Lenker mit ABE für BJ2012

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  • Hey,
    würde mir gern nen neuen Lenker gönnen da mir der jetzige zu hoch ist ,nur finde ich keine mit ABE für die EX650E /Er6f 2012. Da ich keine lust hab beim TÜV vorzufahren.
    Gruß
    Shrek

  • Der LSL A01 SBK-Lenker bekommt in diesen Wochen die ABE-Erweiterung auf das 2012ff-Modell. Gab hier neulich nen Thread, da hat der Ersteller bei LSL angerufen und das bestätigt bekommen...

    Viel Spaß und Grüße
    Doc

    Bei Vierzig beginnt das Altsein der Jungen :D , bei Fünfzig das Jungsein der Alten. :punk

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  • Tiefer aber nicht breiter ist schwierig ;)
    Trotz ABE musst du beim TÜV vorbei schauen, da der korrekte Einbau geprüft werden musst.
    Teilgutachten geht daher auch, bzw. eine ABE wo die 6er nicht aufgeführt wird.
    Nur die Prüfkosten sind dann höher.

  • SecretAgent007
    Mit der ABE muss ich doch gar nicht mehr zum TÜV dazu sind die doch da und ich glaub auch nicht das der neue Lenker die Fahrzeugbreite verändert, da die Spiegel bei der F ja weiter nach Außen reichen. Oder sieht das mit ABE bei Lenkern anders aus, denn dan versteh ich den Zweck nicht mehr einer ABE

  • Da ein Lenkerumbau nicht umbedingt Plug'n'Play ist wird trotzdem eine Abnahme verlangt.
    Es wird vor allem der richtige Umbau überprüft.
    Das kostet dich dann nur paar Euros (25 glaube ich), wobei bei eine Einzelabnahme (Teilgutachten, ABE für andere Motorräder) es irgendwo bei 75 bis 300 liegen kann.

  • Ob TÜV/DEKRA/etc. oder nicht, entscheidet sich je nachdem was in der ABE steht. Irgendwo in der ABE steht ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht. Z.B.:
    "Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch ei
    nen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
    Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten.
    Eine solche Prüfung ist lediglich dann
    erforderlich wenn die Krafträder

    • von dem serienmäßigen Zustand abweichen

    • per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind

    • entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine

    Änderungsabnahme durchgeführt werden muss.
    Gegen die Erteilung einer ABE bestehen keine technischen Bedenken."

    Auszug aus der ABE für nen Hi-Q Superbike Lenker den ich auch fahre.

    Allerdings gibt es immer noch keine Aktualisierung für die Erna ab 12. Jedoch sagt der Hersteller, dass die ABE schon erteilt ist und es lediglich eine Frage der Zeit ist bis die Aktualisierung erscheint.
    Der Hersteller "ABM" gibt dies auf seiner Internetseite auch an. Hier noch die Herstellerseite mit dieser Info, vielleicht interessiert sich ja einer hierfür. Fahre ihn schon auf der zweiten Erna und bin wieder super zufrieden.

  • Nein, normalerweise nicht. Kommt darauf an wie du das meinst. Wenn du eine in Österreich zugelassene Maschine fährst, dann darfst du mit dieser ABE auch in andere Länder. Ist sie in Deutschland zugelassen brauchst du eine deutsche ABE. Das ist nämlich mit der größte Unterschied zu den e-Nummern.
    Hoffe ich habe dich richtig verstanden. Kannst mir auch gerne mal die ABE zukommen lassen, dann kann ich mehr sagen.

  • An sich spricht nichts gegen tüv austria. Ist ja nur die Prüfstelle. Wichtig ist, ob die vom Kraftfahrtbundesamt abgenommen ist. Steht normal ganz oben drüber.

    Hätte besser lesen sollen. Hatte erst nur verstanden du hättest eine österreichische ABE.

  • Hab mich noch einmal genauer informiert. Beim Lenker wirst du wohl nie diesen von dir genannten Satz finden, da Lenker generell eine Abnahme unterzogen werden, auch mit ABE. Nur der Prüfaufwand ist entscheidend geringer.

  • Schau doch mal auf meinem Link. Ich habe das direkt aus der ABE zitiert.
    Den Satz gibt es in den ABEs kommt natürlich auf den Hersteller an. Nicht jeder ABE ist gleich.

    Oder was meinst du?
    Seite 6 im PDF und Seite 3 im Gutachten.

  • Nach menem Verständnis kann man den Lenker ohne Tüv-Abnahme fahren, denn die ABE bekommt ein Hersteller nur, wenn die entsprechenden Motorräder beim Tüv zentral geprüft werden. So hab ich zumindest die ABE beim LSL A01 verstanden. Weiß natürlich nicht, wie das beim ABM-Lenker mit österreichischer ABE ist, aber soweit ich weiß, gibts da auch eine deutsche ABE.

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  • O.k., jetzt kommt alles durcheinander.
    1. nur weil da steht TÜV austria heißt das nicht, dass es eine österreichische ABE ist.
    In der ABE die ich verlinkt habe, ist die Prüfanstalt österreichisch aber nur die Prüfstelle. Abgenommen wurde sie vom Kraftfahrtbundesamt.

    2. Ob eine TÜV Abnahme erforderlich ist richtet sich nach der jeweiligen ABE. Man kann nicht bei einem Lenker pauschal sagen ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht. Manche müssen vorgeführt werden, manche nicht.

