Hallo,
Zitat
der vorschlag war jetzt nicht ernst gemeint, oder??? nach der laufleistung eines verschleissteils den hersteller haftbar machen zu wollen ist ne nummer, die ich hier mal ganz deutlich anprangern möchte! nach 2.000 kannst du das ja machen, aber nicht nach 20.000...
klares JA!
Eine während der Fahrt gerissene Kette ist eine tödliche Gefahr! Da gibt es kein Wenn oder Aber. Bei einer halbwegs sachgerechten Behandlung darf eine Kette nicht reißen. Vorausgesetzt: korrekter Einbau, alle Teile Normgerecht usw. Rosten, Klappern, zu zeitig dehnen und was weiß ich noch, alles hinnehmbar. Innerhalb der max. Laufleistung darf eine Kette nicht reißen.
In den USA (die ich aus politischen Gründen schwer verachte) wäre dieser Fall Grundlage massiver Ansprüche gegen den Hersteller.
Uwe