Vibrierendes fahrlicht gut/schlecht?

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    • Offizieller Beitrag

    so, ich habe jetzt endlich die Aussage eines TÜV-Gutachters zu dem Vibra-Licht... die sind auch ganz schön ins Schwimmen gekommen und haben die Anfrage selbst erst einmal an ihren Leuchten-Guru weitergleitet. Der hat dann sämtliche Vorschriften dazu abgechekt:

    Das Vibra Licht ist nach EU-Recht nicht zulässig! Zuerst einmal sind Tagfahrleuchten an einem Motorrad nicht vorgesehen, sondern nur am Auto. D.h. man würde sich hier in einer Grauzone bewegen über die man noch diskutieren müsste. Aber völlig unzulässig ist eine "Umnutzung" eines Fern- oder auch eines Abblendlichtscheinwerfers zu einer Tagfahrleuchte.

    Die "E"-Nummer stellt ein Code dar, aus der genau die zulässige Funktion des Scheinwerfers hervorgeht. Von dieser Funktion darf man nicht abweichen

    (aus dem Code geht übrigens auch hervor ob der Scheinwerfer für ein Auto oder ein Motorrad gebaut wurde. Die Nutzung von Auto-Leuchten am Motorrad und umgekehrt ist somit auch unzulässig)

  • Zitat

    Original von pn77
    ....
    Aber völlig unzulässig ist eine "Umnutzung" eines Fern- oder auch eines Abblendlichtscheinwerfers zu einer Tagfahrleuchte.

    Aber wen nur das fahrlicht vibriert und nicht das fernlicht, das fahrlicht in der ER-6 ist doch nicht abblendbar oder ?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von TNT
    Aber wen nur das fahrlicht vibriert und nicht das fernlicht, das fahrlicht in der ER-6 ist doch nicht abblendbar oder ?

    Das Fahrlicht ist doch das Abblendlicht. Ansonsten wäre es ja ein Fernlicht.

    Ob das Fahrlicht "flimmern" dürfte weiß ich jetzt auch nicht so genau. Richtig interessant ist die Schaltung meiner Meinung nach aber eh nur für das Fernlicht, weil man dieses nicht abgeblendete Licht auch am Tage trotz halber Leistung besser sehen würde.

    Auch der Tüv-Prüfer war von der Idee her begeistert, aber ist halt trotzdem nicht zulässig.


    PS: Ich habe mich dann auch noch generell über die Anbaumöglichkeit von Zusatzscheinwerfer informiert: Also nach EU-Recht ist neben dem Fern- und Abblendlicht noch lediglich ein einziger Nebelscheinwerfer zulässig, der dazu noch mittig angebracht sein muss. Man will die Unterscheidung Auto - Motorrad nicht aufgeben (was in meinen Augen auch Sinn macht).... Bei einer Abnahme wird dann anhand der E-Nummer überprüft ob es sich wirklich um einen Nebelscheinwerfer fürs Motorrad handelt (gibt es das überhaupt?). Alles andere wird nicht zugelassen.

    • Offizieller Beitrag

    was sind "tagfahrleuchten"?

    wenn man neben abblendlicht und fernlicht nur 1 zuschatzscheinwerfer haben darf, warum hat die zzr 1400 gleich 6 leuchten vorne?

    und wie soll man bitte ein motorrad mit einem auto verwechseln?? sry des schmalste auto daß ich kenne isn messerschmitt kabinenroller oder wie auch immer des heißt, jedenfalls hat das auch schon mehr als 50 cm breite, aber nen normales auto is an die 2m breit, wie soll man das bitte mit einem motorrad verwechseln, wo selbst eine BOSS HOSS nich mehr alsn meter breit is...

    also ich denke ich werd mir des geraet irgendwann gönnen und wenn der TÜV-prüfer des nicht eintragen will, soll ers halt lassen ich halte es fuer ne gute investition in seine sicherheit^^, wesentlich besser als nen "leuchtenden" sticker aufn helm zu kleben...

    und ich denke wenn man nen einigermassen ordentlichen tüv-prüfer hat wird der auch nix sagen^^, sondern begeistert sein XD