Probefahrt - Haftung bei Umkipp-Schaden

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  • So, da bin ich als TE auch mal wieder (sorry, dass es so lange gedauert hat).
    Erst mal zu euren Antworten:

    XP Fan: Der Händler hat mich ja direkt vor der Probefahrt gesehen (und auch zum Probesitzen auf ner F 2 Wochen zuvor). Beim Probesitzen selbst sagte er, dass Tieferlegen noch besser wäre, es aber so gehen würde. Und bei "normalem" Handling komme ich auch soweit runter, dass ich mich ganz gut fühle (weiter runter wäre natürlich besser). Aber da er noch nicht mal ne F zur Auswahl zur Probefahrt da hatte, hätte ich wohl auch nicht die Möglichkeit gehabt, eine tiefergelegte Probe zu fahren - was generell natürlich besser wäre! Und ja, "leicht" sind 200kg auch nicht. Aber mit nem offenen Führerschein will man ja auch nicht nur 125er fahren - und Maschinen mit mehr PS unter 200kg zu bekommen (die keine Chopper sind) ist nun mal wirklich nicht leicht (da könnten sich die Hersteller gerne mal etwas einfallen lassen).

    Get Naked: War ja in keinster Weise so, dass ich keine Kaufabsicht hatte. Aber ich finde es beim Motorrad schon sehr wichtig eine Probefahrt zu machen. Gerade weil ich ne relativ kleine Frau bin und daher nicht viele Motorräder in Frage kommen - aber ein paar Zentimeter und ein paar Kilogramm doch einiges ausmachen können.

    Generell wollte ich nochmal so bemerken, dass ich die Schuld nicht beim Händler suche. Mir ist ja schon bewusst, dass sie mir umgefallen ist. Wie viele schon geschrieben haben, natürlich blöd gelaufen. Und wären das 400,- EUR gewesen, hätte ich sicherlich auch nichts gesagt, aber 1.200,- EUR ist halt schon ein Wort (vor allem wenn man eben Teile wegen kleiner Kratzer austauschen will - vielleicht bin ich da aber auch nicht pingelig genug).

    Im Übrigen ist mir aber auch noch folgendes eingefallen, was ich sehr "zweifelhaft" finde:
    Vor der Probefahrt hat er notiert (und mit mir besprochen), dass die Kühlerverkleidung rechts ein wenig verkratzt ist. Und nun steht sie eben mit auf dem Kostenvoranschlag. Häääh? Die war also schon "kaputt", hätte also vermutlich eh getauscht werden müssen und jetzt (weil's gerade passt) soll ich sie bezahlen, oder wie? Ich will ja nichts unterstellen, aber ist schon etwas komisch, oder?

  • Lächerlich die Diskussion!
    Wenn ich was kaputt mache, muss ich es ersetzten bzw. bezahlen!
    Wenn ich versichert bin, tritt diese ein, wenn nicht dann nicht.
    Ist doch ganz einfach und in jeder Lebenslage so!
    Ich sehe das 100% gleich wie Peter & Rainer!

    Mfg Stivi

    2007 - 2015 Kawasaki Versys 650 Naked Bike Umbau :bye
    2015 - 2021 Honda Integra 700 DCT :bye

    2020 - 2023 Honda CRF1000 Africa Twin DCT  :bye

    2023 Honda Forza 750 DCT :yeehaa

  • So, und nun noch das "offizielle" Update:
    Wozu ist man denn jahrelang ADAC-Mitglied und zahlt da fleißig Beiträge. Jetzt kann man doch auch mal dort die kostenlose Rechtsberatung nutzen.

    Habe heute also mit dem ADAC telefoniert:
    Erster Hinweis war, dass man bei einer privaten Probefahrt selber für alles haftet, also Pech gehabt.
    Bei einer Probefahrt beim Händler (mit Kaufabsicht) haftet wohl generell erst mal der Händler.
    Jetzt müsste man sich den geschlossenen Vertrag mal genauer anschauen, ob der so ok ist.

    Dazu darf man sich dann bei der Rechtsberatung an einen ADAC-Vertragsrechtsanwalt wenden, bei dem die Erstberatung kostenlos ist. Dort angerufen, meinte der wiederum, dass generell Vertragsfreiheit besteht, man also im Vertrag festlegen kann, was man will - von demher wird's vermutlich schwierig. Er schaut sich den Vertrag allerdings nochmal genau an. Und ich werd auch noch versuchen, die Fragen bezüglich "Fahrlässigkeit des Händlers" oder auch "Höhe der anzusetzenden Kosten" zu klären.