Was brauche ich für den TÜV ??

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  • Moin,
    bei meiner droht sich bald der TÜV an. Ich habe folgende Anbauteile von SW-Motech:
    - Heckgepäckträger
    - Sturzpads
    - Lenkererhöhung

    und eine
    - LSL verstellbare Fussrastenverlegung

    Brauche ich für den TÜV ABEs für alle Teile?

    Warum muss ein Mopped eigentlich schon nach 2 Jahren zum TÜV, wenn ein Auto erst nach 3 Jahren das 1. Mal dahin muss?

  • Wenn die Teile kein e-Prüfzeichen haben, brauchst du eine ABE.

    Warum das Motorrad nach 2 Jahren schon zur Hauptuntersuchung muss weiß ich nicht, aber der Gesetzgeber hat es so festgelegt.

    • Offizieller Beitrag

    Ob e-Prüfzeichen oder nicht.

    Der TÜV will immer die ABE vorgelegt bekommen.

    Bin mal hin gefahren und hatte eine nicht.

    Musste zwar nichts zahlen aber mit entsprechender ABE wiederkommen.

    Also im Vorfeld alle Unterlagen zusammensuchen und man muss nichts befürchten.

  • KBA genehmigte Teile benötigen eine ABE.
    ECE genehmigte Teile nicht, da sie rechtlich gleichwertig mit den Original Teilen sind.

    Wenn der aaS anderes behauptet liegt er falsch.

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt was Du schreibst aber wenn der TÜV drauf besteht dann tut er das.

    Die vom TE aufgezählten Teile haben mit Sicherheit eine KBA Nummer und sind somit nur in Verbindung mit der ABE gültig.

    Diese muss auch bei Fahrten immer mitgeführt werden und auf Bedarf vorgelegt werden können.

    Und die Rastenanlage ist sogar Eintragungspflichtig.

    Daher alle Papiere mitnehmen spart Diskussionen vor Ort.


  • Wenn er ABEs hat soll er sie natürlich mitnehmen, schaden kann es ja nicht.
    Mir ist es auch lieber wenn ein Kunde ein Stapel ABEs mit dabei hat die er nicht braucht, als wenn er ein ABE braucht und nichts dabei hat :yeah:

  • Ok ... also besser für alles ABE mitnehmen. Die LSL ist keine komplette Rastenanlage sondern eine 8-fach verstellbare “Umlenkung“ der Fussraste. Dabei war eine ABE in der die ERna aufgeführt ist. Sollte somit Eintragungsfrei sein.
    ?(http://www.louis.de/_2018536f759ef…tnr_gr=10047130

    Einmal editiert, zuletzt von chiefcom (23. Juli 2013 um 18:55)

  • Manchmal frage ich mich, ob die Leute die Beiträge denn überhaupt lesen. Kann ja mal vorkommen.
    Du musst alle ABEs immer mit dir mitführen, nicht nur beim TÜV.
    Oder anders formuliert, nimmst du dein Fahrzeugschein denn immer mit?

  • ja, danke geheimer Spezialagent.
    Du kannst von mir aus mit dem Aktenordner rumfahren, das mache ich nicht und habe ich auch noch nie gemacht.
    Ich war halt mit dem Motorrad noch nie beim TÜV und daher verzeihe mir meine Unwissenheit Hr. Oberlehrer. :teach:
    Mit dem Auto war ich auch schon x-mal beim TÜV und trotz Felgen die eine ABE benötigen wurde danach noch nie gefragt ...

  • Sorry, du kannst das interpretieren wie du willst.
    Nur du hattest es wiederholst gefragt obwohl mehrere Beiträge einen deutliche Hinweis darauf gaben, dass du die ABEs mitnehmen sollst.

    Und die Faktenlage ist eindeutig. Und ich hoffe für dich, dass du nicht in eine richtige Motorradkontrolle kommst.
    Du kannst die ABEs auch eintragen lassen, dann musst du diese nicht mit dir mitführen. Die gleichen Regeln gelten auch für das Auto. Wie heisst es so schön, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe ;)

  • Wo habe ich wiederholt gefragt??? :0plan Benutzt du einen Browser der die Einträge verwürfelt?
    Wie die Faktenlage mit dem Mitführen ist, ist mir recht klar und das war auch überhaupt nicht die Frage. Ob das allerdings bei jeder TÜVprüfung genauso ist, war mir nicht klar. Das ist es jetzt und das war es dank der Antworten von Jochen und Pflogger schon bevor du überhaupt irgendeinen Text losgelassen hattest.

  • Das nehme ich auf meine Kappe, liegt wohl an der Hitze.


    Ok ... also besser für alles ABE mitnehmen. Die LSL ist keine komplette Rastenanlage sondern eine 8-fach verstellbare “Umlenkung“ der Fussraste. Dabei war eine ABE in der die ERna aufgeführt ist. Sollte somit Eintragungsfrei sein.
    http://www.louis.de/_2018536f759efc1e28c…tnr_gr=10047130

    Die musst du nicht eintragen lassen. Jochen ist wohl von der Rastenanlage ausgegangen.

    • Offizieller Beitrag

    Leute keinen Streit bitte.

    Ich habe alle ABE's immer mit und man tut gut dran das so zu machen.

    Die Rennleitung versteht bei einer Kontrolle keinen Spaß wenn die Unterlagen fehlen.

    Alle in einem Gefrierbeutel unter dem Sitz immer mitführen und gut ist.

    Mit der Rastenanlage bin ich in der Tat die im ersten Posting steht von einer kompletten ausgegangen.

    Gruß Jochen

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  • Die "Unklarheiten" sind ja damit beseitigt :daumenhoch:

    Ich muss nun die ABE für die LSL und für die Lenkererhöhung mitnehmen. Gerade habe ich festgestellt das SW Motech für die Lenkererhöhung einen Fehler in der ABE hat. Die geben an, das die ER650C von 2008-2010 gebaut wurde :wand
    Ich habe die gerade mal angeschrieben um den Fehler zu beseitigen ...

  • Korrekt, das war in etwa auch die Antwort von SW. Sie werden versuchen das zu ändern, kann aber ca. 2 Monate dauern. Beim TÜV sollte es lt. Motech kein Problem geben.

  • An die ABE Spezialisten!
    Ich habe nun nach dem erstmaligem Durchsehen der ABEs festgestellt das die ABE Nummer der Fussrasten und Fussrastengelenke identisch ist. Irgendwie sehen die ABEs gleich aus? Kann evtl. mal jemand feststellen ob dies die gleichen ABEs sind? Dann müsste es ja reichen nur eine ABE für die Fussrasten+Gelenke mitzunehmen.

    Gelenke
    Fussrasten