also das mit der automatischen Leuchtweitenregelung und der Reinigungsanlage dürfte auch für das Motorrad gelten. Schließlich betrifft die StVZO alle "Kfz", und nicht nur PKWs.
Ich habe mein Auto von H1 Osram SilverStar auf 8000er H1-Xenon-Brenner mit Einhell-Vorschaltgeräten umgebaut, und zwar noch bevor das Ganze in der StVZO verboten wurde (bzw. mit Auflagen belegt wurde). Das war übrigens Mitte 2000.
Ich habe das dann auch mal mit einem TÜV-Prüfer besprochen und er hat gemeint, dass dies dann wirklich ein Graubereich sei und er mir das Xenon-Licht nicht verbieten könne. Aber ich kann halt nicht sicher sein, dass das dann doch irgendwann bemängelt wird. Bisher bin ich jedenfalls dreimal über den TÜV damit gekommen, und auch bei zwei freiwilligen Lichttests gab es nix zu bemängeln.
Die Wirkung von echten Xenon-Brennern ist echt genial. Erheblich bessere Ausleuchtung und dazu angenehmer fürs eigene Auge, da die Lichtfarbe ja viel näher an der des Tageslichts dran ist. Und das bei geringerer Abwärme und weniger Energiebedarf. Zudem halten die Brenner auch noch viel länger als diese hochgezüchteten Halogen-Leuchtmittel (ich habe noch immer die ersten Brenner drin).
Diese ganzen möchtegern Leuchtmittel mit Xenon-Effekt kann man in die Tonne treten. Die taugen überhaupt nix, außer dass die Lichtfarbe etwas verändert wird. Darunter leidet immer die Ausleuchtung. Ist alles nur show...
Wenn es diesen Graubereich heute noch gäbe, dann würde ich die Versys sofort umrüsten!!!