Hi Leutz,
ich bin auf einen recht interessanten Artikel aufmerksam gemacht worden, vielleicht hat ja der eine oder andere mal an einen Ausflug nach Tschechien nachgedacht...derjenige sollte sich das folgende mal durchlesen:
Wir sind Europa?
Unser Aufruf im letzten Heft, bei der Übersetzung
eines tschechischen Gerichtsurteils gegen
einen fränkischen Biker behilfl ich zu sein, hatte
Erfolg. Daniel Pribyl aus Weingarten bei Ravensburg
schickte uns eine mehrseitige Erläuterung
und Karin Secker aus Fürth klärte uns am Telefon
auf.
Beide kamen zum gleichen Ergebnis: Seit
1. 7. 2006 existiert in der Tschechei ein Gesetz,
dass einen Verkehrsteilnehmer, der durch einen
Unfall einen Sachschaden von über 50.000 Kronen
(entspricht ca. 2.000 Euro) verursacht und/
oder dabei verletzt wird, automatisch für ein
bis zwei Jahre mit einem Fahrverbot für alle
Klassen belegt. Außerdem wird er mit einer
Geldbuße zwischen 25.000 und 50.000 Kronen
bestraft.
Und jetzt kommt es: Dabei ist es unerheblich,
ob der verunglückte Verkehrsteilnehmer allein
beteiligt war und außer am eigenen Körper und
der eigenen Maschine keinerlei Fremdschaden
verursacht hat.
Spätestens, wenn die Polizei hinzu kommt, wird
er verdonnert. Ob der Schaden die 50.000 Euro-
Grenze überschreitet und keinerlei technischer
Defekt vorliegt, entscheidet sie vor Ort.
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich die
Unfallziffer dramatisch verringert. Kein Wunder,
wenn beim Eintreffen der Ordnungskräfte
jetzt oft niemand mehr vor Ort ist.
Für uns Bundesrepublikaner ist noch wichtig:
Zur Gerichtsverhandlung sollte man, muss aber
nicht nach Tschechien reisen. Erstens sind Vorladung
(wie später auch das Urteil) in der Landessprache
verfasst, und nach der derzeit gültigen
Rechtsprechung hat der Richter keine andere
Wahl, beim Vorliegen der oben genannten Kriterien
den Biker zu verdonnern. Auf tschechisch.
Wer trotzdem Lust auf eine handfeste Gerichtsverhandlung
hat: Ein Dolmetscher ist selbst mitzubringen
und zu bezahlen.
Bisher war Tschechien für uns ein schönes
Motorradland. Wer sich in Zukunft dorthin
begibt, sollte zumindest im Hinterkopf behalten,
dass er selbst nach einem an sich harmlosen
Ausrutscher ( eine Motorradverkleidung
und ein paar Sturzteile knacken bei großzügiger
Hochrechnung die 2.000 Euro-Grenze locker)
zwischen ein- und zweitausend Euro an unsere
Nachbarn überweisen und außerdem dort für
mindestens ein Jahr kein Kfz mehr führen darf.
Andere Länder – andere Sitten.
Quelle: http://www.allgaeubike.de/heft/downloads…IKE_2007-03.pdf
Da lässt sich der Text auch besser lesen
Gruß Bedi