Ge und Verbotsschilder im Park

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Sagt doch mal bitte, sind diese Ge- und Verbotszeichen die in Parks angebracht sind, eigentlich rechtens ?

    Wenn ich hier in Berlin mit dem Bike durch verschiedene Parks radel, stehen dort immer wieder andere Schildchen, die das verbieten ( so könnte man das jedenfalls deuten !!! ) .

    Die einen sind ca. 20 X 15 cm klein, an den Laternen angebracht, mit grünen Hintergrund wo ein weißes Fahrrad durchgestrichen ist ( heißt das nun, ich darf mein Bike hier nicht anschließen ??? Auch kein schriftlicher Hinweiss ) .

    Die anderen sind dann mal wieder Weiß/ Schwarz/ Rot oder auch Blau .......

    Können die Bezirks- bzw. Gemeindeämter Schilder aufhängen, wie es Ihnen gerade so passt ???

    Kennt sich wer damit aus ?

    LG

    K&K

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

  • Das sind Schilder der Gemeinde, darum die verschiedenen Ausführungen und nicht mit den Schildern im Strassenverkehr kompatibel.

    Die Aufsicht über die Einhaltung obliegt dem Ordnungsamt und nicht der Polizei.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Ich meine zum Bleistift dieses Bild :

    http://www.pic-upload.de/view-2194473/DSC_0135.jpg.html[/IMG]

    Ich fahre in den Park hinein, und stehen keine Schilder da, die das Radfahren verbieten. Jetzt fährst man aber auf diesen Weg entlang, und dort sind diese Schildchen angebracht. Ich deute diese mal so, das man dort sein Bike nicht anschliessen darf.

    Mir geht es nur darum, da mich die netten Damen von OA angehalten hatten, und 10 Ois kassieren wollten. Auf den Hinweis, das bei der Einfahrt in den Park kein Verbotsschild steht, zeigten Sie mir dieses Schild, das besagen soll, das ich hier nicht fahren darf !!!! Und das sehe ich nicht ein. Ich sehe an einer Laterne ein Schild, wo das Bike gecancelt ist. Also bitte hier nicht anschliessen oder parken.

    Oder wie seht Ihr das ?

    LG

    K&K

    Dürfen Vegetarier eigentlich Schmetterlinge im Bauche haben :irre

  • Das ist kein Fahrradfahrverbot Schild. Sollte im Park das Fahrradfahren verboten sein, so müsste dies an allen Zufahrten oder auf den Parkwegen mit den offiziellen SVG Verbotssignal signalisiert sein.

    Die Tafel mit einem roten Kreis auf weissem Grund ist das allgemeine Fahrverbot für alle Fahrzeuge inkl. Fahrrad. Ist innerhalb des roten Kreises auf weissem Grund ein schwarzes Fahrrad bedeutet das ein Fahrverbot für Fahrräder. Ältere Fahrradfahrverbotstafeln hatten zusätzlich einen roten Strich durch die weisse Kreisfläche mit dem schwarzen Fahrradsymbol.

    Das sind die 3 Fahrradverbotstafeln die in Deutschland zum Einsatz kommen.

    Das grüne Schildchen steht in keinem Zusammenhang mit dem SVG und ist darum kein Fahrradfahrverbot das nach Bussenkatolog verfolgt werden kann.

    Ich vermute auch, dass das grüne Schild das anbinden der Fahrräder an diesen Laternenpfosten verbieten soll, was aber in keinem Gesetzt oder Verordnung steht. Darum könnte das Ordnungsamt nur einschreiten, wenn die abgestellten Räder den Verkehr (Fussgänger, Unterhaltsdienst usw.) behindern oder gefährden.

    Frage aber mal auf dem OA oder Parkverwaltung nach, was dieses Schild bedeuten soll und welches Gesetzt oder Verordnung zur Anwendung kommt.

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Tramper hat völlig recht, in öffentlich zugänglichen Anlagen gelten nur die Schilder gemäß STVO. Obendrein würde ich aus dem o.s. Schild auch nur ein Anschließ-Verbot erkennen.

    Anders sieht es nur auf Privatgelände aus, wenn hier jemand schreibt "Radfahren verboten" dann ist das auch zu berücksichtigen :)


    Gruß
    Bb.

  • Liebe K&K,
    danke für die Warnung! Wo hast du diese Schilder gesehen? Auf den Kreuzberg darf man z.B. auch nicht, bin aber nur ermahnt worden, dito gibt es einige Wege im Schloßpark Charlottenburg wo man radeln darf, andere nicht. Ganz wild treibt es die Stiftung Preußischer Kulturbesitz auch in Potsdam Sanssoucis ("ohne Sorgen" - von wegen).

