Eine B-King als Geschäftsfahrzeug?

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  • Zitat

    Original von bradpit

    :hiWenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird muss ein Fahrtenbuch geführt werden, dann kann man aber steuerlich nur noch was absetzen wenn es über 50% geschäftlich genutzt wird.
    Gruss Peter

    war des nicht anders früher, weil über 50% ist nicht grad wenig

    Die Rhöner Schafe - alles Andere als lammfromm

  • :hi So läuft es bei mir mit dem PKW!
    War vor einigen Jahren noch etwas lockerer, aber der Staat möchte ja auch was verdienen :grmpf:
    Ich finde Mopeds fürs Geschäftliche wird wahrscheinlich eh nur
    für Fahrschulen ect. in frage kommen die können das dann auch zu 100% absetzen.
    Gruss Peter

    Wer bremst verliert  :bier Gruss Peter