- Offizieller Beitrag
so, ich habe jetzt endlich die Aussage eines TÜV-Gutachters zu dem Vibra-Licht... die sind auch ganz schön ins Schwimmen gekommen und haben die Anfrage selbst erst einmal an ihren Leuchten-Guru weitergleitet. Der hat dann sämtliche Vorschriften dazu abgechekt:
Das Vibra Licht ist nach EU-Recht nicht zulässig! Zuerst einmal sind Tagfahrleuchten an einem Motorrad nicht vorgesehen, sondern nur am Auto. D.h. man würde sich hier in einer Grauzone bewegen über die man noch diskutieren müsste. Aber völlig unzulässig ist eine "Umnutzung" eines Fern- oder auch eines Abblendlichtscheinwerfers zu einer Tagfahrleuchte.
Die "E"-Nummer stellt ein Code dar, aus der genau die zulässige Funktion des Scheinwerfers hervorgeht. Von dieser Funktion darf man nicht abweichen
(aus dem Code geht übrigens auch hervor ob der Scheinwerfer für ein Auto oder ein Motorrad gebaut wurde. Die Nutzung von Auto-Leuchten am Motorrad und umgekehrt ist somit auch unzulässig)