    Beim ADFC-berlin.de gibt es Di ab 18 ode 19 Uhr eine Rechtsberatung für Mitglieder. Einfach vor Ort in der Brunnenstr. Mitglied werden, €38/J oder Familie €48/J. Heute ist wieder betreute Fahrradwerkstatt.

    Demo für mehr Rechte für Radfahrer am 26. September, dem Sonnabend VOR der Wahl!:
    http://adfc-berlin.de/aktionenprojek…sfahrt2009.html
    Hier die Route:
    http://adfc-berlin.de/images/stories…sfahrt_2009.pdf

    Es werden, wie immer, noch Ordner gesucht: bitte Mail an kreisfahrt-at-adfc-berlin.de


    EDIT:
    Habe jetzt, nach Erinnerungsmail, Antwort auf deine Fragen aus dem ADFC-Berlin.de Vorstand erhalten. Noch ist ja Radelwetter :punk

    Zitat:
    "Radfahren in Parks und Grünanlagen ist lt. sog. Grünanlagengesetz in Berlin
    generell verboten.
    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgr…d/gruenanlg.pdf
    von 1997
    § 6 (2) "Tätigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden,
    Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen
    Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende
    Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter
    Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter
    Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung
    des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist."

    Die Bezirke (zuständig) sind also gehalten, die Freigabe von Wegen für
    Radfahrer zu prüfen und per Beschilderung zu gewähren. Einige haben das
    gemacht. Z.B. hat Lichtenberg generell alle Grünanlagen freigegeben und nur
    einzelne, ungeeignete Wege als "für Radfahrer verboten" gekennzeichnet. Mitte
    hat im Tiergarten per Beschilderung am Rande "breite Wege" zum Radeln
    freigegeben. Andere Bezirke haben gar nix gemacht und verweigern das auch.
    Daraufhin hat die SPD im Abg.haus im Jahr 2007 einen Anlauf gewagt und eine
    Novelle des Grünanlagengesetzes vorgeschlagen, die das Vorgehen umkehren
    sollte: generell Radeln erlaubt, nach objektiver Prüfung und nachvollziehbarer
    Begründung dürfen Bezirke einzelne Wege sperren.
    Das "vorgeschlagen" sagt es: Sowohl die Fußverkehrs-Interessensverbände als
    auch Teile der SPD haben sich dagegen gewehrt, so dass der Antrag nach meiner
    Erinnerung zurückgezogen wurde.
    Und da es sich um Grünanlagen handelt, gibt es leider auch die
    unterschiedliche Beschilderung. Da es keine Verkehrsflächen im Sinne der StVO
    sind, gibt es keine entsprechenden Schilder. Die Bezirke markieren also auf
    unterschiedliche Weise.
    Insofern könnte die o.g. Beschreibung des Vorfalls auf Lichtenberg passen:
    generelle Erlaubnis, Sperren einzelner Wege per Schild.

    Komplizierter wird es bei den Parks der Stiftung Preußische Schlösser und
    Gärten (SPSG), z.B. Schlosspark Charlottenburg, Potsdam (Schlosspark
    Babelsberg, Sanssouci und Cecilienhof). Die dürfen quasi selbst bestimmen. In
    langem Kampf hat der ADFC u.a. mit Unterstützung des Bezirksamts
    Charlottenburg-Wilmersdorf erreicht, dass man seit März 2008 auf ausgewählten
    Wegen der SPSG wieder Rad fahren darf. Da ist das folgendermaßen geregelt:
    Radfahren generell verboten, auf einzelnen Wegen erlaubt. Die freigegebenen
    Wege sind per kleinen, oben angeschrägten Holzpfählen mit grünen Schildchen
    markiert.

    Mein Fazit: Die Bezirke agieren bzgl. Freigabe und Kennzeichnung
    unterschiedlich. Es ist eigentlich offensichtlich, was das o.g. Schild meinte.
    Die Interpretation, das Rad nicht anschließen zu dürfen, finde ich
    persönlich aber ganz nett, um denen mal zu zeigen, dass es besser wäre, sich
    berlinweit auf einheitliche Kennzeichnungen zu einigen.

    So, jetzt habe ich hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt ;) "

    Zitatende

    Hoffe, geholfen zu haben, Kurven und Knödel.

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

    Einmal editiert, zuletzt von Silver Surfer (31. August 2009 um 14:26)