingehalten werden.

    Hoffe ich hab das noch richtig im Kopf. Ist aber schon irgendwie interessant.

    Ergo: Alten Auspuff nicht wegwerfen, sondern für den Tüv-Termin wieder ranschrauben und hoffen, dass die Werte dann noch stimmen. Wurde vorher auf anderen Auspuff abgestimmt, wird es richtig interessant.

    :(

    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge.

    • Offizieller Beitrag

    pff ich werd bestimmt nich fürn tüv den alten ranschrauben.
    wenn andere motorräder die grenz werte um bis zu 200% überschreiten dürfen sollen die ma nich so kleinlich sein.

    willkommen.png

  • das problem daran dürfte einfach sein das andere motorräder welche die werte soweit über schreiten dürfen auch keinen g-kat haben welche auf ein super günstiges euro-3 abgas regelt.

    ein u-kat hat wie jedes andere bauteil eben spezifische abweich toleranzen, demnach wird es einige u-kats geben die kaum funktuinieren und andere die besser wie geplant funktionieren.

    also wenn ich da an den kat in meinem moped denke, bezweifle ich das dieser kat überhaubt was bringen soll... da dieser nicht mal über den gesamt krümmer querschnitt geht sondern in der mitte ein ca. 3cm dickes loch hat, und daher nur ein ring von 5cm aussen und 3cm innen der "kat" darstellt, wobei das ganze ehr einem Rohr aus Lochblech ähnelt was meiner meinung nach nichts bringen kann X(

    naja ist eh raus :rolleyes: bei mir...

  • Tja - @ McBen,

    dann hättest Du Dir wohl gescheiter ein älteres Mopped gekauft. Meine darf noch relativ viel Abgas in die Luft blasen. Ein neueres Mopped darf das nicht. Ungerecht, aber Fakt. Ist ja bei Autos genauso. Und was der Tüv sagt, wenn Du ihm mit dieser Argumentation von wegen "die anderen dürfen aber auch viel viel mehr ........" kommst, kann ich Dir jetzt schon sagen.

    Und ob der Kat was bringt oder nicht, kann letzten Endes erst die Messung ergeben. Ich setze mal voraus, dass Kawa sich dabei was gedacht hat, das Teil so zu bauen. Finde es dann immer lustig, wenn - ohne Dir zu nahe treten zu wollen - selbst ernannte Fachmänner aufgrund Inaugenscheinnahme Urteile fällen.

    :japan:

    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge.

  • das ein g-kat das abgas gut und endscheident verbessert ist ja klar aber bei so manchen u-kat konsturktionen glaube ich das das nur für den fahrzeug schein da drin steht.

    zum man rein rechtlich gesehn ja gar keine katlose auspuff anlage an die er6n anbauen darf, zumindest müste man fürn tüv dann die original anlage wieder anbauen.

  • Gibs die Laser Anlage in 2 Ausführungen???
    Mit und ohne TÜV ?(
    Ich möchte eigentlich nicht immer zum TÜV umbauen!!!!

    Der mit dem Bike TANZT!!

    Gruss Martin =)
    In die Zukunft blicken,
    in der Gegenweart leben,
    aus der Vergangenheit lernen :teach:

  • Die Rechtslage ist jetzt in Motorrad eindeutig erklärt:

    Motorräder, die vor 2006 für den Straßenverkehr homologiert wurden, also die ER, dürfen legal mit einem Nachrüsttopf ohne KAT gefahren werden. Bei der AU legt es jedoch im Ermessen der Prüfstelle die höheren Abgaswerte zu tolerieren. Also sicherheitshalber mit Originaltopf vorfahren.

    Bei Motorrädern, die 2006 mit KAT auf den Markt kommen, ist der Kat auch in der Nachrüstanlage vorgeschrieben.

    Alle Anlagen, die nach dem 18.05.06 von den Auspuffherstellern durch die EG-Zulassung kommen, müssen einen Kat aufweisen, wenn dass Motorrad auch mit Kat ausgerüstet ist.

    Die Er ist also ein "Grenzfall" da sie auf den Markt kam, als gewisse Vorschriften noch nicht wirksam waren.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (17. Juli 2006 um 08:46)

  • Tja - und genau deswegen such ich schon lang einen Rahmen für mein Mäxchen, der als Bj. vor 1989 auf dem Typenschild stehen hat. Der darf dann gute 110 DB Standgeräusch und gute 95 DB Fahrgeräusch haben.

    Dann kann ich endlich die DB-Killer aus der BSM-Future-Extrem rauswerfen und legal brüllen!

    8)

    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge um einmal zu schaun, wohin man käme wenn man ginge.

  • Zitat

    Original von Gruselwolf
    Bei der AU legt es jedoch im Ermessen der Prüfstelle die höheren Abgaswerte zu tolerieren. Also sicherheitshalber mit Originaltopf vorfahren.

    Wie immer...eindeutig uneindeutig (typisch deutsche Gesetzgebung=Gummi). ;( Was wird der Mann wohl bei so einer Rechtslage beim Vorfahren einer ER-6 mit Auspuff ohne KAT machen? Wenn er dich nach nicht bestandener AU nochmal vorfahren lässt, verdient er mehr Geld.

    micha

    mischa
    Triumph Tiger 1050 ABS K8 und Suzuki SV 650 N ABS K7

  • @ Rainer,

    meine ist am 31.10.05 erstzugelassen worden.

    Soll das heißen ich kann ganz legal einen katlosen Dämpfer fahren?

    Warum habe ich mir bloß diese Ausgabe von MOTORRAD nicht geholt? X(

  • Ne Ne !! Eigentlich ...wenn einmal Kat drin is muss auch bleiben bzw.
    Norm einhalten :teach:

    Der mit dem Bike TANZT!!

    Gruss Martin =)
    In die Zukunft blicken,
    in der Gegenweart leben,
    aus der Vergangenheit lernen :teach:

  • Eindeutig ist, dass er Dich nicht durchlassen muss, sondern kann. Dies klärt im Zweifelsfall ein vorheriger Anruf. Man kann ja auch einen Umweg zu anderen Prüfstellen fahren, wenn es einem zu umständlich ist, den Originaltop für einen Tag anzuschrauben.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruselwolf (17. Juli 2006 um 23:19)

  • Motorräder, die vor 2006 für den Straßenverkehr homologiert wurden, also die ER, dürfen legal mit einem Nachrüsttopf ohne KAT gefahren werden. Bei der AU legt es jedoch im Ermessen der Prüfstelle die höheren Abgaswerte zu tolerieren. Also sicherheitshalber mit Originaltopf vorfahren.

    Ab und zu schleifen meine Nerven ein wenig: Was steht nun da oben? Danach dürfte ich doch legal einen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat fahren !?!?!

    Ach egal, man wird sehen!

    Danke Rainer, Deine Infos haben zumindest Hand und Fuß.