Zubehör selbstanbauen -> Garantieverlust?

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  • Hi,
    wenn ich eine Hinterradabdeckung, Sturzpads oder eine Spiegelverlängerung an mein Motorrad selbstanbaue, kann die Garantie dadurch erlischen?
    Könnt mir vorstellen, dass der Händler dann einem die Schuld auf falsch montierten Sturzpads (kein Originalzubehör) zuschiebt (falsches Drehmoment etc.), und dass der Rahmen zum Beispiel durch diese beim Sturz verbogen wurde.

    Habt ihr da Erfahrungswerte?

  • Hallo,

    ich denke mal, dass das am Zubehöer liegt. Spiegelverlängerung sollte kein Problem sein. Bei Sturzpads könnte das Problem kommen, wenn das kein Originalzubehör ist. Selbst wenn es tech. nicht zu beanstanden wäre, beweise das mal vor Gericht.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
    Das Forum ist politisch neutral und soll es auch bleiben.

  • die garantie ist doch bei einem sturz gar nich relevant, oder?
    die tritt doch nur ein, wenn von "alleine" etwas kaputt geht.

    also wenn deine spiegel abfallen, weil du die verlängerung falsch drangschraubt hast musst du seöbst bezahlen,
    aber wenn die spiegel selbst aus irgenteinem grund kaputt gehen sollten ist dass dann ein garantiefall.

    so würd ich die garantiebeschreibung im kundendienstheft verstehen

    gruß max

    lg Max :punk

  • Hallo?

    Im Zweifelsfall läuft alles über Garantie... meine Sozia musste mich letztens bremsen, als ich um 1.00 Uhr nachts die Zett leergefahren habe (dämlich, oder?? 8) ) und dann den Händler wegen Garantiefall anrufen wollte...

    ...na ja, eigentlich wollte ich nur 5 Liter Sprit :D ....wie gut, dass es Juli war und um die Uhrzeit noch wahnsinnige 24° 8|

    Also wegen Anbau von Zubehörteilen kann er dir eigentlich nichts, es gibt natürlich grenzwertige Sachen... z.B. wenn du neue Blinker verbaust daraus nachweislich ein Schaden an der Elektrik/Blinkrelais entsteht... oder die besagten SturzPads... da kann man schnell mit zuviel bzw. falschem Drehmoment die Schraube zu fest anziehen/abreissen... dann hat man den Ärger, da kann dann aber auch der Händler nix zu...

    Grundsätzlich gilt Garantie immer auf alle Originalteile... wer dran rumspielt, sollte schon wissen was er/sie macht ;)

  • Wenn durch unsachgemäße Anbringung dieser Teile ein Schaden entsteht dann kann die Garantie erlöschen aber wenn das alles sachgemäß gemacht wurde und die Teile eine ABE oder Freigabe haben ist das alles kein Problem.

    Vorsichtig wäre ich allerdings bei solchen Sachen wie K&N LuFi. Wenn da dann der Motor einen Schaden nehmen würde dann könnte dir der Hersteller einen Strick raus drehen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn durch unsachgemäße Anbringung dieser Teile ein Schaden entsteht dann kann die Garantie erlöschen aber wenn das alles sachgemäß gemacht wurde und die Teile eine ABE oder Freigabe haben ist das alles kein Problem.

    Vorsichtig wäre ich allerdings bei solchen Sachen wie K&N LuFi. Wenn da dann der Motor einen Schaden nehmen würde dann könnte dir der Hersteller einen Strick raus drehen.

    Alles richtig - fast jedenfalls.
    Wenn man Blinker anbaut, kann unter Umständen die Garantie für die Bordelektrik erlöschen. Nimals aber die für Motor, Getriebe oder Fahrwerk. Soll heißen: Garantie erlischt, wenn überhaupt, nur partiell für die Gruppe, in die du eingegriffen hast.
    Ob die angebauten Teile eine ABE besitzten ist übriens völlig unerheblich.
    Sachgemäße Installation wird immer und überall vorausgesetzt!

    Was den K&N-Lufi angeht, wendet man sich im (sehr unwahrscheinlichen) Falle eines Motorschadens natürlich an K&N. Schließlich haben die einen geprüften und für das entsprechende Fahrzeug zugelassenen Filter verkauft.

    LG, Jan

    Hätte Gott gewollt, dass Moppeds sauber sind, wär' Spüli im Regen... :toeff

  • Denke, dass ich die Sturzpads vom Freundlichen anbringen lassen werde und bei den restlichen Sachen selbst Hand anlegen werde...

    Danke für Eure Meinungen!

  • Hallo,

    eine salomonische Entscheidung.

    Uwe

    Signatur entfernt von "jan_28".
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