  • OK, soweit verstanden. Dann hab ich aber jetzt noch eine Verunsicherung...

    Muss ich meinen A01 eintragen lassen oder reicht das Mitführen der ABE? Ich interpretiere: nicht eintragen lassen.

    six-t-9: hast Du deinen HI-Q eintragen lassen?

    Gruß
    Doc

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  • Sorry, da ist alles (auch wegen mir) etwas durcheinander gekommen!
    Also die vorherige Frage von mir war, ob eine ausländische Prüfstelle (in dem Fall aus Österreich) auch eine ABE / Teilgutachten ausstellen kann, die eine der deutschen Prüforganisationen abnehmen - und die Antwort ist wohl ja.

    2. Ob eine TÜV Abnahme erforderlich ist richtet sich nach der jeweiligen ABE. Man kann nicht bei einem Lenker pauschal sagen ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht. Manche müssen vorgeführt werden, manche nicht.

    Jetzt noch der andere Punkt, wo DokturU unsicher ist und wir eigentlich auch. Soweit ich einige Seiten sowie die Prüfer richtig verstanden habe: auch mit ABE musst man das Motorrad vorführen! Es wird lediglich geschaut, ob alles korrekt verbaut ist. Die Betonung liegt einfach auf den richtigen Einbau, es könnte ja sein, dass der Lenker zwingend verlangt, dass du Brems- und Kupplungsgriffe vertauscht.

    Mein Verständnis nach macht das aber auch kein Sinn, da man mit einem Originallenker genauso viel Blödsinn anstellen kann. Daher kann dies nur eine Masche der Prüforganisationen sein um unnötig die Leute Geld aus der Brieftasche zu ziehen.

  • DoktorU
    Zu deinem Fall konkret. In deiner ABE steht unter Punkt 6. Zusammenfassung

    Zitat von ABE

    Grundsätzlich wird eine Abnahme gem. § 19 (3) StVZO durch einen amtl. anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfingenieur (mit Ausnahme der unter Pkt. 2.1.2 genannten
    Fahrzeugtypen) nicht für erforderlich gehalten, wenn die Auflagen gemäß Pkt. 2.1
    beachtet werden.


    Heißt: Solange du den Lenker so anbaust, wie der Hersteller das vorschreibt und die Aufnahme des Lenkers original ist (keine Lenkererhöhung, nicht mehr als die zwei zugelassenen Löcher bohrst oder sowas) ist eine Anbauprüfung nicht erforderlich.
    Ergo: Du musst die ABE lediglich für Kontrollzwecke mitführen. Du kannst dir das trotzdem eintragen lassen. Dann hast du den Vorteil, dass du die ABE nicht mehr mitführen musst. Ist die Frage ob dir das die Kohle wert ist.
    Bei mir steht es ähnlich drin. Ich habe meinen Lenker aus diesem Grund nicht eintragen lassen.
    Jetzt kommt das ABER: Deine ABE ist von 2010. Heißt, deine Maschine ist noch nicht in der ABE aufgeführt. Deine ABE enthält die ER650C, deine Maschine ist ne ER650E. Schau mal ob du eine aktuellere ABE bekommst.
    Habe das gleiche Problem. In der ABE, die ich dabei habe, ist meine Maschine noch nicht aufgeführt. Der Hersteller gibt jedoch an, dass die ABE auch für die 2012er gilt und lediglich noch der Nachtrag fehlt.

    Jetzt noch der andere Punkt, wo DokturU unsicher ist und wir eigentlich auch. Soweit ich einige Seiten sowie die Prüfer richtig verstanden habe: auch mit ABE musst man das Motorrad vorführen! Es wird lediglich geschaut, ob alles korrekt verbaut ist. Die Betonung liegt einfach auf den richtigen Einbau, es könnte ja sein, dass der Lenker zwingend verlangt, dass du Brems- und Kupplungsgriffe vertauscht.


    Das wäre eine Anbauabnahme. Also wie zuvor beschrieben nicht nötig. Wenn man natürlich nun nicht original anbaut und noch Teile vertauscht oder sowas wie du beschreibst, dann weichst du ja von den Herstellerauflagen ab und dann ist auch eine Abnahme erforderlich.
    So, in der ABE gibts eine Ausnahme.
    PUNKT 2.1.2:


    z.B. GSF600 Bandit Bj. 94-96 Kennzeichnung Spalte ABE "-"

  • six-t-9

    Danke für die Interpretationshilfe! Davon war ich auch ausgegangen, nach den letzten Meldungen aber nicht mehr sicher... ?(

    Übrigens ist meine F von 2010, es ist also eine EX650C, die ist in der ABE drin. Erst die Modelle ab 2012 sind nicht mehr in der ABE, die aber soweit ich weiß in diesen Tagen/Wochen auf die neuen Modelle aktualisiert werden soll.

    Und nein, ich werde den Lenker nicht extra eintragen lassen, dann klemm ich mir lieber ne Kopie untern Sitz.

    Danke nochmals
    Doc

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  • Gerne :)
    So habe ich es auch. Ist leider eine verwirrende Materie, wie fast alles was mit irgendwelchen Gesetzen zu tun hat.

  • Gibts denn irgendwo Bilder, wie der Lenker an der ER6F im Vergleich zum Originallenker aussieht ?