besondere vorschriften bei kennzeichenhalter?

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  • hi

    ich hab mir diesen (Kennzeichenhalter Bj. 2009- | Motorrad-Planet) kennzeichenhalter gekauft und angebaut.

    hab schon gegooglet dass das kennzeichen höchtens im 30 grad winkel stehen darf und wie weit es vom boden weg sein muss und so weiter. das ist ja alles in ordnung.

    nur ich habe noch die originalblinker drangeschraubt, und zwar mit einer kleinen eigenkonstruktion weil die ja nicht genau in die löcher für die blinker passen. es hält gut und die blinker sind gut sichtbar. meine frage ist jetzt ob es da vorschriften gibt im bezug auf die blinker? mindestabstand und so?

    und auf dem kennzeichenhalter ist keine e-nummer drauf, ich habe auch keine abe mitgeschickt bekommen oder im internet gefunden. der ebay verkäufer schreibt es ist kein tüv gutachten nötig. braucht man das also für kennzeichenhalter gar nicht (abe oder e-nummer)?

    und brauche ich einen reflektierenden rückstrahler hinten oder ist das jedem selber überlassen?

    zu guter letzt noch: wenn ich jetzt 3 neue löscher in mein kennzeichen bohren würde, dann sind 2 löcher ohne schrauben drin (also praktisch 2 zu viel), ist das kein problem oder ist dass dann veränderung des kennzeichens und illegal?

    ist eine kennzeichenbeleuchtung notwendig?

    sind leider ein wenig viel fragen, ich hoffe irgendjemand weiß da was dazu

    thx

    Einmal editiert, zuletzt von mike111 (6. September 2011 um 23:27)

  • nur ich habe noch die originalblinker drangeschraubt, und zwar mit einer kleinen eigenkonstruktion weil die ja nicht genau in die löcher für die blinker passen. es hält gut und die blinker sind gut sichtbar. meine frage ist jetzt ob es da vorschriften gibt im bezug auf die blinker? mindestabstand und so?

    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    - Anzahl: 4
    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    - in der Breite (min.):
    nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

    Zitat

    und auf dem kennzeichenhalter ist keine e-nummer drauf, ich habe auch keine abe mitgeschickt bekommen oder im internet gefunden. der ebay verkäufer schreibt es ist kein tüv gutachten nötig. braucht man das also für kennzeichenhalter gar nicht (abe oder e-nummer)?

    Keine Ahnung :harr

    Zitat

    und brauche ich einen reflektierenden rückstrahler hinten oder ist das jedem selber überlassen?

    Rückstrahler hinten:- vorgeschrieben, nicht dreieckig
    - Anzahl: 1oder 2
    - in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm

    Zitat

    ist eine kennzeichenbeleuchtung notwendig?

    Kennzeichenbeleuchtung:- hinten vorgeschrieben

    Zitat

    zu guter letzt noch: wenn ich jetzt 3 neue löscher in mein kennzeichen bohren würde, dann sind 2 löcher ohne schrauben drin (also praktisch 2 zu viel), ist das kein problem oder ist dass dann veränderung des kennzeichens und illegal?

    Wenn mans noch lesen kann wirds schon passen ;) Aber sicher kann ich es auch nicht sagen :harr

  • den Kennzeichenhalter kann man auch selbst bauen , es ist keine Eintragung oder ABE oä nötig.

    Nachdem ich mir einen neuen KZH angebaut habe , paßten auch die Löcher nicht,
    ich habe neue gebohrt und die alten mit Schrauben " verschlossen "


    Nein Herr Polizist ich bin nicht gefahren wie ein Wahnsinniger , mein Motorrad ist hyperaktiv!

  • So wie 250er geschrieben hat sind alle Angaben richtig.
    Wir haben aber ein Motorrad das auf EG Richtlinien ausgelegt ist. Daher kannst
    du auch bei den Blinker danach gehen.

    Kenzeichenhalter brauchen keine ABE.
    Katzenauge ist vorgeschrieben.
    Aber es ist nicht vorgeschrieben wo genau es sein muß.
    Du kannst daher auch das Kennzeichen etwas nach unter verstetzt und darüber das
    Katzenauge setzten und darüber die Kennzeichenlatüchte. Am besten ne LED , gibt´s günstig bei Louis.

    ACHTUNG!!! Bei den neuen Löchern darauf achten das du nicht durch die Siegel bohrst :harr

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

    • Offizieller Beitrag

    So wie 250er geschrieben hat sind alle Angaben richtig.
    Du kannst daher auch das Kennzeichen etwas nach unter verstetzt und darüber das
    Katzenauge setzten und darüber die Kennzeichenlatüchte.


    Hier gibt es irgendwo ein Bild von einer (wie ich finde) genialen Lösung: Kleine, flache LED-Kennzeichenbeleuchtung und diese mit dem Katzenauge abgedeckt. So werd ich das bei meinem Eigenbauhalter wohl auch machen...