kennt wer...

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  • diesen kennzeichenhalter mit integrieten blinkern?
    ... hab schon nach ermax gesucht, aber nur immer die doofe scheibe gefunden :>
    und natürlich ob man das ding überhaupt in dt darf :D
    lg Christian

    Grüße Christian

  • Zitat

    Original von svendetta
    verboten (wer hätt's gedacht) in D. du brauchst 240 mm abstand

    nicht unbedingt, da die EU einen Abstand von mind. 180mm zwischen den Lichtaustrittsflächen vorschreibt. Ich hatte bei meiner f genau 180mm und der TÜV hat es auch nicht bemängelt. :yeah:

    Einmal editiert, zuletzt von M@rkus (30. August 2009 um 18:53)

  • Wenn sie in Frankreich erlaubt sind sollten sie das auch in Deutschland sein. Is ja schließlich beides in der EU! Sprich sie müssen in Frankreich Typisiert/Genehmigt werden mit einer EU Genehmigung die dann in alle Mitgliedsstaaten gilt.

    “Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.” Leonardo da Vinci 1425-1519

    "Wenn Du zu langsam fährst, fällst Du in jedes Schlagloch. Fährst Du schnell, triffst Du nur jedes Dritte. Also Gas geben...." Aussage eines Truckers im Outback.