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  • Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht:

    Habe 7 Jahre lang mein Mopped vor der Haustür auf einem breiten Gehweg (ca. 4 m) geparkt und nun einen Strafzettel bekommen :(
    Vorher gab's nie Probleme und jetzt auf einmal.....
    Weiß jemand, ob es sich lohnt, das Ordnungsamt darauf anzusprechen?
    Leider hängt es ja vom Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten ab, ob er aufschreibt oder nicht.
    Aber nach einer so langen Zeit wundert es mich schon, daß es nicht mehr toleriert wird.

    Nicole,
    seit Dezember 07 mit Street Triple :)

  • Jetzt hab ich den Beitrag erstmal gesehen, verflixt =).
    Ich denke das wird alles im "Ermessensspielraum" liegen. Vielleicht ist jemand neues dafür zuständig bei dir und dem hat es eben nicht gefallen das dein Motorrad da stand :nein:.
    Aber ist doch bestimmt nur eine Verwarnung oder? Nachfragen würde ich trotzdem, wenn der Gehweg nicht behindert wird und es keinen der Anwohner stört...?

  • Hier können auch oftmals nette Nachbarn sich beim Ordnungsamt bzw. bei der Rennleitung eifrig beschweren, sodaß auf einmal angefangen wird Tickets zu schreiben.

    Während meiner Zeit in München hatte ich auch auf dem Bürgersteig geparkt, was die Ordnungshüter nicht interessiert hatte. Gut, dafür empfing mich oft morgens ein nettes Briefchen am Auto.

    Goldie : wenn die Herrschaften strickt dagegen sind, daß Du auf dem Gehweg parkst, dann mußt Du halt eine normale Parklücke nutzen. Ob dieses ( gerade in Ballungsräumen ) wirklich sinnig ist, sei dahin gestellt.

    Gruß
    Kai

  • Das Problem hab ich heute meinem Fahrlehrer vor Augen gehalten und seinen Antwort: Solange genügend Platz ist (min. 1m) wird niemand behindert (etwa Zwillingskinderwagen) und da der weg ca. 4m breit ist und dein Motorrad denk ich mal nich breiter wie 1m sein wird bleiben 3m übrig das heißt, dass niemand behindert wird. Folglich ist es sinnvoll einspruch zu erheben ;).
    MfG

    Edit: Sehe gerade, dass der Beitrag schon etwas zurück liegt. In dem Fall würde es nun keinen Sinn mehr machen, da der "Tatbestand" einfach zu weit zurück liegt. Aber ist sicher interessant für die Zukunft ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Henne (13. Oktober 2005 um 22:13)

  • Danke für Eure Antworten.
    Mittlerweile hab ich natürlich die 15 EUR Verwarnungsgeld zähneknirschend gelöhnt :grmpf:
    Die beiden anderen Moppeds in der Straße stehen auch nicht mehr da. Hat also alle erwischt...
    Mehr als 1m Platz ist auf jeden Fall und wie gesagt, es hat ja 7 Jahre niemanden gestört.
    Nun parke ich zwischen so komischen Metallbügeln, wo auch Roller und Fahrräder stehen. Ist ganz ok da. Mal gucken, wann sich die Radfahrer beschweren X(
    Auf der Straße ist's mir zu gefährlich wegen Umfahren.....

    Für Einspruch bräuchte ich wohl besser erstmal ne Rechtsschutzversicherung?!

    Nicole,
    seit Dezember 07 mit Street Triple :)