K-Care

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  • Hey, ich wollte nur kurz wissen wie das mit der Garantie ist wenn ich eine Maschiene gebraucht kaufe, und sie von sonstwo nach hause hole, gilt dann die Garantie auch bei meinem Kawasaki Händler oder nur bei dem der die ausgestellt hat?

    Gruß Max

  • Überlege kurz was Garantie bedeutet ;)
    Garantie gibt der Hersteller, nicht der Verkäufer...


    edit:
    Als Nachtrag noch die Info, dass du ja so nen Aufkleber fürs Serviceheft hast in dem die Garantie festgehalten ist. Über den Garantiezeitraum hinweg muss der Händler da er gewerbsmäßig handelt 1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchte geben - aber wenn ich den Hinweis K-Care richtig verstanden habe, gehts dir ja nur um die Hersteller-Garantie. Die wird ja von Kawa zentral verwaltet, dh im Garantiefall macht das der Händler mit Kawa selbst aus.

    Das Vergnügen macht sich über kurz oder lang immer bezahlt.
    William Shakespeare, (1564 - 1616)

    ER-6n 2011, schwarz

    Einmal editiert, zuletzt von Kawalier (8. April 2012 um 12:38)

  • Ok, also hab ich das jetzt richtig verstanden, auch wenn ein Händler in Ulm die Garantie gibt würde einer hier in Reutlingen meine Karre reparieren?

    Jap genau gehste einfach zum Motorrad Wandel in Reutlingen,
    da geh ich immer hin ;)

  • Ja ich glaub au das des en ganz gschickter isch^^
    War jetz schon paarmal da und der war echt freundlich, leider hat er aber keine Gebrachten und neu kann ich mir einfach nich leisten.

  • bevor ich ein neues thema öffne klinke ich mich mal schnell ein falls es nicht stört:

    habe mir am freitag nach langer suche endlich wieder eine gebrauchte er-6n gekauft, bj 09

    im garantieheft ist ja vorne ein aufkleber drin, auf dem steht wie lange die garantie läuft. allerdings steht auf dem originalen Kaufvertrag des Vorbesitzers eine Position "Garantieverlängerung bis 01.09.2013"

    sollte ich einfach mal bei kawa deutschland anrufen und fragen was genau sache ist? oder gilt in diesem fall die garantie nur für den Händler bei dem das Motorrad gelauft wurde.

    grüße danny

  • .. die Garantieleistung kannst du bei jedem Kawasaki-Vertragshändler bis 01.09.2013 in Anspruch nehmen. :yeah:

    Grüße
    Toni

    Grip ist wie Luft - beides vermisst man erst, wenn's nicht mehr da ist.... :yeah:

  • oder gilt in diesem fall die garantie nur für den Händler bei dem das Motorrad gelauft wurde.

    Rechtlich gesehen hast du nur Anspruch auf die Garantie, die du vertraglich mit deinem Motorradverkäufer vereinbart hast.

    Die Anschlussgarantie bis September 2013 gilt nach den Buchstaben des deutschen Gesetzes nur zwischen dem Vorbesitzer, seinem Kawasaki Vertragshändler wo er sein Motorrad gekauft hat und Kawasaki Niederlassung Deutschland, da nur diese drei Vertragsparteien der Anschlussgarantie sind.

    Möglicherweise stimmen die Vertragsparteien (Kawasaki Niderlassung Deutschland & Kawasaki Vertragshändler) deinem Ansinnen zu und schliessen mit dir einen Anschlussvertrag ab, dass auch du in den Genuss der Garantieverlängerung bis September 2013 für dein Motorrad kommst.


    Überlege kurz was Garantie bedeutet ;)
    Garantie gibt der Hersteller, nicht der Verkäufer...


    Ohne zu überlegen ist es aber genau umgekehrt! Der Verkäufer gibt Garantien (§ 443 BGB) und der Hersteller muss für die gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB) gerade stehen :!:

    Garantieleistungen werden von Kawea gezahlt und nich vom Händler


    In den Verträgen zwischen Kawasaki Niederlassung Deutschland und den Kawasaki Vertragshändlern steht was anderes, da werden die Kosten für eine Garantiereparatur aufgeteilt, so wie es in den verschieden Verträgen steht!


    Ist nicht so einfach mit den Begriffen Gewährleistung, Herstellergarantie, Händlergarantie, Anschlussgarantie, Gebrauchtgarantie oder einfach nur Garantie, zumal sie nicht dieselbe Bedeutung in Bezug auf die vertraglichen Leistungen der unterschiedlichen Vertragspartner haben!

    Und wenn alle Stricke reissen, lassen wir unsere Möppis auf Kulanz bei Audi reparieren :whistling:

    Grüessli Tramper

    Stay safe all time

  • Rechtlich gesehen hast du nur Anspruch auf die Garantie, die du vertraglich mit deinem Motorradverkäufer vereinbart hast.

    Die Anschlussgarantie bis September 2013 gilt nach den Buchstaben des deutschen Gesetzes nur zwischen dem Vorbesitzer, seinem Kawasaki Vertragshändler wo er sein Motorrad gekauft hat und Kawasaki Niederlassung Deutschland, da nur diese drei Vertragsparteien der Anschlussgarantie sind.

    Möglicherweise stimmen die Vertragsparteien (Kawasaki Niderlassung Deutschland & Kawasaki Vertragshändler) deinem Ansinnen zu und schliessen mit dir einen Anschlussvertrag ab, dass auch du in den Genuss der Garantieverlängerung bis September 2013 für dein Motorrad kommst.

    Dann hatte ich wohl glück :)

    hab bei kawa deutschland angerufen, gefragt ob die garantieverlängerung auch für mich zählt und mir wurde gesagt ich solle nur das formular "eigentümerwechsel" aus dem garantieheft ausfüllen und zu kawa deutschland senden. die garantie würde sich nicht auf den käufer (in meinem fall der vorbesitzer) sondern auf die fahrgestellnummer des motorrads beziehen.