Freigabe Bridgestone ER6-n

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  • Nach meinem Aufenthalt in Bayern und Umland, sind meine Reifen ziemlich runter, gelinde gesagt, platt. Ich war heute noch bei meinem Händler. Meine Frage nun, warum gibt es für die 6n keine Freigabe für den Brigstone 20. Was ist an der n anders als an der f (ausser Verkleidung)? Warum darf ich nur diesen einen Typ fahren?
    Weiß jemand mitlerweile was Neues?


    Gruß puh

    X( :grmpf:

    Schwarz ist mehr als nur eine Farbe 8)

  • Helfen kann ich Dir da nicht wirklich. Komme aus der ZR7-Ecke, das gleiche Thema. Dort 'ne unverkleidete, jetzt ER6f. Das Theater gibt's nur in Deutschland.

    Erklär' mir mal einer, ob all die anderen Nationen (z.B. A, CH ...) komplett lebensmüde sind, die diesen Affenzirkus um die Freigaben nicht machen - siehe ZR750.de.
    Ein kleiner Buchstabe auf der Reifenwand entscheidet über Leben und Tod? (BT020F oder ... F GG???)
    Was soll der Quatsch? Wenn es so existenziell wäre, sollten die ganzen Herstellerspezifikationen verboten werde und was Vernünftiges her! X(

  • Nur mal so als Hinweis:

    es ist NICHT VERBOTEN andere Reifen zu fahren.
    Außer in der Betriebsanleitung gibt es keinerlei Hinweise, daß eine Reifenbindung besteht.
    Und die Betriebsanleitung hat Straßenverkehrsrechtlich keine Bedeutung.

    Haftungsrechtlich aber schon, deshalb sollte man besser nur freigegebene Reifen fahren.

    servus
    Tom

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier

  • Nein, damit meinte ich nur Reifenmarke und Typ.

    Die Größe muss schon mit den Papieren übereinstimmen. :teach:

    NTV 650. 182.000 km. Statt der Versys hab ich nun eine Transalp in der Garage. :bier