Wirtschaftlicher Totalschaden!! - oder ist da noch was zu retten?

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  • In drei Monaten kann da nicht so viel schimmeln, dass es einen Totalausfall gibt. Das Motorad war vorgeschädigt und der Vorbesitzer muss dafür haften.

  • Der Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (zwei Jahre lang) und die Beweislast, dass der Fehler beim Kauf nicht vorlag, liegt im ersten halben Jahr beim Verkäufer.
    Privatleute können das aber wie Thom unten schreibt die Gewährleistung ausschließen.
    Sorry, hatte vorher was falsches geschrieben und wollte Thom jetzt auch nichts klauen.

    Habe da gerade wegen sowas (allerdings bei nem Auto) zwei Jahre Prozess geführt.

    Aber sollte man auf jeden fall prüfen.

  • Habe das Motorrad von privat gekauft, welcher das Teil neu vom Händler hatte. Wie gesagt, es stand unter einer Plane im Carport. Dass man bei nem Privatkauf irgendwelche Ansprüche an den Vorbesitzer stellen kann, wäre mir allerdings neu?!

  • Dann erkundige dich mal! Wenn der VB die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat, muss er dafür gerade stehen! Schrieb ich ja schon.

  • Thom hat recht.
    Der Verkäufer muss es zuvor ausgeschlossen haben, also mal in den Kaufvertrag schauen.

    Ich gebe aber zu bedenken, dass das wahrscheinlich in einem Rechtsstreit endet bei dem keiner der beiden Seiten den Schaden übernehmen will.
    Wie gesagt ich habe zwei Jahre gebraucht.

    Aber versuchen würde ich es trotzdem.

  • Na, "MOTORRAD" ist eben nicht blöd und hat auf dem Muster-Kaufvertrag, den der Verkäufer benutzt hat, jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Werde jetzt gleich in die Werkstatt fahren, bin mal gespannt!

  • War mir fast klar, ist glaube auf fast jedem Mustervertrag ausgeschlossen.

    Ist zwar nicht schön aber ich würde es als erstes über die
    Kulanzgeschichte versuchen, da es eine bekannte Schwachstelle bei Kawa
    ist/war.

    Und wenn das nicht klappt halt mit den gebrauchtteilen und dem Schrauberangebot von Toni.

    Viel Glück!

  • Sorry, das war bezogen auf die ABS-Geschichte, dass stand doch am Anfang drinnen...sorry wenn ich was überlesen habe.

    Beim CDI-Steuergerät weiß ich nicht ob es da schon öfter Probleme gab.

  • also ich hab bei meiner ER6 BJ 2007 auch einige abgesoffene stecker gerettet.
    die waren schon sehr fertig, konnte das aber dann sehr gut in den griff bekommen und hab die stecker nun alle neu abgedichtet.

    jetzt hab ich keinerlei probleme mehr mit der feuchtigkeit.

    also erstmal schauen was alles abgesoffen ist, und dann handeln.

    Gruß
    Billy

  • Die Kawa-Werkstatt hat auch mein Bitten eine Mail an Kawasaki mit der Frage nach einer Kulanz-Reparatur, bisher habe ich aber nichts weiter gehört. Die meinten, eine Antwort könnte schonmal ein paar Tage dauern... Hoffe mal auf den unwahrscheinlichen Fall, dass die es übernehmen, ansonsten nochmal weiterschauen...

  • Also, es ist in jedem Fall sicher: Kawa übernimmt den Schaden nicht. Begründung denkbar einfach: Die Garantie ist 2009 abgelaufen, ergo wird nichts übernommen. Nun denn.

    Jetzt muss ich es in jedem Fall mit gebrauchten Teilen machen, die vielleicht sogar die Werkstatt einbaut, wenn ich denen die hinstelle. Die zu überzeugen, ist jetzt der nächste Schritt. Der Mechaniker meinte aber schon, er sei sich unsicher, ob sie das machen würden, da es ja auch um ein ABS-Gerät geht, ergo die Bremse. Da die Werkstatt im Anschluss an verbaute Teile voll haftbar ist, sind die glaube ich etwas vorsichtig.

    Frage: Wie finde ich im Internet genau die Teile, die ich brauche. Sind Kabelbaum und ABS-Modul serienübergreifend kompatibel oder brauche ich genau die 07er Teile? Weiß das jemand? Wahrscheinlich wird es doch irgendwelche Seriennummern oder dergleichen geben...?

    Gruß

  • Sorry aber da würd ich nochmal wenn Du ne Rechtschutz hast Kontakt mit nem Anwalt aufnehmen.

    In diesem Fall geht es um ein bekanntes Problem bei Kawasaki, bzw. bei der Er6. Das jetzt auf die abgelaufenen Garantie zu schieben
    ist für die denkbar einfach. Man muß sich aber zu wehren wissen.
    Dein Händler wird den Einbau mit gebrauchten Teilen schon machen aber dafür mußt Du unterschreiben das Du
    keine Gewährleistungsansprüche stellst. Das einzige wo sie Gewährleistung geben müßen ist auf den richtigen
    verbau der Teile.

    Auf meinem Grabstein soll stehen "Guck nicht so doof,ich läge jetzt auch lieber am Strand!"

  • Also mein Händler verbaut die gebrauchten Teile.

    Ich hab derzeit nicht die Zeit, mit nem Rechtsstreit anzufangen. Klausurenphase, parallel dazu muss ich quasi Vollzeit arbeiten und ab September bin ich nicht mehr in Deutschland. Ich mache es jetzt so und hoffe, dass ich dann noch gut wegkomme.

    Weiss jemand, was so eine Arbeitsstunde ungefähr kostet?

    Gruß