Moin Moin
Dies habe ich bei https://www.er-6n-forum.de/www.twin500.de gefunden
Motorradfahrer müssen Maschine im Winter im Zweifel stehen lassen
Stuttgart (dpa/gms)
Die im Frühling in Kraft tretende witterungsabhängige Ausrüstungspflicht von Kraftfahrzeugen gilt auch für Motorräder. Darauf weist die Zeitschrift «Motorrad» hin.
Am 1. Mai tritt der neue Passus der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wonach die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen ist. Dazu gehöre insbesondere die Ausrüstung mit einer geeigneten Bereifung. Weil es für Motorräder dem Magazin zufolge keine Winterreifen gibt, müssten Biker bei Schnee und Eis notfalls auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten.
Bei einem Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht ist eine Geldbuße von 20 Euro fällig. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch einen im Schnee liegen gebliebenen Kraftfahrer behindert, erhöht sich die Buße auf 40 Euro.
Kein Schnee-Fahrverbot für Motorradfahrer
Mit einer Novelle will das Verkehrsministerium (https://www.er-6n-forum.de/www.bmvbw.de) bereits ab Januar die Straßen-Verkehrsordnung ergänzen. Vorrausetzung dafür ist, dass der Bundestag am 16. Dezemeber sein Okay gibt. "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung", heißt es dann. Eine Ausnahme für Einspurfahrzeuge - bekanntlich hat für die nur der Conti TKC 80 einen M+S-Stempel - sieht der neue Paragraph 2 Absatz 3a nicht vor.
Die nicht nur vom ADAC schnell "Winterreifenpflicht" titulierte Änderung zielt vor allem auf winterliche Straßenverhältnisse. "Es existiert weder eine so genannte Winterreifenpflicht noch eine Pflicht, im Winter nur Reifen zu benutzen, die durch eine M+S Einprägung gekennzeichnet sind, so BMVBW-Regierungsdirektor Richard Schild auf Anfrage der MOTORRAD NEWS -Redaktion. "Es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche Pflicht einzuführen. Das Verkehrsministerium beabsichtigt lediglich, die jetzt schon bestehende Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich in der StVO hervorzuheben. So muss bereits heute ein Motorradfahrer für eine den Wetterverhältnissen angepasste, geeignete Bereifung sorgen. Ein faktisches Fahrverbot für Motorradfahrer ist damit nicht verbunden." Wer als Verkehrsteilnehmer ohne "geeignete Bereifung" im Schneematsch unterwegs ist, riskiert 20 Euro Bußgeld, ein Unfall im Schnee kostet 40 Euro und einen Punkt.
Motorradfahrer, die bei winterlichen Verhältnissen verunglücken, müssen bereits heute Einbußen im Versicherungsschutz hinnehmen. Roland Schulz, Sprecher der "Nürnberger Versicherung": "Jeder Führer eines Kfz hat zu beachten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich bei optimalen Witterungsverhältnissen gefahren werden darf und er sein Verhalten den winterlichen Straßenverhältnissen sowie den von ihm benutzten Reifen anpassen muss. Die Anpassung des Verhaltens an die Straßenverhältnisse kann bei Motorrädern unseres Erachtens sogar darin bestehen, das Krad erst gar nicht in Betrieb zu nehmen." Ähnliche Aussagen kamen von der HUK, Assekuranza und Itzehoer. Nur die Allianz unterstellt ihren Vollkasko-versicherten Motorradfahrern nicht automatisch eine "grobe Fahrlässigkeit" beim Wintertouren. Von den Änderungen der StVO sind auch jene rund 20 Millionen Autofahrer (ADAC-Schätzung) betroffen, die auf Sommerreifen durch den Winter fahren.